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Nach Petition von Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit

Landratsamt sagt: Tempo 30 bei der Schule in der Hörberinger Straße kommt

Von der Hörberinger Straße kann man Zugang zur Schule in Neumarkt-St. Veit. Diese Variante wird von Eltern und Schülern genutzt.
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Von der Hörberinger Straße hat man Zugang zur Schule in Neumarkt-St. Veit. Diese Variante wird von zahlreichen Eltern und Schülern genutzt. Zum neuen Schuljahr kann hier vielleicht bereits Tempo 30 gelten.

Die Petition des Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit hat für ordentlich Wirbel gesorgt. Möglicherweise kommt Tempo 30 in der Hörberinger Straße bereits zu Beginn des neuen Schuljahres. So schaut es aktuell aus.

Neumarkt-St. Veit – Neumarkt-St. Veit – Nachdem im Landtagsausschuss die Petition des Bürgernetzwerk in Sachen Tempo 30 in der Hörberinger Straße behandelt hatte, war es noch vage, ob und wann Tempo 30 kommen wird. Allerdings ist jetzt ordentlich Bewegung in die ganze Sache gekommen.

Was war passiert? Das Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit hatte eine Petition an den bayerischen Landtag gestellt, nachdem es mit der Forderung gescheitert war, dass in der Hörberinger Straße in dem Bereich zwischen Seniorenheim und Schule zu bestimmten Zeiten Tempo 30 eingerichtet werden sollte. Das Landratsamt Mühldorf und das Straßenbauamt Rosenheim als zuständige Stellen haben dieses Ansinnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben abgelehnt.

Diese gesetzlichen Vorgaben werden jetzt aber geändert. So sagte die Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses im Landtag, Sabine Gross, dass der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag eine Einigung über die Novellen des Straßenbaugesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) erzielt hat. Damit wurde es, laut Sabine Gross, den Kommunen leichter gemacht, Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere vor Schulen und Kitas anzuordnen. 

In einer Regelung des Bundesverkehrsministeriums heißt es: „Herzstück ist die Änderung der im geltenden Recht verankerten hohen Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes bzw. einer Unfallhäufungsstelle zum Beleg für eine „erheblich übersteigende Gefahrenlage“) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (innerörtlich klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) vor den genannten verkehrssicherheitssensiblen Bereichen“.

Das Landratsamt war nach der Anhörung im Landtagsausschuss noch zurückhaltend in der Bewertung. Mittlerweile ist aber klar: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. In der Folge soll nun die Straßenverkehrsordnung (StVO) so angepasst werden, dass Tempo 30-Strecken entlang stark frequentierter Schulwege leichter eingerichtet werden können.

Ungleiche Verhältnisse: Links ein Kind auf dem Gehweg, daneben ein Lastwagen auf der Hörberinger Straße stadtauswärts. Auf der rechten Seite ist die Schule.

„Auf Basis dieser Änderung wird Landrat Max Heimerl Tempo 30 auf einem Teilstück in der Hörberinger Straße – zeitlich befristet zu Schulzeiten – anordnen, sobald die neue StVO in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass dies bis zum Start des neuen Schuljahres der Fall sein wird“, heißt es in der Stellungnahme von Dr. Benedikt Burkardt aus dem Landratsamt.

Neumarkt-St. Veits Bürgermeister Erwin Baumgartner hat in der vergangenen Woche Post vom Deutschen Städtetag bekommen. Er erläutert, dass sie Mitglied eines Verbundes von 1.000 Kommunen sind, die sich für Tempo 30 einsetzen. Er zeigte sich von der schnellen Entscheidung überrascht, sagt aber auch: „Das wäre die Lösung des Knotens in Sachen Anordnung von Tempo 30“.

Der Städtetag bestätigte die Aussage der Landtagsabgeordneten Sabine Gross, dass „die städtischen Straßenverkehrsbehörden flexibler Tempo 30 an weiteren sensiblen Bereichen prüfen können“. Hilmar von Lojewski vom Städtetag schreibt in der Stellungnahme, dass der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung zustimmen kann“. Der Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr erinnert auch daran, dass der Städtetag bereits im Januar die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert hatte. Er bedauert, dass der Einigungsvorschlag einen Minimalkompromiss bei der Frage der Trennung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgreife.

Er macht auch deutlich, dass bei den Erleichterungen in Sachen Tempo 30, dass lediglich „bei streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen künftig auch an Kinderspielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen – wie heute schon an Schulen und Altenheimen – Tempo 30 ohne besonderen Gefahrennachweis angeordnet werden können“.

Diese Entwicklung wird auch vom bayerischen Innenministerium aufgegriffen: Das Ehepaar Guse hatte dort eigentlich nur nachgefragt, was die Formulierung „Paragraph 80.3 als Material“ in ihrem konkreten Fall bedeuten würde. Daraufhin bekamen sie von Johann Paulik vom Sachgebiet Straßenverkehrsrecht die Antwort: „In ihrem konkreten Fall bedeutet dies, dass Tempo 30 entlang der Schule angeordnet wird. Hierzu wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen“. Dazu sagt Eva Guse: „Für uns bedeutet das, dass wir bald vor der Grundschule auf einer Länge von 300 Metern Tempo 30 für den Schutz der Kinder bekommen werden. Das ist natürlich eine hervorragende Nachricht“.

Dazu sagt Dr. Benedikt Burkardt, dass die Mail des Referenten im Innenministerium den Sachverhalt „extrem verkürzt“ darstellt. „Landrat Max Heimerl hat sich stets dafür ausgesprochen, Tempo 30 auf einem Teilstück in der Hörberinger Straße anzuordnen, sobald die gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen“, heißt es in der Pressemitteilung.

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