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16. Fortschreibung des Regionalplans

144 Vorrangflächen für Windkraft: Abstimmungen in vielen Gemeinden laufen – auch in Burghausen

Ausschnitt der Tekturkarte zum Regionalplan Südostoberbayern: Diese Flächen wurden im Landkreis Altötting ausgewiesen.
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Ausschnitt der Tekturkarte zum Regionalplan Südostoberbayern: Diese Flächen wurden im Landkreis Altötting ausgewiesen.

Insgesamt 144 Flächen in Südostoberbayern sind aktuell als Vorranggebiete für die Windkraft ausgewiesen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans wurde nun auch im Burghauser Bauausschuss ein Beschluss getroffen.

Burghausen – Mit zwei rot markierten Flächen im Burghauser und Daxenthaler Forst soll Burghausen Teil des weitreichenden regionalen Plans zur Windenergienutzung werden. Die Flächen mit den Bezeichnungen W26 und W27, so wurde es am 7. Mai im Bauausschuss der Stadt besprochen, sind laut dem aktuellen Entwurf der 16. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Noch gibt es keine konkreten Planungen für Windräder, betonte Bürgermeister Florian Schneider (SPD). Doch die Eintragung der Flächen in den Regionalplan sendet ein klares Signal: Der Windkraftausbau soll weiter voran getrieben werden – auch in Burghausen.

Bürgermeister betont: Kein konkretes Windrad geplant

„Die Flächen mussten laut dem Wind-an-Land-Gesetz ausgewiesen werden“, erklärte Bürgermeister Schneider und betonte, dass die Flächen die nötigen gesetzlichen Mindestabstände zur Wohnbebauung einhalten. Allein die Vorstellung, dass womöglich 200 Meter hohe Windräder künftig das Landschaftsbild prägen könnten, löst jedoch bei vielen Menschen im Landkreis Altötting Unbehagen aus. So war es in den vergangenen Jahren regelmäßig zu kontroversen Diskussionen um den geplanten Windpark im Burghauser und Öttinger Forst gekommen. Mit diesem Bauvorhaben und mit den Planungen des Projektierers Qair habe die Ausweisung der Vorranggebiete jedoch nichts zu tun, hob Schneider hervor.

Der Bürgermeister schlug vor, keine Einwände gegen die Ausweisung der Flächen vorzubringen und der Ausweisung der Flächen zuzustimmen. UWB-Stadtrat Stefan Niedermeier gab aber eine mögliche Rodung von Bannwald zu bedenken. Auch die weitere Stadtentwicklung müsse berücksichtigt werden, gerade wegen der Nähe der Flächen zum Güterterminal. Niedermeier stimmte der Ausweisung der Flächen demnach nicht zu.

Der 3. Bürgermeister Stefan Angstl (Grüne) hob dagegen die Wichtigkeit hervor, die übergeordnete Regionalplanung in den Blick zu nehmen. Die Stadt Burghausen müsse in Energiefragen generell vorausschauend handeln, so Angstl. Das Gespräch mit den Naturschutzverbänden sei wichtig, ebenso wichtig sei es jedoch der Ausweisung zuzustimmen. Immerhin seien mehrere Gemeinden betroffen. Der 2. Bürgermeister Norbert Stranzinger (CSU) betonte die Vorreiterrolle der Stadt Burghausen und sprach sich für eine Zustimmung aus. Am Ende stimmte der Bauausschuss dem Vorhaben mit einer Gegenstimme zu.

Teil eines großen Plans: 144 Vorranggebiete in der Region

Tatsächlich sind die beiden Flächen in Burghausen nur ein kleiner Teil eines großen Plans. Der Regionale Planungsverband Südostoberbayern hatte bereits im November 2024 beschlossen, den Regionalplan umfassend fortzuschreiben. Ziel ist es, die verpflichtenden Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erreichen: Bis Ende 2027 sollen mindestens 1,1 Prozent, bis 2032 sogar 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Der bisherige Regionalplan reichte dafür nicht aus, weshalb im neuen Entwurf 144 Vorranggebiete mit einem Flächenumfang von rund 10.153 Hektar ausgewiesen wurden – etwa 1,9 Prozent der Gesamtfläche.

In den Landkreisen Mühldorf und Traunstein sollen jeweils rund 50 Flächen, im Landkreis Rosenheim etwa 40 Flächen und im Landkreis Altötting rund 20 Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Hier sind die Kommunen Altötting, Burghausen, Burgkirchen, Emmerting, Erlbach, Feichten, Haiming, Halsbach, Kastl, Kirchweidach, Marktl, Mehring, Neuötting, Perach, Pleiskirchen, Reischach, Töging, Tüßling, Tyrlaching und Winhöring betroffen.

Die Auswahl der Flächen erfolgte nach komplexen Kriterien: Windhöffigkeit, Abstand zur Wohnbebauung, naturschutzfachliche Belange, aber auch die planerische Eignung in Bezug auf Flächengröße und Erschließbarkeit. Auch wenn aktuell keine Windräder geplant sind, bedeutet die Ausweisung als Vorranggebiet, dass Windenergie dort künftig vorrangig vor anderen Nutzungen behandelt wird. Baurechtlich ist Windkraft auf diesen Flächen also privilegiert, sobald der Plan in Kraft tritt. Damit kann jedoch erst gegen Ende 2026 / Anfang 2027 gerechnet werden. Die Unterlagen sind in den betroffenen Gemeinden öffentlich einsehbar. In vielen Kommunen laufen aktuell die Abstimmungen zur 16. Teilfortschreibung des Regionalplans.

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