Gemeinderat Aschau am Inn entscheidet
Nach Drohnen-Flügen über der Gemeinde: So teuer werden Anschluss-Gebühren für Wasser
In Aschau steigen die Beitragssätze für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Grundlage dafür ist eine Flächenermittlung mittels Drohne. War der Einsatz rechtens oder muss die Gemeinde Aschau wie Neumarkt-St. Veit mit Folgen rechnen?
Aschau am Inn – Längst überholt waren die Beiträge für die Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung. In Aschau ist das nun passiert – mit viel Vorarbeit. Denn um die neuen Beiträge zu kalkulieren, braucht es die genauen beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen. Um diese Daten zu ermitteln, hatte die Gemeinde Aschau eine Vermessungsdrohne im Einsatz. Auch die Stadt Neumark-St. Veit wollte auf diese Weise die nötigen Daten ermitteln, scheiterte aber.
Gemeint sind nicht die Gebühren für den tatsächlichen Verbrauch, sondern die Beträge für den Anschluss eines Anwesens an die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Sie berechnen sich aus der Grundstücks- und der Geschossfläche. Eine einmalige Abgabe bei Neubauten, durch eine Vergrößerung des Grundstücks beziehungsweise der Geschossfläche oder einer Nutzungsänderung könne es eine erneute Beitragspflicht geben.
Flächen ermittelt mit einer Drohne
Die Wasserversorgung einer Gemeinde soll kostendeckend betrieben werden, daher müssen die Herstellungsbeiträge in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert werden. Das ist in Aschau jetzt passiert. „Die Kalkulation ist abgeschlossen“, erklärte Geschäftsstellenleiter Stefan Kirchbuchner. 2021 hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema auseinandergesetzt, eine damit verbundene Flächenermittlung mittels Drohne wurde durchgeführt.
Jetzt steht fest, wie sich die Gebühren verändern werden: die Betragssätze für die Herstellung der Wasserversorungs-Einrichtung steigen von 0,80 Euro auf 0,i97 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und von 5 Euro auf 9,60 Euro je Quadratmeter Geschossfläche.
Neue Beiträge festgelegt
Für die Herstellung der Entwässerungs-Einrichtung sind künftig statt 1,20 Euro 1,35 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche für das Niederschlagswasser und für das Schmutzwasser statt 9,38 Euro 10,53 Euro je Quadratmeter Geschossfläche kalkuliert.
Die neuen Beiträge waren für das Gremium nachvollziehbar und schlüssig, wo es aber für Matthias Höpfinger (SPD) Redebedarf gab, war die Art und Weise der Datenerhebung. Denn die Flächenermittlung mittels Drohnen-Überflüge führte in Neumarkt-St. Veit zu einer Klage gegen die Stadt, der Verwaltungsgerichtshof hat den Drohnen-Einsatz als rechtswidrig eingestuft.
Anfragen zu dem Drohnen-Einsatz hatte es zwar aus der Bevölkerung gegeben, Einwände aber keine, erklärte Bürgermeister Christian Weyrich (CSU). Auch Kirchbuchner bestätigte, dass der Drohnen-Einsatz „rechtmäßig gelaufen“ ist. Die Klage ist laut Weyrich nicht auf Aschau übertragbar.
„Der Unterschied liegt nicht im Technischen, sondern in der Art und Weise, wie die Gemeinde die Informationen darüber anbietet, wie die Daten gesammelt werden und wie sie verarbeitet werden“, erklärte Weyrich. In Aschau seien die Daten nur zu diesem Zweck gesammelt worden. „Sauber, zuverlässig und nachvollziehbar. Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagte Weyrich. Mit Nachtragszahlungen muss in der Gemeinde jetzt keiner rechnen. „Der Drohnen-Einsatz diente allein für die Kalkulation. Nachzahlungen werden sich daraus nicht ergeben“, erklärte Kirchbuchner auf Nachfrage. Für die neuen Beiträge sei es nötig gewesen, die bestehenden Flächen ins Verhältnis zu setzen.
Die neuen Beträge für die Herstellung der Wasserversorgungs-Einrichtung und Entwässerungs-Einrichtung segnete der Gemeinderat einstimmig ab. In diesem Zug hat der Gemeinderat die dazugehörigen Satzungen neu erlassen. „Damit bringen wir die Satzung auf den aktuellen Stand und haben nicht die nächste Änderung. Die Satzung soll nämlich nachvollziehbar sein“, erklärte Kirchbuchner als Hintergrund.