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Nach der VGH-Entscheidung

Nach dem Drohnen-Verbot: Das plant Neumarkt-St. Veits Bürgermeister

Neumarkts Bürgermeister Erwin Baumgartner war überrascht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Als Alternative zur Drohne wird nun wieder die Begehung vor Ort als Mittel der Datenerfassung erwogen.
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Neumarkts Bürgermeister Erwin Baumgartner war überrascht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Drohnen-Einsatz der Stadt Neumarkt-St. Veit zur Ermittlung der Geschossflächen von Gebäuden als rechtswidrig eingestuft. Wie geht es jetzt weiter? Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) bezieht nun Stellung dazu.

Neumarkt-St. Veit – „Wir sind von dem Ausgang des Urteils sehr überrascht und hätten mit einem anderen Ausgang gerechnet“, so Neumarkts Bürgermeister Erwin Baumgartner in einer ersten Reaktion zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH).

Drohne sollte im Oktober 2023 fliegen

Die Stadt Neumarkt-St. Veit hatte geplant, im Oktober 2023 verschiedene Grundstücke mit Drohnen fotografieren zu lassen, um die Geschossfläche der Gebäude zu bestimmen. Diese Daten sollten zur Berechnung des sogenannten Herstellungsbeitrags dienen, der für den Anschluss von Grundstücken an die Abwasserentsorgung erhoben wird.

Ein Anwohner legte aber gegen die Einsatz von Drohnen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Danach sei der Einsatz „sofort eingestellt“ worden, versichert Baumgartner. Außerdem sei das Ingenieurbüro, das die Datenerfassung vornehmen sollte, angewiesen worden, die Daten zu löschen. „Wir gehen davon aus, dass der Stadt keine Kosten entstanden sind.“

Konsequenzen für alle bayerischen Kommunen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun dem Anwohner recht gegeben. Wenn er es nicht möchte, darf sein Grundstück nicht mit einer Drohne beflogen werden.

Welche Konsequenzen dieses Urteil für die Stadt hat, kann Baumgartner bis dato nicht abschließend beantworten. „Das Urteil hat nicht nur für die Stadt Neumarkt-St. Veit Konsequenzen, sondern für alle Kommunen in Bayern, ist er sich sicher“. Mittlerweile hat er es auch schwarz auf weiß. Der Bayerische Gemeindetag hat in einem Rundschreiben Stellung zu dem Urteil bezogen: „Der 4. Senat am BayVGH sieht hierfür keine Ermächtigungsgrundlage und folglich in den kommunalen Satzungen auch keine dem folgende Befugnis. Wir werden mit dem Staatsministerium des Innern klären, ob hierfür eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden kann“, heißt es. Der Gemeindetag empfiehlt allen Kommunen: „Kurzfristig müssen wir jedoch empfehlen, Aufträge zur Aufnahme von Bildern durch Drohnen, sowohl für die Beitragskalkulation und -erhebung, sowie für die Flächenermittlung für gesplittete Abwassergebühren nicht zu vergeben“.

Bürgermeister Baumgartner macht noch einmal deutlich, dass sich die Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen auf eine belastbare Geschossflächenermittlung stütze. Es sei fraglich, wie zukünftig die notwendigen Daten ermittelt werden können. „Eine Selbstauskunft ist nicht praxistauglich.“

Rücklauf von Erfassungsbögen bei 50 Prozent

Laut Baumgartner bewege sich der Rücklauf von Erfassungsbögen bei etwa 50 Prozent. Und dann sei nicht sicher, ob die Hauseigentümer alle Daten richtig erfasst hätten. Die Verwaltung müsste dann tätig werden, um restliche Daten abzufragen. Und dann bliebe eben nur noch der Hausbesuch, die Messung vor Ort, gegebenenfalls auch der Zutritt zum Gebäude. Auch hier bliebe dann zwangsläufig die Privatsphäre auf der Strecke.

Als Reaktion der Stadt kündigt Baumgartner an, dass man das Urteil jetzt erst einmal genauer zu prüfen habe. Das weitere Vorgehen werde mit dem Stadtrat beraten. „Bei dem Urteil handelt es sich um einen Beschluss zu einer einstweiligen Anordnung. Somit wäre theoretisch denkbar, dass man beim VGH eine Hauptsacheentscheidung herbeiführen möchte.“

Wie reagiert der Freistaat?

Für ihn die weitaus interessantere Frage wäre, wie der Gesetzgeber, also der Freistaat Bayern, reagieren wird. Er bezieht sich auf das Urteil, in welchem die Rede von einer fehlenden Rechtsgrundlage sei. „Die Kommunen werden mit Förderprogrammen durch den Freistaat auf den Weg geschickt, digitale Zwillinge, 3D-Modelle und Digitalisierung zu erstellen. Somit ist nun der Gesetzgeber in der Pflicht, eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen“, findet Baumgartner.

Baumgartner rechtfertigt den beabsichtigten Einsatz einer Drohne damit, dass diese Methode nichts Neues sei. „Die Stadt Neumarkt-St. Veit ist nicht die erste Kommune in Bayern, die auf diesem Wege die Geschossflächenermittlung durchführen wollte. Sehr viele Kommunen in Bayern haben dies bereits erfolgreich gemacht.“ Es gebe sogar eine Kommune aus dem Landkreis, die auf diesem Wege die Herstellungsbeiträge neu kalkuliert habe. Die Gemeinde Aschau ließ bereits im Herbst 2022 die Drohne aufsteigen, um auf Grundlage der erhobenen die Beiträge für Wasser und Abwasser neu zu kalkulieren.

Keine Einwände vom Gemeindetag

Man habe seitens der Stadt im Vorfeld mit dem Bayerischen Gemeindetag sowie der Rechtsaufsichtsbehörde Kontakt aufgenommen. „Es hat keinerlei Einwände gegen das Verfahren gegeben!“ Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass eine Befliegung der Grundstücke ein weitaus geringerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt als die Begehung der Grundstücke und Innenräume der Häuser durch Dritte, also externe Personen.

Gesetzgeber muss Rechtsgrundlage schaffen

So war die Erfassung bisher erfolgt und auf diese Art und Weise wird sie dann wohl auch in Zukunft so beibehalten. Für einen Einsatz von Drohnen habe der Gesetzgeber im Kommunalrecht erst die Rechtsgrundlage zu schaffen, da das Bayerische Datenschutzgesetz gemäß dem Urteil des VGH nicht als Rechtsgrundlage ausreicht.

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