Feuerwerk am Neumarkter Stadtplatz
Geht das Böllerverbot nicht weit genug? Das fordert jetzt Neumarkts SPD-Stadtrat Geltinger
Die Sachlage schien bereits vor der Sitzung geritzt: Nach der Sauerei an Silvester 2024 mit herumfliegenden Raketen und enormer Feinstaubbelastung hat die Stadt Neumarkt-St. Veit reagiert. Sie will ein Böllerverbot an verschiedenen Plätzen. SPD-Stadtrat Ulrich Geltinger geht das nicht weit genug.
Neumarkt-St. Veit – Das Votum in der Finanz- und Verwaltungsausschuss von Neumarkt-St. Veit war eindeutig. Alle Mitglieder haben sich hinter den Antrag gestellt, der zur Folge hätte, dass ab sofort am Silvestertag und auch Tag darauf, an markanten Plätze nicht geböllert werden darf. Keine China-Böller mehr am Stadtplatz, keine Feuerwerksraketen mehr um die Johanneskirche herum. Und auch der in Bronze gegossene Benno-Hubensteiner-Brunnen am Herzoglichen Kasten hätte in der Silvesternacht seine Ruhe.
Nur die Brandgefahr gilt als Argument
Feinstaubbelastung und Lärm ist das eine. Der eigentliche Grund für das Verbot ist die Brandgefahr, die mit dem „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände“, wie es behördendeutsch heißt. Der Finanzausschuss sollte vorberatend seine Empfehlung für den Stadtrat geben, das zum generellen Verbot auf diesen Plätzen in der Silvesternacht zur Folge hätte.
Die Empfehlung ist eindeutig, das Verbot so gut wie sicher. Offen jedoch ist, ob das Böllerverbot nicht sogar noch ausgeweitet wird. Diese Anregung hat zumindest SPD-Stadtrat Ulrich Geltinger in der Sitzung gebracht. „Es geht doch generell um die Brandlast“, argumentiert Geltinger für die Einbeziehung des gesamten Altstadtsanierungsgebietes.
Zur Erklärung: Die sogenannte Brandlast durch Feuerwerk bezieht sich auf brennbaren Materialien in der Nähe des Abschussortes, die durch Feuerwerk entzündet werden können. Sie gilt als wichtiger Aspekt der Risikobewertung für Veranstaltungen mit Feuerwerkskörpern. „Eine solche Rakete fliegt ja weiter als 100 Meter. Das lässt sich nicht so knapp eingrenzen“, findet Geltinger.
Geltinger will Zone ausweiten
Mit der Einbeziehung des gesamten Sanierungsgebietes rund um den Stadtplatz wäre auch das Kloster in St. Veit geschützt, so Geltinger weiter. „Wenn das Böllerverbot auf dem Stadtplatz gilt, sollte es konsequenterweise auch auf der anderen Seite der Häuser. In diesem Fall die Einmayerstraße gelten. Von wo die Raketen abgeschossen werden ist egal, wenn das gleiche Gebäude gefährdet wäre.“
Auch Lackschäden an Autos nicht unterschätzen
Der SPD-Stadtrat ist ohnehin der Meinung, dass die Schießerei und Böllerei an Silvester „nicht mehr zeitgemäß ist“. Es seien schließlich nicht nur Häuser oder Fassaden, die durch Böller beschädigt werden könnten. Auch Lackschäden an Autos könnten am Neujahrstag für Katerstimmung sorgen. Solche können nämlich entstehen, sei es durch Schmauchspuren, Kratzern von abgelösten Teilen oder Brandflecken.
Was sagt das Landratsamt dazu?
Ob eine Ausweitung des Verbotes möglich wäre, dazu hat die Stadt unmittelbar nach der Finanz-Ausschusssitzung bereits das Landratsamt in Mühldorf befragt. Die Antwort darauf dient als weitere Diskussionsgrundlage, wenn sich nun auch der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 25. September, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Schloss Adlstein mit dem Thema auseinandersetzt.
Auch Jahresrechnungen sind Thema
Auch mit den Jahresrechnungen von 2022 und 2024 beschäftigt sich das Gremium. Erst folgen die jeweiligen Jahresberichte, danach die Entscheidung über die Entlastung zu den Jahresrechnungen. Thema der Sitzung wird wieder ein Antrag auf Kostenübernahme der Mäharbeiten des Fußballplatzes an der Ampfinger Straße für den TSV. Es liegen Zuschussanträge der Volkshochschule für das Jahr 2025 vor.
Und schließlich geht es noch um verkehrsberuhigende Maßnahmen. Anträge liegen vor für Tempo 30-Zonen in der Einmayrstraße, in der Peter-Hans-Straße sowie „Am-Ackermann-Gütl“. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung wird für die Birkenstraße gefordert. Und darüber hinaus soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bahnhofstraße überprüft werden.