Landkreis Mühldorf gegen Freistaat Bayern
Streit um Geld für Corona-Tests ist vorbei: So hat das Verwaltungsgericht entschieden
Weil der Freistaat die kompletten Kosten für Coronatests in Kindertagesstätten nicht übernehmen wollte, zog der Landkreis Mühldorf vor Gericht. Jetzt haben die Richter gesprochen.
Mühldorf – Das gerichtliche Nachspiel um die Kostenübernahme von Coronatests während der Corona-Pandemie im Landkreis Mühldorf ist vorbei, das Verwaltungsgericht in München hat entschieden. Der Landkreis klagte dagegen, dass der Freistaat nicht alle Kosten für diese sogenannten Pool-Tests übernommen hatte.
Verwaltungsgericht weist Klage zurück
Jetzt hat das Verwaltungsgericht München diese Klage sowie eine Klage des Landkreises Eichstätt zurückgewiesen.
„Wir können die in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörterten Gründe des Verwaltungsgerichts München formal juristisch nachvollziehen“, erklärt dazu Mühldorfs Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer.
Das Gericht hat entschieden, dass es sich bei der Zahlung um eine Förderung handele, die entsprechend den vom Freistaat festgelegten Richtlinien zu erfolgen habe. Landkreis-Sprecher Haserer gibt zu, dass die in diesen Förderrichtlinien festgelegte Mindestteilnehmerzahl für eine Kostenerstattung nicht erreicht worden sei.
Klage zurückgezogen
Freistaat und Gericht haben laut Haserer die Gründe des Landratsamts in seiner Klage zwar nachvollziehen können. Im Zuwendungsrecht der Förderrichtlinien könnten sie aber nicht berücksichtigt werden, hieß es. Wegen fehlender Erfolgsaussichten werde der Landkreis genau wie Eichstätt seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurücknehmen.
Coronatests in Kindertageseinrichtungen
Es war der zweite Corona-Winter 2021/2022. Die Bayerische Staatsregierung wollte Betreuer, Kinder und ihre Eltern in Kinderkrippen oder Kindergärten besonders schützen. Der Landkreis wollte diese Sicherheit durch Pooltests herbeiführen, bei der alle Kinder einer Gruppe anonym getestet wurden. Die Ergebnisse ihrer Tests wurden in einem Behälter gesammelt, dessen Inhalt dann analysiert wurde. So wurde eine individuelle Zuordnung verhindert. Im Falle eines positiven Ergebnisses blieb die ganze Gruppe zu Hause.
Der Freistaat hatte die Förderung dieser Tests zugesagt. Das Problem: Die in den Förderrichtlinien festgelegten Mindestzahlen an Getesteten erreichte der Landkreis in einigen Fällen nicht, weil er die Gruppen in den Betreuungseinrichtungen getrennt testete. Damit sollten Übertragungen von einer zur anderen Gruppe verhindert werden.
Durch die Weigerung des Freistaats auch solche Tests zu bezahlen, verlor der Landkreis nach eigenen Angaben 8000 Euro. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird er sie auch nicht mehr erhalten.