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Stadtrat hat entschieden

Böllerverbot an Silvester: In Neumarkt-St. Veit drohen jetzt Strafen bis zu 5.000 Euro

Kein Feuerwerk mehr im Altstadtbereich. Darüber diskutierte der Neumarkter Stadtrat. Und er kam zu einem eindeutigen Votum.
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Kein Feuerwerk mehr im Altstadtbereich. Darüber diskutierte der Neumarkter Stadtrat. Und er kam zu einem eindeutigen Votum.

Die Stadt Neumarkt St. Veit macht Ernst! Sie ist die erste Kommune im Landkreis, in der ab sofort ein Böllerverbot an Silvester gilt. Bei einer Gegenstimme hat sich der Stadtrat hinter diese Entscheidung gestellt. Folgende Bereiche sind davon betroffen.

Neumarkt-St. Veit – „Wir sind auf dem richtigen Weg“, so die Worte vom Wolfgang Hobmeier (CSU) in der Stadtratssitzung zum Thema Böllerverbot in Neumarkt-St. Veit. Dieser Debatte gingen schon viele Sitzungen woraus. Die Grundlage dafür bildete die Müllansammlung zum Jahreswechsel 2024 auf 2025, die auf dem Stadtplatz von Neumarkt-St. Veit zu beklagen war.

Müllansammlung hat Diskussion ausgelöst

Diese war Auslöser dafür, über ein Böllerverbot nachzudenken. Der Finanzausschuss hatte bereits in der Vorwoche einer sogenannten „Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände“ seine Zustimmung erteilt. Jetzt wurde das Thema im Stadtrat behandelt.

„Wir haben jetzt einen Entwurf erarbeitet, den sie alle als Anlage erhalten haben, sowie einen Lageplan für die Darstellung des Geltungsbereiches“, leitete Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) den Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal des Schlosses Adlstein ein. In seinen Ausführungen ging er auf den aktuellen Sachstand ein, erwähnte auch die mit einer Allgemeinverfügung verbundenen Schwierigkeiten und ging auf die Umsetzung einer solchen Verordnung ein.

Rechtsaufsicht hat Vorlage geprüft

„Diese Allgemeinverfügung haben wir auch der Rechtsaufsicht vorgelegt und es sind dabei keine Unrichtigkeiten aufgefallen, welche gegen den Erlass sprechen würden“, fasste Bürgermeister die Bemühungen der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung zusammen.

Ulrich Geltinger (SPD) geht aber die Verordnung, die den Stadtplatz, den Johannesplatz und das Areal am Herzoglichen Kasten betreffen würde, nicht weit genug. Er äußerte den Wunsch nach einer Erweiterung der Allgemeinverfügung. Baumgartner erklärte, dass eine Vergrößerung des Verbotsgebietes nicht so einfach umzusetzen sei.

Man könne aber darüber nachdenken, in dicht besiedelten Wohngebieten ebenso ein Böllerverbot zu erwirken und es anzupassen. „Das hat aber nichts mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu tun“, ergänzte der Bürgermeister.

Keine Einmischung auf Privatgrundstücken

Baumgartner verwies auch auf das bayerische Verkehrs- und Wegegesetz, das einen Eingriff in Privatgrundstücke verbiete. Er verwies auf die rechtliche Aufsichtsbehörde, die deswegen von einer Ausweitung abgeraten habe. Es wäre mit Komplikationen zu rechnen, die Allgemeinverfügung schwer umzusetzen.

Geltinger bedauerte es, dass die Aufsichtsbehörde von einer Ausweitung abrät, würde sich letztlich auch mit der kleineren Variante eines Böllerverbots zufrieden geben.

Unverständnis bei Ludwig Spirkl

Ludwig Spirkl (SPD) verstand die Haltung der Aufsichtsbehörde nicht. Er sah nämlich sehr wohl noch Handlungsbedarf in Neumarkt-St. Veit. Das Kloster in St. Veit sei ebenso schützenswert, so Spirkl. Er argumentierte mit dem Aspekt der Umweltverschmutzung. „Was ist mit dem Tierschutz?“, fragte er und: „Gibt es eine Alternative zum Abbrennen beziehungsweise alternative Plätze?“ Der Vorschlag des Böllerverbots greife für ihn nicht weit genug. „Ich kann mich da nicht hinreißen lassen. Für mich ist die Sache nicht ausgegoren genug“, erklärte er schließlich.

„Ich kann die Gedanken schon nachvollziehen, die Kollege Spirkl äußert. Aber ich unterstütze die Allgemeinverfügung voll und ganz und wir werden sehen, wie es funktioniert“, meinte dazu der Sprecher der CSU-Fraktion Peter Gruber.

Ausprobieren und gegebenenfalls nachbessern

„Ich bin dafür, dass wir es einfach probieren und gegebenenfalls nächstes Jahr nachbessern. Doch wer überwacht die ganze Sache?“ wollte Peter Hobmaier (UWG) wissen. „Ich denke, da sind hoffentlich die Anwohner und die Bewohner so sensibel, dass sie etwas sagen und gegebenenfalls im Notfall die Polizei verständigen“, meinte dazu Erwin Baumgartner.

Bei allen Fragen und Änderungswünschen, die in der Folge noch geäußert wurden, stellte Baumgartner immer wieder die Komplexität dieser Allgemeinverfügung dagegen und die verbundenen rechtlichen Hürden. Es sei der Wunsch des Neumarkter Stadtrates gewesen, dass die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung prüfen und auch einen Vorschlag erarbeiten sollte. Das Ergebnis dieser Arbeit liege nun zur Abstimmung vor.

Die Allgemeinverfügung betrifft den dick umrandeten Bereich im Umfeld des Neumarkter Stadtplatzes.

Einer stimmte trotzdem dagegen

Bei nur einer Gegenstimme (Ludwig Spirkl/SPD) stimmte der Stadtrat dann der Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Bereich von Stadtplatz und Johannesplatz und im Umfeld des Benno-Hubensteiner-Platzes am Herzoglichen Kasten zu.

Konkret heißt es nun in dieser Allgemeinverfügung, dass es „aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes“ am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem Stadtplatz und auf dem Johannesplatz sowie im Umfeld des Benno-Hubensteiner- Platzes verboten ist, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.

Es geht um Böller der „Kategorie 2“

Es handle sich dabei um Böller der „Kategorie 2“. In diese Kategorie fällt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk, Artikel, die ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen sind. Kat2-Artikel dürfen ab dem 18. Lebensjahr, in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht verwenden werden.

Wer entgegen dieser Allgemeinverfügung in dem durch die Verordnung festgelegten Bereichs pyrotechnische Gegenstände abbrennt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall droht eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

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