Amtsgericht Altötting fällt Urteil
NS-Symbole und Beschimpfungen: Rentner (74) terrorisierte jahrelang Nachbarn und Behörden
Ein Rentner aus Tüßling hat wohl über Jahre hinweg Nachbarn, Beamte und Institutionen attackiert. Nun wurde am Amtsgericht Altötting das Urteil über seine Taten gefällt.
Altötting / Tüßling – Ein Rentner aus Tüßling hat über Jahre hinweg den öffentlichen Frieden gestört – mit NS-Graffiti, wiederholten Beleidigungen seiner Nachbarschaft, von Polizeibeamten und Gemeindemitarbeitern, Hausfriedensbruch, sowie mit zahlreichen Fahrten ohne Fahrerlaubnis. Nun wurde der 74-Jährige, ein ehemaliger Bauingenieur, wegen 36 Straftaten verurteilt – darunter Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Hausfriedensbruch, Besitz verbotener Waffen, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zeigte sich während des gesamten Prozesses uneinsichtig. Das Amtsgericht Altötting verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ohne Bewährung. Richter Günther Hammerdinger war überzeugt, der Rentner würde ohne Inhaftierung mit seinen Taten weitermachen.
Vom Bauingenieur zum Serienstörer
Von Töging über Altötting bis Mühldorf und Eggenfelden – die Liste der 39 Taten in der Anklageschrift zeugt von einem Wiederholungstäter, der sich seit vielen Jahren über jede Regel hinwegsetze. Immer wieder sprühte der Rentner Runen an Wände: Siegrunen, Odalrunen, die Buchstabenkombination „WRR“ – alles Symbole, die laut Gericht in ihrer Bedeutung eindeutig waren und vom Angeklagten bewusst im öffentlichen Raum angebracht wurden. Zum Teil hatte er vor oder nach seinen Taten die Polizei informiert.
Der 74-Jährige sagte selbst, er sei ein „Provokateur“. „Er wollte Aufmerksamkeit erzeugen“, fasste Richter Hammerdinger das Motiv für diese Taten zusammen. Doch bei Schmierereien und Sachbeschädigung blieb es nicht, denn auch die Nachbarschaft hatte massiv unter dem Angeklagten zu leiden. Eine Nachbarin war über Jahre sexuellen Beleidigungen ausgesetzt und eine weitere musste sich wegen der ständigen psychischen Belastung in ärztliche Behandlung begeben. Eine Nachbarsfamilie sagte, die Kinder könnten nicht mehr unbeschwert im Garten spielen und weitere Nachbarn wurden schon am Morgen mit Beleidigungen begrüßt.
Der Angeklagte schrie seine Beleidigungen über den Gartenzaun: „Du fette Sau“ oder „Arschficker“ standen auf der Tagesordnung. Aber auch Polizisten griff er regelmäßg verbal an. Mehrmals rief er bei verschiedenen Dienststellen an, nur um sich wüsten Beschimpfungen hinzugeben. Als Beamte am Haus des Mannes Maßnahmen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung begleiteten, titulierte er sie als „Nazis“, „Glatzenbande“ und „blaue Trottel“. Immer wieder richtete sich der Groll des 74-Jährigen auch gegen Vertreter von Behörden – Bürgermeister oder Sachbearbeiter beispielsweise. Selbst im Gerichtssaal machte der Rentner keinen Hehl daraus, dass er weder staatliche Institutionen noch die Regeln des Zusammenlebens akzeptiert. So attackierte er noch kurz vor der Urteilsverkündung Staatsanwalt Thomas Wüst. Er sei „unfähig“ und „überfordert“.
Beleidigungen am laufenden Band – Keine Reue, keine Einsicht
Auch in der Vergangenheit hatte der Mann trotz verhängter Strafen und sogar Haftaufenthalten sein Verhalten unbeirrt fortgesetzt. Kaum entlassen, beging er wieder Straftaten – zum Beispiel Fahren ohne Führerschein. Selbst mehrfach ausgesprochene Hausverbote, etwa für die Raiffeisenbank in Mühldorf, ignorierte er konsequent. Der Angeklagte sei „völlig unbeeindruckt von Verurteilungen“, betonte Staatsanwalt Wüst in seinem Plädoyer. Selbst Verteidiger Frank Erhard konnte dem nur zustimmen, bat jedoch um eine milde Freiheitsstrafe. „The game is over“, endete er seinen Schlussantrag.
Richter Günter Hammerdinger sprach von einem „stimmigen Gesamtbild“. „Wir haben jemanden, der seit Jahren ständig den öffentlichen Frieden stört.“ Es bestehe keinerlei Zweifel, dass sich die Taten genauso ereignet haben, wie sie vor Gericht vorgetragen worden seien. Es handele sich um einen Mann, der staatliche Maßnahmen nicht anerkenne und ganz offensichtlich nicht willens sei, mit seiner Nachbarschaft in Frieden zu leben. Beachtlich sei dabei die massive Anzahl von Taten und die hohe Rückfallgeschwindigkeit. „Hartnäckiger geht es fast nicht mehr. Von Strafen zeigte er sich völlig unbeeindruckt“, so Hammerdinger.
Aus diesem Grund komme auch keine Bewährung infrage, denn der Angeklagte sei ein Paradebeispiel für einen Täter mit ungünstiger Sozialprognose. „Ich bin überzeugt, er wird so lange weitermachen, bis ihm durch eine Inhaftierung Einhalt geboten wird“, unterstrich der Richter zum Schluss. Zwei Jahre Haft seien den Taten und der Schuld des Rentners angemessen.