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Anwohner hatten geklagt

Bebauungsplan komplett unwirksam: Verwaltungsgericht stoppt Gewerbegebiet in Kraiburg

Eigentlich hatten Anwohner nur gegen die 7. Änderung des Bebauungsplans des Gewerbegebiets in Kraiburg geklagt.
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Eigentlich hatten Anwohner nur gegen die 7. Änderung des Bebauungsplans des Gewerbegebiets in Kraiburg geklagt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs greift jetzt weit in die Anfänge des Bebauungsplans zurück.

Die Gemeinde Kraiburg muss den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs neu aufstellen. Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Anwohner, der gegen das Gewerbegebiet geklagt hat.

Kraiburg – Zu viel Verkehr und zu viel Lärm – die Erweiterung einer Gewerbefläche an der Jennerstraße in Richtung Süden – und damit in Richtung Wohnbebauung – wollten Anwohner nicht akzeptieren. Ein Anlieger hat deshalb vor rund drei Jahren beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen die 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet“ eingereicht. Jetzt liegt das Urteil vor. Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) informierte in der jüngsten Sitzung darüber – und über die Folgen.

„Es hat nie einen gültigen Bebauungsplan gegeben. Damit hat es nie Baurecht gegeben und ein neuer Bebauungsplan ist nötig“, schilderte sie das Urteil und dessen Konsequenzen. Somit sei auch die beklagte 7. Änderung des Bebauungsplans hinfällig, weil bereits der Bebauungsplan in seinem Ursprung von 1986 einen Formfehler hat. „Er leidet an einem Ausfertigungsmangel“, erklärte Jackl. Der wiederum führt fast 40 Jahre später zur Unwirksamkeit nicht nur der 7. Änderung. Denn auch die vorhergehenden Änderungen basieren nicht auf selbstständigen Bebauungsplänen, weshalb deren Wirksamkeit wiederum von der Wirksamkeit des ursprünglichen Bebauungsplans abhängig ist. Und den Ursprung hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil als „unwirksam“ erklärt. „Eine Unterschrift stimmt nicht“, präzisierte Petra Jackl den Formfehler, der jetzt fast 40 Jahre später ans Licht gekommen ist.

Kein gültiger Bebauungsplan

Damit habe es im Bereich des „Gewerbegebiets“ bislang nie einen gültigen Bebauungsplan gegeben. Und in der Folge auch kein Baurecht für die von der 7. Änderung betroffenen Flächen südlich des errichteten Gebäudes. Zweifelhaft sei auch, ob für die bislang unbebauten Flächen im Bereich der 6. Änderung Baurecht besteht oder sie vielmehr im Außenbereich liegen.

Das gilt es jetzt zu korrigieren. „Wir müssen den Bebauungsplan komplett neu aufstellen“, sagte Petra Jackl. Ziel soll es sein, Lärm-Emmissionskontingente festzusetzen, um die im Süden angrenzende Wohnbebauung vor Lärm zu schützen. Aus diesem Grund will Kraiburg auch weiter daran festhalten, einen Schutzstreifen zum Baugebiet freizuhalten. Wie weit sich das Gewerbegebiet in Richtung Süden ausdehnen kann, damit will man sich im Zuge der Bauleitplanung auseinandersetzen, um somit eine „städtebauliche und landschaftsplanerische Zäsur zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet wieder zu stärken“. Die Belange des Umweltschutzes, der sparsame Umgang mit Grund und Boden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien und die Belange der Wirtschaft einschließlich der Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen will man in diesem Zusammenhang überprüfen.

Gebiet neu überplanen

„Die Gemeinde lebt von den Einnahmen durch die Gewerbesteuer, wir müssen das Gewerbe auch schützen und dürfen es nicht platt machen“, sagte Jackl. Ob es den Klägern bewusst gewesen sei, welche Konsequenzen der unwirksame Bebauungsplan nun für die Gemeinde hat. „Wir müssen das Gebiet neu überplanen. Das werden Kosten von rund 100.000 Euro“, sagte Jackl. Die Gemeinde müsse nun einen Verfahrensfehler von 1986 ausbaden.

Im Zuge des Bauleitverfahrens will die Gemeinde nun auch die nördlichen Flächen des Gebiets „Festwiese“ in das Gewerbegebiet integrieren. „Südlich bleibt es die Festwiese“, erklärte die Bürgermeisterin. Auch dieser Bebauungsplan soll neu aufgestellt und dabei die Festsetzungen zum Schallschutz überprüft werden. Hintergrund für eine rechtssichere Planung ist in diesem Fall auch die mittelfristig geplante Erweiterung des Wertstoffhofs.

Bürgermeisterin Petra Jackl sieht aktuell keinen Anlass dazu, eine Veränderungssperre zu verhängen, solange die Bauleitplanung im Gang ist. „Aktuell gibt es hier keine Bauanträge.“ Im Vorfeld habe es Gespräche mit den Gewerbetreibenden gegeben. Bereits genehmigte Anträge gibt es allerdings, die behalten ihre Gültigkeit. „Die haben auch keine Auswirkungen wegen Lärm“, sagte Petra Jackl.

Einstimmig votierten die Gemeinderäte für die Aufstellung der Bebauungspläne Gewerbegebiet und Festwiese.

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