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Nicht zum ersten Mal Thema in Kraiburg

Drei Baugrenzen überschritten: Kann der Gemeinderat den Bauantrag durchwinken?

Im Rathaus Kraiburg gibt es einen neuen Eheschließungs-Standesbeamten. Die Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg hat darüber abgestimmt.
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Nicht zum ersten Mal landete der Bauantrag für ein Wohnhaus in Kraiburg bei der Gemeinde auf dem Tisch.

Das Haus steht schon, nur hat der Bauherr nicht alle gültigen Baugrenzen eingehalten. Deshalb war der Bauantrag für ein Wohnhaus nicht zum ersten Mal Thema im Gemeinderat Kraiburg.

Kraiburg - Nicht zum ersten Mal lag der Antrag für das Wohnhaus im Kraiburger Gemeinderat auf dem Tisch, das im Gebiet des Bebauungsplans „Jettenbacher Straße“ bereits errichtet worden ist. Doch nicht entsprechend der Pläne, die bei der Gemeinde eingereicht worden sind. „Drei Baugrenzen sind überschritten“, fasste es Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) in der jüngsten Sitzung kurz zusammen. Deshalb hat der Bauherr erneut einen Bauantrag für das Haus bei der Gemeinde eingereicht. Denn die jeweiligen Überschreitungen sollten nicht in einzelnen Anträgen behandelt werden, sondern in seiner Gänze betrachtet werden. Eine Empfehlung aus dem Landratsamt, das die Genehmigungsbehörde ist.

Im ersten Bauantrag für das Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten hatte der Bauherr noch mit Stellplätzen geplant. Doch mit dem Wohnhaus wurde zu jeder Wohneinheit jeweils eine Garage errichtet. Ein Teil davon außerhalb der Baugrenzen, weshalb der Bauherr auch um eine Befreiung bei der Gemeinde beantragt hatte. Die gab aber zu einem früheren Zeitpunkt ihre Zustimmung nicht. In einem weiteren Schritt beantragte der Bauherr eine Terrassenüberdachung. Die existiert noch nicht, soll aber die Baugrenzen um rund neun Quadratmeter überschreiten.

Garagen ursprünglich nicht geplant

„Wir haben den Bauantrag schon mehrmals behandelt und auch das Okay für die Überschreitung bei der Terrasse gegeben“, erinnerte Petra Jackl. Problematisch sah man im Gemeinderat die Situation mit den Überschreitungen bei den Garagen, die ursprünglich nicht geplant waren. „Das Haus wurde mit Garagen gebaut und damit haben die Probleme begonnen“, sagte Jackl. Der Bauherr hätte angeboten, eine der beiden Garagen um einen Meter zurückzusetzen, um somit die Überschreitungen zumindest auf einer Seite zu minimieren.

Wie umfangreich sind die Überschreitungen bei den Garagen? Bei dem Neubau handelt es sich um ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Wohneinheiten. Die östliche Garage liegt 11,88 Quadratmeter außerhalb der Baugrenzen, die westliche Garage 14,77 Quadratmeter. Hinzukommt die Überschreitung bei der Terrassenüberdachung von eben rund neun Quadratmetern.

„Was sind die Folgen, wenn wir den Antrag ablehnen? Bleibt dann die Terrassenüberdachung weiterhin genehmigt?“, erkundigte sich Adrian Hilge (SPD). Oder würde dann auch diese bereits erteilte Befreiung hinfällig werden? Laut Aussage von Markus Mittermaier vom Bauamt sollte die Gemeinde nach Empfehlung des Landratsamtes nicht separat, sondern in seiner Gesamtheit entscheiden.

„Keine Prinzipienreiter“

„Wir sind keine Prinzipienreiter, wir sind oft kulant“, beschrieb Markus Rauscher (CSU) die Einstellung des Gemeinderats. Zwei Herzen würden in einer Brust schlagen: Auf der einen Seite hätte man Verständnis für den Bauherrn, andererseits gehe es um die Geschicke der Gemeinde. „Überschreitungen sind so nicht akzeptabel.“ Allerdings sei ein möglicher Abbau kein „Pappenstiel“. „Es gibt nicht den einen Grund dafür oder den anderen dagegen“, sagte Rauscher. Am Ende würde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde darüber entscheiden.

Zu dem eingereichten Bauantrag hatte Bürgermeisterin Petra Jackl selbst eine klare Meinung. „Ich könnte damit leben.“ Und damit wäre auch das Thema zu diesem Neubau endlich einmal vom Tisch der Gemeinde. Vor der Abstimmung machte sie noch einmal klar, dass jeder Gemeinderat nach seiner Meinung entscheiden kann. „Es gibt keinen Fraktionszwang.“

Am Ende lehnte der Gemeinderat den Bauantrag mit der Befreiung von den Festsetzungen mit 6:9 Stimmen ab.

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