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Vergabe geregelt

Kein Pool im Schrebergarten: Kraiburger Gemeinderat passt Satzung für Kleingartenanlage an

Für die Kleingartenanlage hat die Gemeinde Kraiburg die Satzung überarbeitet. Unverändert bleibt die Regelung, dass der Gemeinderat über die Vergabe frei gewordener Parzellen entscheidet.
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Für die Kleingartenanlage hat die Gemeinde Kraiburg die Satzung überarbeitet. Unverändert bleibt die Regelung, dass der Gemeinderat über die Vergabe frei gewordener Parzellen entscheidet.

Die Gemeinde Kraiburg hat ihre Satzung für die Kleingartenanlage überarbeitet und angepasst. In diesem Zug hat der Gemeinderat auch darüber diskutiert, wer künftig über die Vergabe freigewordener Parzellen entscheidet.

Kraiburg – Kaum steigen die Temperaturen und die Sonnenstrahlen werden wieder intensiver, lockt es einen nach draußen. Am besten in den Garten, um Blumen zu setzen oder den ersten Salat anzusäen. Doch wer keinen Garten, braucht eine Alternative. Und die haben Bürger in der Kleingartenanlage in Kraiburg gefunden. Jetzt hat die Gemeinde die Satzung überarbeitet und darüber diskutiert, wer künftig über die Vergabe entscheidet.

Einsatz von Herbiziden verboten

Als Erholungsfunktion soll die Kleingartenanlage dienen und natürlich auch dazu, in der eigenen Parzelle Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anzubauen. Der Gemeinde sind dabei die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege wichtig. Um unter anderem dies zu regeln, hat die Gemeinde die Satzung überarbeitet und dem Gemeinderat zur Diskussion vorgelegt. Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) erläuterte kurz einige der Regelungen.

Chemische Pflanzenvernichtungsmittel sind in der Anlage verboten, chemische Pflanzenschutzmittel sind auf das notwendige Maß zu beschränken, biologische Pflanzenschutzmittel sind grundsätzlich erlaubt. Beschränkt ist der Gebrauch von Schwimmbecken in der Anlage. Mobile Becken mit einer Füllmenge von bis zu drei Kubikmeter ist erlaubt. Becken dürfen aber nicht fest in der Erde verankert oder eingegraben werden. Außerdem sollten die Pächter sparsam mit Wasser umgehen. „Für die Bewässerung ist nur Regenwasser zu verwenden, Wasser darf auch nicht aus dem Bach entnommen werden“, erklärte Bürgermeisterin Petra Jackl. Eine Frage stellte sie in diesem Zusammenhang noch an das Gremium: Wer soll künftig über die Vergaben freigewordener Parzellen entscheiden.

„Es werden immer wieder Parzellen frei“, sagt Petra Jackl. Ihr Vorschlag war, dass über die Vergabe nicht länger im Gemeinderat entschieden werden, sondern sich allein die Verwaltung darum kümmere. Demzufolge könnte man eine Liste mit Interessenten erstellen und freie Parzellen einmal im Jahr ausschreiben. Oder man lasse die Entscheidung weiterhin im Gemeinderat.

Zweiter Bürger Werner Schreiber (SPD) wollte wissen, nach welchen Regeln die Vergabe erfolgt. „Die Gemeindebürger sollten zunächst den Vorzug bekommen und dann in Reihenfolge der Bewerbung“, empfahl Jackl. Adrian Hilge (SPD) schlug stattdessen ein Punktesystem vor, damit diejenigen, die in einer Wohnung leben, eher in den Genuss einer Parzelle kommen. Diese Problematik sah Jackl ohnehin nicht: „Es sind in erster Linie Leute, die am Marktplatz in einer Wohnung leben. Wer ein eigenes Haus hat, hat wenig Interesse an einem Schrebergarten“

Wer kommt zum Zug?

Für Gerhard Preintner (UWG) war es dennoch wichtig zu wissen, wer sich um eine Parzelle bewirbt und wer zum Zug kommt. „Sind es tatsächlich so vielen. Ansonsten sollte die Vergabe im Gremium beschlossen werden.“ Diesen Vorschlag nahm der Gemeinderat mit vier Gegenstimmen an. Entschieden wird damit weiterhin im Gemeinderat im nicht-öffentlichen Teil. Die überarbeitete Satzung bekommt jeder Pächter ausgehändigt.

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