Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nach Gerichtsurteil

Streit um Kraiburger Gewerbegebiet: Das wünschen sich die Anwohner

Klage gegen Bebauungsplan Gewerbegebiet Kraiburg
+
Weil Anwohner die Erweiterung des Gewerbegebiets in Kraiburg in Richtung Süden nicht hinnehmen wollten, hatten sie vor dem Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Der Bebauungsplan für das Kraiburger Gewerbegebiet ist unwirksam. Die Kläger sprechen darüber, was in ihren Augen falsch gelaufen ist und was nun passieren muss.

Kraiburg – Ein Holzzaun umgibt das Grundstück der Eheleute Murphy im Kraiburger Baugebiet, dahinter beginnt gleich der Schutzstreifen, der das Bau- vom Gewerbegebiet trennt. Durch den Zaun sieht man zwar nicht, wie nah das Gewerbegebiet an dieser Stelle mittlerweile herangerückt ist, doch die Geräusche der beiden Lastwagen sind nicht zu überhören. Der Lärm ist aber nur ein Punkt, an dem sich das Ehepaar stört.

Sie machen sich Sorgen bezüglich Luftqualität, Umweltverträglichkeit oder Gefahren im Straßenverkehr. Dinge, die ihre Lebensqualität vor Ort schmälern und Themen, die im Vorfeld ausführlich hätten geklärt werden müssen. Die Eheleute und auch andere Anwohner hatten deshalb in der Vergangenheit kritisiert, dass die Gemeinde die 7. Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren durchgeführt hat. Ihrer Meinung nach hätte das nicht sein dürfen, weshalb für sie am Ende nur noch der Weg vor den Verwaltungsgerichtshof blieb.

Gespräch mit Gemeinde gesucht

„Wir hatten das Gespräch damals mit Bürgermeister Herbert Heiml gesucht, auch mit der Firma. Wir wollten nicht gleich aufs Gericht gehen, wir wollten überzeugen. Aber es hat niemanden interessiert“, erklären die Eheleute Jahre später. Sie selbst hatten erst später von der geplanten Bebauungsplan-Änderung erfahren. In der Gemeinderats-Sitzung waren sie damals nicht, den Aushang am Rathaus hatten sie nicht gesehen. „Wer ist schon regelmäßig am Rathaus?“ Als sie davon erfuhren, war es schon zu spät, im Vorfeld seine Bedenken zu äußern. „Aber hätte es einen Unterschied gemacht?“

Mittlerweile hat sich das Gewerbegebiet in Richtung Süden ausgedehnt, Lastwägen parken gegenüber auf dem Firmengelände, um dort gewartet zu werden, laufende Motoren. Für das Ehepaar Murphy ein Ärgernis. „Wenn davon so viele Leute betroffen sind, dann sollte eine Gemeinde keine Abkürzung nehmen können“, kritisiert der Ehemann das vereinfachte Verfahren. In diesem Punkt gibt ihm der Verwaltungsgerichtshof auch recht. Das sieht nämlich durch die 7. Änderung die Grundzüge der ursprünglichen Planung berührt, weil das Gewerbegebiet näher an die Wohnbebauung heranrückt.

„Lärm, Luftqualität und Umweltbelange müssen doch bei solchen Plänen berücksichtigt werden. Es muss nach den Regeln gespielt werden“, ärgert sich seine Frau. Das sieht auch das Gericht so. „Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets nach Süden bedarf es daher im Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung einer sorgfältigen Abwägung des künftigen Immissionsgeschehens“, heißt es weiter in dem Urteil. Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren liegen laut Gericht nicht vor, weshalb „zu Unrecht von einer Umweltprüfung abgesehen wurde und dem Änderungsbebauungsplan kein Umweltbericht beigefügt“ ist.

Nicht schuld am Fehler der Kommune

Einen weiteren Grund für die unwirksame Änderung des Bebauungsplans sieht das Gericht bereits in seinem Ursprung. Wegen eines Ausfertigungsmangels sei der Bebauungsplan unwirksam und in der Folge auch die Änderungen. Dass sie jetzt dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Gemeinde das Bauleitverfahren neu aufrollen muss, darüber schüttelt das Ehepaar Murphy den Kopf. „Wir sind doch nicht schuld, dass 1986 etwas falsch gemacht wurde und dieser Fehler der Gemeinde heute 100.000 Euro kostet.“ Ihnen ging es nur um die 7. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet, weil sie die dadurch entstehenden Nachteile nicht hinnehmen wollten.

Ihnen geht es auch um den Erhalt des Grünstreifens. Als sie vor Jahren gegenüber vom Gewerbegebiet ihr Haus bauten, hieß es: Der Schutzstreifen soll unbebaut bleiben. Dieser war in der ursprünglichen Planung auch dazu vorgesehen, die Wohnbebauung vor Immissionen aus dem Gewerbegebiet zu schützen. „Wie nah darf denn eine so laute Firma an eine Wohnbebauung heranrücken? Es gibt bestimmte Dinge, die will man nicht gegenüber seines Hauses haben“, sagt sie. Eine Spedition gehört für sie dazu. „Wir sind nicht generell gegen Gewerbe, aber so bringt es nur Ärger. Es sollten alle Belange geklärt sein“, sagen sie.

Nach dem Gerichtsurteil muss die Gemeinde Kraiburg nun den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet neu aufstellen. Das Ehepaar sieht darin die große Chance, dass alle Fragen und Belange geklärt werden. „Die Gemeinde soll es jetzt richtig machen.“

Kommentare