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Bahnbrücke seit Monaten gesperrt

Gefahr im Verzug: Das passiert jetzt mit der Brücke in Schrottwinkl

Noch immer kehrt um den Ortsteil Schrottwinkl in der Gemeinde Jettenbach keine Ruhe ein. Während sich die Anlieger weiterhin ärgern, meldet sich die Bürgermeisterin erstmals gegenüber den OVB Heimatzeitungen zu Wort. Sie erklärt, warum die Gemeinde einen Anlieger angezeigt hat.
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Immer wieder protestierten Anwohner gegen die Sperrung der Brücke nach Schrottwinkl. Jetzt die Überraschung.

Überraschung im Endlos-Streit um die marode Bahnbrücke im Jettenbacher Ortsteil Schrottwinkl: Die Gemeinde kündigt eine einschneidende Maßnahme an.

Jettenbach – „Sofortiger Abbruch der Bahnbrücke zum Ortsteil Schrottwinkl aufgrund akuter Gefährdungslage“, heißt es in einer Pressemitteilung, die die Gemeinde Jettenbach am Mittwoch, 23. April, nachmittags verschickt hat. Von „akuten Sicherheitsmängeln“ ist da die Rede und von Gefahr im Verzug. Deshalb müsse die Brücke „kurzfristig und vollständig abgebrochen werden“.

Brücke seit Monaten gesperrt

Im April 2023 hatte eine Brückenprüfung erhebliche Mängel am Bauwerk festgestellt. In der Folge wurde für die Brücke eine Tonnagenbeschränkung angeordnet. Ende 2024 wurde sie schließlich vollständig für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Seither erfolgt die Anbindung des Ortsteils Schrottwinkl über die Brücke beim Ortsteil Krücklham und einen Feld- und Waldweg.

Diese Entscheidung brachte einen Haufen Ärger zwischen der Gemeinde und Anliegern, die den Umweg und den aus ihrer Sicht sehr schlechten Zustand des Ersatzfeldwegs kritisierten. Mehrfach machten sie ihrem Unmut Luft, ein Anwohner ging vors Verwaltungsgericht.

Bahn hat Zweifel an Standsicherheit

Jetzt hat nach Angaben der Stadt die Bahn die Gemeinde aufgefordert, die Brücke umgehend abzureißen. „Hintergrund sind mehrere, durch die Bevölkerung gemeldete Vorfälle, bei denen Bauteile auf die darunterliegende Bahnstrecke abbröckelten“, teilt die Gemeinde Jettenbach dazu mit. „Hinzu kommt, dass aufgrund des Alters der Brücke kein statischer Nachweis über deren Tragfähigkeit mehr erbracht werden kann.“

Die Deutsche Bahn äußere daher erhebliche Zweifel an der Betriebssicherheit der Strecke im Bereich der Brücke, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde Jettenbach. „Darüber hinaus wurde seitens des Bahnnetzbetreibers entschieden, bis zum vollständigen Rückbau der baufälligen Brücke keinen Bahnverkehr zuzulassen, der den geltenden Sicherheitsanforderungen nicht entspricht. Die Deutsche Bahn werde im Rahmen der bereits laufenden Sperrung der Strecke in Richtung Wasserburg den Abriss ermöglichen.“

Gemeinde nutzt akutelle Sperrung der Strecke

„Die Gemeinde Jettenbach kommt dieser Aufforderung aus Gründen der Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit unverzüglich nach.“ Die Entscheidung, sofort mit dem Abriss zu beginnen, erspare der Gemeinde außerdem Kosten. Denn sie müsse jetzt nicht für Schienenersatzverkehr sorgen.

Denn die Südostbayernbahn hat die Strecke nach Angaben von Magdalena Obermayer ohnehin bis 12. Mai gesperrt. Grund sind geplante Sanierungsarbeiten am Gleis. „Wir sind der Gemeinde sehr dankbar“, sagt Obermayer, „dass sie so schnell reagiert hat.“ Dadurch könnte eine längerfristige Komplettsperrung der Strecke vermieden werden.

Die Ausführungsplanung der Maßnahme erfolgte im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten durch das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro Infra aus Rosenheim. Die Firma H. Mailhammer aus Obertaufkirchen wird die Arbeiten durchführen.

Arbeiten beginnen am 28. April

Noch in dieser Woche sollen die vorbereitenden Maßnahmen beginnen; der eigentliche Abriss der Brücke erfolgt ab dem 28. April. „Die Durchführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich von der Seite des Ortsteils Schrottwinkl“, schreibt die Gemeinde. Die Arbeiten sollen so durchgeführt werden, dass es nur zu geringen Wartezeiten kommen. Der über die Brücke verlaufende Innradweg sowie der Fuß- und Radfahrerverkehr werden über eine Umleitungsstrecke geführt.

Und was wird aus dem fehlenden Übergang? Dazu findet sich in der Mitteilung der Gemeinde ein Satz: „Die Planung eines Ersatzneubaus sowie die Klärung der Finanzierung erfolgen derzeit durch das beauftragte Ingenieurbüro und die Verwaltung.“

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