Es geht um 50.000 Euro
Braut und Witwe an einem Tag: Nächste Runde im Familienstreit um gefälschtes Testament
Eine junge Witwe soll laut Testament alles erben. Der Sohn des Toten spricht dagegen von einer Fälschung. Mühldorfs Amtsrichter Florian Greifenstein fand jetzt eine ungewöhnliche Lösung ohne Urteil.
Mühldorf – Urkundenfälschung und versuchter Betrug – so lautete die Anklage von Staatsanwalt Alexander Hautz gegen eine 38-jährige Frau aus der Region, die sich wieder einmal vor dem Mühldorfer Amtsrichter Florian Greifenstein verantworten musste. In den vielen Fällen, in denen der Berichterstatter aus dem Mühldorfer Amtsgericht bereits berichtet hat, war dies zugleich eine Premiere: Denn die Anschrift der Angeklagten ist weder dem Gericht noch ihrem Verteidiger bekannt, die einzige Kommunikationsmöglichkeit mit der Frau ist per E-Mail.
So hatte die Beschuldigte, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, auch ihrem Verteidiger Bernhard Hartsperger aus Eggenfelden nur digital mitgeteilt, dass sie der Verhandlung nicht beiwohnen könne, infolge einer Operation befinde sie sich noch im Krankenstand, ein ärztliches Attest folge.
Am Anfang steht eine Hochzeit am Krankenbett
Das war inzwischen die vierte Verhandlung in dieser Strafsache, die durchaus tragisch begann. Als 34-Jährige hatte die Frau im Februar 2020 ihren 24 Jahre älteren, todkranken Lebensgefährten am Krankenbett geheiratet; auf der Palliativstation des Krankenhauses. Noch am selben Tag verstarb dieser überraschend. Damit hätte niemand gerechnet, so die Frau in einer früheren Verhandlung, selbst die Ärzte nicht: „Keiner dachte, er würde an diesem Tag sterben.“ 14 Jahre und zwei Monate war sie mit dem Verstorbenen zusammen, es sei also keine Kurzzeitbeziehung gewesen.
Davor war sie mit dessen Sohn liiert. Das Verhältnis von Vater und Sohn hatte sich über die folgenden Jahre verschlechtert. Seit 2015 bestand gar kein Kontakt mehr.
Ehefrau soll Alleinerbin sein – der Sohn des Toten widerspricht
Das Testament habe ihr Mann im gemeinsam bewohnten Haus im Landkreis Mühldorf aufbewahrt, hatte sie früher schon erklärt. Auf seinen Wunsch hin habe sie es Tage vor seinem Tod zu ihm in die Klinik gebracht und erst zu diesem Zeitpunkt von der Existenz des Schriftstücks erfahren.
Die Anklage warf ihr dagegen vor, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, wohl am 1. Juli 2019, das Testament ihres verstorbenen Ehemannes mit dessen angeblicher Unterschrift angefertigt zu haben. Dem Testament zufolge wird sie als Alleinerbin des Nachlasses von etwa 50.000 Euro eingesetzt – wohl wissend, dass der Erblasser sie niemals als Alleinerbin eingesetzt hätte.
Gutachten bestätigen: Es ist eine Fälschung
Da der enterbte Sohn das Testament angezweifelt hatte, wurde ein Schriftgutachten in Auftrag gegeben. Das bestätigte: Es ist eine Fälschung. Die Unterschrift des Erblassers war beispielsweise durchgepaust worden.
„Die Angeklagte ist mit ihrer Tat gescheitert, der Schuss ist vermögensmäßig nach hinten losgegangen“, fasste Richter Greifenstein die Sachlage zusammen.
Amtsrichter Greifenstein findet eine Lösung
Doch was tun, da die Angeklagte nicht erschienen war? Richter Greifenstein sah nur eine Lösung, der auch der Staatsanwalt Hautz und Verteidiger Hartsperger zustimmten: Die Strafsache geht an die Staatsanwaltschaft Traunstein. „Es ist offensichtlich, dass nur die Beklagte das Testament gefälscht haben kann, sie allein hätte daraus einen Nutzen gezogen“, erklärte Greifensein.
Damit kann die Staatsanwaltschaft jetzt in einem vereinfachten Strafverfahren einen Strafbefehl beantragen. Als Strafe empfahl Greifenstein eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Akzeptiert die Angeklagte diesen Strafbefehl, ist das Verfahren beendet. Ansonsten gibt es doch noch ein Wiedersehen vor Gericht.
Das Ganze wird für die Angeklagte teuer
Ein skurriler Fall, der mit diesem Procedere aber mutmaßlich zu Ende gegangen ist. Die Kosten für das doch recht teure Verfahren – allein viermal waren ein Graphologe oder eine Graphologin involviert – werden der Betrügerin noch immens zu stehen kommen: Sie muss die Kosten des Verfahrens tragen.