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Diskussionen im Gemeinderat

Neue mögliche Standorte für Windräder gefunden: Das sagen Aschau und Kraiburg dazu

Das Waldgebiet, das grob zwischen den Einzelhöfen Winklham 1 und Gänsberg 1 in Kraiburg liegt, könnte ein möglicher neuer Standort für Windenergie sein. Das sagt der Gemeinderat dazu und wird sich dort tatsächlich bald ein Windrad drehen?
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Das Waldgebiet, das zwischen den Einzelhöfen Winklham 1 und Gänsberg 1 in Kraiburg liegt, könnte ein möglicher neuer Standort für Windenergie sein.

Windkraft im Landkreis Mühldorf: Im neuen Regionalplan sind zahlreiche potenzielle Standorte für Windräder aufgeführt – auch im Gebiet von Kraiburg und Aschau am Inn. Was bedeutet das für die Anwohner und wie positionieren sich die Räte in den Gemeinden dazu?

Aschau am Inn/KraiburgNeue Windvorranggebiete kommen im Landkreis Mühldorf hinzu, vorhandene werden angepasst und umbenannt. Das bewirkt der Regionalplan Südostoberbayern Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie, das der Regionale Planungsverband Südostoberbayern derzeit fortschreibt. Laut einem Entwurf zu dieser Maßnahme könnten sich im gesamten Raum Südostoberbayern 144 Vorranggebiete ergeben, die etwa 1,9 Prozent der Regionsfläche abdecken. 54 dieser Windvorranggebiete betreffen den Landkreis Mühldorf.

Die orangen Flächen zeigen, wo im Landkreis Mühldorf zukünftig Windräder entstehen könnten. Ein Teil sind schon jetzt sogenannte Vorranggebiete, andere sollen im Zuge des Regionalplans Südostoberbayern angepasst oder erweitert werden.

Das Thema schlägt auch in den Gemeinderäten im Landkreis auf, die eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben dürfen. „Es ist ein Verfahren, bei dem wir angehört werden und jeder aus der Bevölkerung Einwendungen vorbringen kann”, erklärte Kraiburgs Bürgermeisterin Petra Jackl in der letzten Gemeinderatssitzung. „Auch wir können Einwendungen bringen, wenn sie rechtlich relevant sind – aber nicht, wenn jemandem Windkraft einfach nicht gefällt.”

Bei konkretem Bauvorhaben findet erneute Prüfung statt

In Kraiburg könnte mit dem Gebiet W50 eine neue Fläche hinzukommen, die nahe der Gemeindegrenze zu Jettenbach liegt und sich grob zwischen den Einzelhöfen Winklham 1 und Gänsberg 1 befindet. „Die vorliegenden Daten sind aus Sicht der Verwaltung nicht anzuzweifeln”, sagte der geschäftsleitende Angestellte Andreas Mittermaier. Wenn ein Windvorranggebiet entstehe, heiße das zudem nicht, dass gleich ein Windrad gebaut werde. „Wenn jemand ein Bauvorhaben hat, muss er trotzdem ein Zuständigkeitsverfahren beantragen und die Pläne werden artenschutzrechtlich geprüft”, erklärte er. Klar ist aber auch: Die Aussichten auf Erfolg seien in einem Windvorranggebiet besser als in einer nicht als solches ausgewiesenen Fläche.

Vom Einzelhof Winklham 1 aus blickt man in Richtung Gänsberg auf die bewaldete Fläche, auf der sich der potenzielle neue Standort für Windenergie befindet.

„Was ist mit den Abstandsregeln?”, fragte Gemeinderat Franz Kifinger (UWG). „Die Maße sind vorgeprüft und die Abstände zur tatsächlichen Bebauung müssten passen, das zweifle ich überhaupt nicht an”, antwortete Jackl. Wenn ein Windrad beantragt werde, werde dieser Punkt auch nochmal separat geprüft, ergänzte Mittermaier.

Windvorranggebiet könnte finanziellen Vorteil bringen

„Welche Meinung haben denn die Eigentümer zu dem Vorhaben und was bedeutet das für sie?”, wollte Andreas Fischer (Grüne) wissen. „Ohne die Grundstückseigentümer geht es nicht, es kann kein Investor kommen und einfach dorthin bauen”, führte Jackl aus. Gleichzeitig hätten sie die Möglichkeit, sich zusammenzutun und selbst einen Investor zu finden, der ein oder zwei Windkraftanlagen dort hinsetzt.

„Also entsteht ihnen kein Nachteil?”, hakte Fischer nach. „Nein, es könnte sogar ein finanzieller Vorteil sein, wenn sie sich einigen und eine Anlage bauen”, führte Jackl aus. Denn das sei durch das Windvorranggebiet in einem einfachen Verfahren möglich, während es sich sonst schwierig gestalte, weil man erst Vorprüfungen durchführen lassen müsse.

Energiewende darf auch Einschränkungen mitbringen

Gemeinderat Markus Huber (UWG) fragte: „Könnte die Gemeinde dann noch Nein sagen?” „Nein, das ist dann ein privilegiertes Vorhaben wie wenn ein Landwirt einen Stall baut”, machte Jackl deutlich. „Deswegen geben wir jetzt eine Stellungnahme ab mit einer rechtlichen Begründung, falls wir einen Einwand haben”, fügte Mittermaier hinzu. In der Verwaltung habe man definitiv nichts Derartiges gefunden, gab Jackl an.

„Was ist mit Ausnahmen wie bestimmten Tieren, die dort leben, das weiß ich ja jetzt noch nicht?”, gab Huber zu bedenken. Eine Vorprüfung sei laut Mittermaier bereits erfolgt und die sehe für den Standort gut aus. „Tatsächlich ist das auch kein Ausschlussgrund, weil die Energiewende als Ziel so hoch aufgehangen wird, dass sie gewisse Einschränkungen mit sich bringen darf.”

Gemeinderat hat keine Einwendungen vorzubringen

Gemeinderat Matthias Hochreiter (CSU) wollte wissen: „Heißt das Windvorranggebiet, die Fläche ist ein idealer Standort?” Aus wirtschaftlicher Sicht sei das nicht geprüft, erwiderte Mittermaier. „Ich glaube, vom Windvorranggebiet zum Windradl ist es ein sehr langer Weg, es muss ja alles noch geplant und ein Investor gefunden werden und da bin ich sehr am Zweifeln, dass das tatsächlich stattfindet”, äußerte Ludwig Kamhuber (CSU). „Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Gemeinde auch keinen Grund, das verhindern zu wollen”, meinte auch Fischer.

„Wir können schon Einwendungen bringen, aber meine Einwände gelten vielleicht nicht”, kritisierte dagegen Kifinger. „Wenn die Grundlage ist, wem Windenergie gefällt und wem nicht, dann wird nie ein Windradl gebaut”, hielt Kamhuber entgegen. „Bei einem möglichen Bauleitverfahren würden wir noch einmal genau schauen, ob unsere Belange als Gemeinde betroffen sind”, ergänzte Jackl. Bei der Abstimmung gaben schließlich nur zwei Gemeinderäte Handzeichen, dass sie Einwände vorbringen möchten, der übrige Gemeinderat beurteilte das neue Windvorranggebiet als vertretbar. Konkrete Pläne für ein Windrad sind der Gemeinde auf Nachfrage nicht bekannt. Auch Wolfgang Haserer, Pressesprecher im Landratsamt, nennt eine wie auch immer geartete Bebauung von neuen Windvorrangflächen Spekulation. „Dazu können wir uns nicht äußern“, sagt er.

Gegen ein Windvorranggebiet bei Fraham

An den Gebieten W45 bis W47 bei Aschau ändert sich eigentlich nur der Name. Das potenziell neue Gebiet W49 bei Fraham lehnt der Aschauer Gemeinderat ab. Der Kraiburger Gemeinderat spricht sich nach längerer Diskussion dagegen für den möglichen neuen Windkraftstandort W50 aus.

Im Aschauer Gemeinderat war Windenergie jüngst ebenfalls ein Thema. Drei bereits bekannte Windvorranggebiete sollen im Zuge der Teilfortschreibung umbenannt werden und sind dann unter den Namen W45 bis W47 zu finden. Zudem soll ein zusätzliches Gebiet W49 nähe Fraham im südlichen Anschluss an das Industriegebiet Aschau-Werk ausgewiesen werden. „Dort unten sind wir fast schon auf Inn-Niveau und die Fläche wurde in der Gebietskulisse Windkraft bereits als nichts beziehungsweise nur bedingt geeignet bezeichnet”, merkte Bürgermeister Christian Weyrich an. Zudem betrage die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung unter 500 Meter. Deswegen entschied der Gemeinderat einstimmig, eine ablehnende Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband zu senden.

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