Sicherheit für Kinder in der Pandemie
Streit um Corona-Tests: Warum der Landkreis Mühldorf jetzt den Freistaat verklagt
Die Corona-Pandemie hat im Landkreis Mühldorf ein gerichtliches Nachspiel: Konkret geht es um die Finanzierung von Corona-Tests in Kindertageseinrichtungen. Was steckt hinter dem Streit?
Mühldorf – Es war der zweite Corona-Winter 2021/2022. Die Bayerische Staatsregierung wollte Betreuer, Kinder und ihre Eltern in Kinderkrippen oder Kindergärten besonders schützen. Deshalb gab es kostenlose Selbsttests, die Familien dank eines Berechtigungsscheins in Apotheken abholen konnten.
Landkreis entscheidet sich für Pooltests
Dazu kam die Möglichkeit, sogenannte Pooltests durchzuführen, bei der alle Kinder einer Gruppe anonym getestet wurden. Die Ergebnisse ihrer Tests wurden in einem Behälter gesammelt, dessen Inhalt dann analysiert wurde. So wurde eine individuelle Zuordnung verhindert. Im Falle eines positiven Ergebnisses blieb die ganze Gruppe zu Hause.
Der Landkreis Mühldorf entschied sich nach Angaben von Sprecher Wolfgang Haserer für die Pooltest-Lösung.
Tests zahlte der Freistaat aber nicht komplett
Diese Tests bezahlen wollte nach Ansicht des Landratsamts der Freistaat. „Diese Ausgaben der Landkreise sollten von der Förderrichtlinie vollumfänglich abgedeckt sein“, betont Haserer. Damit hätte es keine Kosten für den Landkreis gegeben.
Es kam aber anders. Der Landkreis ist nach eigener Ansicht auf 8000 Euro sitzengeblieben, die der Freistaat für die Jahre 2021 und 2022 hätte zahlen sollen. „Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Richtlinie, was die Förderfähigkeit einzelner Kostenteile angeht, wurden die Kosten von der Regierung von Oberbayern zwar überwiegend, aber eben nicht vollständig abgedeckt“, sagt Haserer.
Zu wenig Kinder bei einem Test
Konkret geht es um Tests, deren Bezahlung der Freistaat mit der Begründung abgelehnt hat, es hätten nicht ausreichend Kinder und Betreuerinnen teilgenommen. „Ein neuer Testpool wäre laut Auslegung der Förderrichtlinien erst bei Beteiligung von mehr als 25 Personen förderfähig gewesen“, erklärt Haserer. „Durch Vorgaben des Sozialministeriums während der Corona-Zeit, wonach im Sinne des Infektionsschutzes eine Vermischung von einrichtungsinternen KiTa-Gruppen verboten war, konnte diese Voraussetzung nicht in jedem Fall erfüllt werden.“
So mussten für zwei KiTa-Gruppen zwei unterschiedliche Tests durchgeführt und die Labor- und Transportkosten vom Landratsamt finanziert werden.
„An Tagen, an denen in beiden Gruppen zusammen weniger als 25 Kinder anwesend waren, sei dies im Sinne der Förderrichtlinien nicht erstattungsfähig gewesen, heißt es aus Sicht des Freistaats“, sagt Haserer über die Position des Freistaats. Der Landkreis sieht das ganz anders. Da eine Zusammenlegung der Gruppen aus Infektionsschutzgründen nicht erlaubt gewesen sei, sei die Teilnehmerzahl entsprechend niedriger ausgefallen.
Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden, ob dem Landkreis von etwa 105.000 Euro Kosten zwischen Dezember 2021 und April 2022 8.000 Euro bleiben, oder ob der Freistaat doch noch zahlen muss.
Die Verhandlung soll am 12. Juni stattfinden.