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Feuerwehr Waldkraiburg

Höhere Gebühren gegen Fehlalarm: Das müssen Verursacher zahlen

Die Feuerwehr Waldkraiburg bei einem Einsatz.
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Nicht bei jedem Einsatz muss die Waldkraiburger Feuerwehr retten, bergen, löschen. Ungefähr jeder sechste Einsatz ist ein Fehlalarm.

Jeder sechste Einsatz der Waldkraiburger Feuerwehr war im Jahr 2022 überflüssig. Jetzt will die Stadt die Kosten anders abrechnen.

Waldkraiburg – Fehlalarm am Notausgang, eine defekte Brandmeldeanlage oder ein absichtliches Auslösen – immer wieder rückt die Feuerwehr Waldkraiburg umsonst aus. Im Schnitt war es im vergangenen Jahr einmal in der Woche, dass die Ehrenamtlichen von einem Ernstfall ausgingen, den es aber gar nicht gab. Mit 52 Einsätzen war die Zahl zuletzt wieder rückläufig, 2021 waren es 62 überflüssige Einsätze. 2018 waren es mit 68 und 2019 mit 67 Fehlalarmen sogar noch mehr.

Vielleicht gehen diese Zahlen bald dauerhaft zurück. Das jedenfalls hofft die Stadt Waldkraiburg. Denn in der jüngsten Sitzung des Stadtrats haben sich die Mitglieder darauf verständigt, die Gebühren-Satzung für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr zu ändern. Zuletzt passierte dies Ende 2015. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits in seiner Sitzung eine einstimmige Empfehlung dafür ausgesprochen.

Abrechnen nach Kilometer und Stunde

In den vergangenen Monaten wurden die Gebühren neu kalkuliert. Für jedes Einsatzfahrzeug, für jeden Anhänger, für das Mehrzweckboot oder Abrollbehälter der vier Waldkraiburger Feuerwehren gibt die Satzung genau vor, wie nach jedem Einsatz abzurechnen ist. Kosten fallen an für gefahrene Kilometer und je Ausrückestunde. So wird der Einsatzleitwagen ab sofort mit 1,48 Euro pro Kilometer und 29,60 pro Stunde abgerechnet (bislang: 2,30 Euro beziehungsweise 18,70 Euro). Aber nicht bei allen Posten gehen die Kosten nach oben: Für das Löschgruppen-Fahrzeug LF 16/12 zum Beispiel werden künftig 2,68 Euro pro gefahrenen Kilometer und 74,65 Euro je Stunde fällig. Bislang lag der Wert bei 6,90 Euro beziehungsweise 110,10 Euro.

Auch die Kosten für die Einsatzkräfte wurden neu kalkuliert: Eine Unterscheidung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Personal (bislang: 27 Euro beziehungsweise 24 Euro) gibt es künftig nicht mehr, sondern wird einheitlich mit 25,89 Euro abgerechnet.

Abrechnen nach dem Ist-Stand

„Die Gebühren wurden angepasst und damit geht die Anzahl der Fehlalarme zurück“, sagte Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) im Stadtrat. Laut Aussage vom zweiten Kommandanten Mario Englmeier sind Einsätze nach einem Fehlalarm bislang pauschal abgerechnet worden. Das soll ab sofort nach dem tatsächlichen Ist-Stand passieren.

„Wenn die Kosten für einen Fehlalarm steigen, dann könnte es zu einem Nachdenken anregen und somit solche Einsätze reduzieren“, sagte Pötzsch. Denn oft seien es falsch eingestellte Brandmeldeanlagen, die zu unnötigen Einsätzen führen. Das bestätigt auch der zweite Kommandant: „Die hohe Zahl der Fehlalarme ist bei der Feuerwehr tatsächlich ein Thema.“ Eine Erschütterung, eine fehlende Wartung oder Staub könne zu einem Fehlalarm bei eingebauten Brandmeldeanlagen führen. Die beiden letzteren Ursachen ließen sich durchaus vermeiden. „Etwa jeder sechste, siebte Einsatz der Waldkraiburger Feuerwehr ist ein Fehlalarm“, erklärt Englmeier. Für die Einsatzkräfte sei dies eine Belastung, stellen sie doch in solchen Momenten unnötig Familien und Arbeitsplätze hinten an.

„Es läuft sehr gut, dass die Arbeitgeber unsere Kräfte zu Einsätzen freistellen. Viele Unternehmen haben ihre Brandmeldeanlagen richtig eingestellt. Trotzdem gibt es immer wieder vermeidbare Alarme, die zum Beispiel auf Wartungsfehler zurückzuführen sind“, sagt Englmeier.

Dass nach dem nächsten Einsatz unweigerlich eine Rechnung ins Haus flattert, diese Befürchtung ist unbegründet. Denn: „Als Feuerwehr haben wir unsere Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel Personenrettung. Die sind und bleiben kostenlos.“ Ebenfalls wird keiner zur Kasse gebeten werden, wenn er von einem Brand ausgeht, der sich aber zum Beispiel als stark qualmender Kamin entpuppt. Anders liegt es bei technischen Hilfeleistungen wie nach einem Unfall: Die Kosten für die Personenrettung werden zwar nicht abgerechnet, die für die anschließenden Aufräumarbeiten jedoch schon. Die übernimmt aber meist die Versicherung.

Die Gebühren-Satzung für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr segnete der Stadtrat einstimmig ab. Die Satzung ist ab sofort gültig.

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