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Kriterienkatalog als Entscheidungshilfe

„Mehr erwartet“: Nicht alle sind glücklich mit Regeln für PV-Anlagen in Neumarkt-St. Veit

Freiflächen für Photovoltaik: In Bad Heilbrunn müssen dafür vier Kriterien beachtet werden.
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Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat sich Regeln gegeben, wo und wie die Anlagen gebaut werden können.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind wichtige Stützen bei der Energiewende. Gegner bemängeln allerdings, dass sie die Landschaft verschandeln. Jetzt hat die Stadt Neumarkt-St. Veit einen Kriterienkatalog mit festen Regeln beschlossen. Allerdings sind im Stadtrat nicht alle glücklich mit dem Katalog.

Neumarkt-St. Veit: „Ich möchte die Arbeit des Arbeitsgremiums nicht schlechtreden, das sich sehr viel Gedanken gemacht hat, aber für mich ist der Kriterienkatalog eher eine Checkliste“, sagte Stadtrat Ludwig Spirkl (SPD), als der Stadtrat Regelungen diskutierte, mit denen er Freiflächen-Photovoltaikanlagen genehmigen kann. Auch Rosina Maria von Roennebeck (CSU) ist nicht so glücklich mit dem Kriterienkatalog und meinte: „Ich habe mir auch etwas mehr erwartet, aber ich finde trotzdem gut, dass jedes Projekt als Einzelfall-Entscheidung betrachtet wird, so wie es im Vorwort steht.“

Regeln werden alle drei Jahre überprüft

Ein Arbeitsgremium, bestehend aus Mitgliedern des Stadtrates und der Stadtverwaltung, hat in den vergangenen Monaten einen entsprechenden Leitfaden erstellt. Das Gremium setzte sich im April 2022 erstmals zusammen. Bis Ende 2022 konnten die Fraktionen eigene Vorschläge und Hinweise vorbringen. Im Januar 2023 wurde ein verkleinertes Gremium gebildet, das sich aus allen Fraktionen nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat zusammensetzte. Das verkleinerte Gremium traf sich zweimal und erstellte unter Berücksichtigung aller Hinweise und Vorschläge den Kriterienkatalog. Die festgelegten Regeln werden alle drei Jahre von einem Gremium aus dem Stadtrat neu betrachtet und anschließend vom gesamten Stadtrat wieder bestätigt.

Wenn ein Interessent eine neue Freiflächen-Photovoltaikanlage bauen will, soll der Projektant eine Prämissen-Liste bekommen, die er beachten und einhalten muss, wenn er einen entsprechenden Bauantrag einreicht. Dazu gehört beispielsweise, dass der Geltungsbereich für den Solarpark nicht mehr als fünf Hektar betragen darf. Die Stadt besteht zudem darauf, dass die Gewerbesteuereinnahmen annähernd zu 100 Prozent beziehungsweise so hoch wie das Steuerrecht es zulässt, der Gemeinde zukommen.

Jedes Projekt wird einzeln bewertet

Die Prämissen-Liste umfasst außerdem Punkte wie die Bodenverhältnisse oder die Ackerzahl. Der Investor muss auch Fragen beantworten wie „Findet eine Bürgerbeteiligung zur Finanzierung statt“ und den Nachweis erbringen, dass alle direkten Anlieger über die Planung der Anlage ausreichend informiert wurden und Ähnliches. Der Stadtrat macht aber auch deutlich, dass jedes Projekt weiterhin eine Einzelentscheidung bleibt. So wird es im Vorwort ausdrücklich beschrieben.

Aber nicht nur auf die Verantwortlichen des Projektes wurde in dem Kriterienkatalog eingegangen. Es wurde zudem festgelegt, dass bei jedem Antrag, der im Stadtrat behandelt werden soll, im Vorfeld ein Ortstermin des Stadtrates stattfinden soll. Dazu wurde von dem Arbeitsgremium ein Handout beim Ortstermin für die Mitglieder des Stadtrates erarbeitet. Jedes Mitglied aus dem Stadtrat soll die entsprechenden Punkte bei der Ortsbesichtigung beachten und sich sein eigenes Bild verschaffen.

Leitfaden als Entscheidungshilfe

Dabei wird in dem Handout auch klar gesagt, dass es lediglich als Hilfestellung dienen soll. In dem Papier wird unter anderem festgestellt, dass die Stadträte unter anderem folgende Punkte überprüfen sollten: Liegt eine Störung des Orts-, Kultur- oder Landschaftsbildes vor? Ist die Fläche in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes? Befindet sich die Fläche in der Nähe von Gewässern? Ist die Anlage aufgrund der Lage wenig einsehbar? Ist die Fläche bereits beeinträchtigt?

Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) schlug bei der Vorstellung des Kriterienkataloges, aufgrund neuer Erkenntnisse, noch einige Änderungen vor. So soll der Kriterienkatalog auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gelten, die laut Baugesetzbuch privilegiert sind. Baumgartner schlug weiter vor, dass die Antragssteller die Prämissen-Liste im Bauantragsverfahren ausgehändigt bekommen. Das diene dem Gesamtüberblick im Bauleitplanverfahren.

Bayernwerk will erst eine Entscheidung des Stadtrates

Weiterhin machte er auf eine neue Erkenntnis der Bayerwerke aufmerksam. Damit sollten die Einspeisezusage und der Einspeisepunkt von der Prämissen-Liste gestrichen werden. Der Grund sei, dass die Antragssteller keine verbindlichen Einspeisezusage und keinen Einspeisepunkt mehr im Vorfeld von den Bayernwerken erhalten, bevor nicht vom zuständigen Gremium der Aufstellungsbeschluss oder das Einvernehmen gefasst beziehungsweise erteilt wurde.

Auch wenn nicht alle zu 100 Prozent glücklich waren, meinte Ferdinand Rothkopf (CSU) zum Schluss: „Ich finde, es ist mehr als eine Checkliste, es ist ein Leitfaden. Aber auch dieser kann uns Stadträten nicht die persönliche Entscheidung abnehmen, sondern wir müssen uns selbst mit der Energiewende und der aktuellen Situation auseinandersetzen. Jeder muss für sich entscheiden, welche Prioritäten er selbst als wichtig empfindet.“ Zum Schluss wurde der Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

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