Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Wie die Gemeinde Polling künftig Konflikte um Solarparks entschärfen will
Es gibt immer mehr Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Pollinger Gemeinderat hat nun entschieden, nach welchen Kriterien man darüber urteilen will. Wie viel Abstand es künftig zur Wohnbebauung braucht und wie hochwertige Ackerflächen geschützt werden sollen.
Polling – Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Gemeinderat mit Richtlinien zum Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auseinandergesetzt hat, wie Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) zu Beginn der Debatte sagte. „Bloß beim ersten Mal ist das nicht weiter verfolgt worden.“ Weil damit zu rechnen ist, dass die Anfragen zur Errichtung von Freiflächenanlagen weiter ansteigen würden und weil es auch politisch so gewollt sei, wolle man nun Leitlinien festzurren, an denen man sich orientieren kann und „damit auch der Interessent weiß, worauf er sich einlässt“.
Mindestens 100 Meter Abstand zur Wohnbebauung
Die wichtigsten Eckpfeiler dieses „Kriterienkatalogs“ hat der Bauausschuss herausgearbeitet und in einem vierseitigem Dokument zusammengefasst. Darin geregelt ist beispielsweise, dass eine Freiflächenanlage mindestens 100 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung halten muss. Eingrünungsmaßnahmen sollen die Sichtbarkeit hemmen. Es soll auch sichergestellt werden, dass keine Blendung von Wohngebäuden auftreten kann. „Gegebenenfalls“, so heißt es in den Richtlinien, „sind Pflanzungen zwischen Wohnbebauung und PV-Anlage so anzulegen, dass die PV-Anlagen von den Wohngebäuden optisch entkoppelt werden“.
Auch kommunale Interessen will man gewahrt wissen. Dazu zähle auch, dass der Firmensitz des Betreibers in Polling zu liegen habe. Eine Verknappung qualitativ hochwertiger Ackerflächen soll vermieden werden, der Natur- und Artenschutz, etwa in Form von Wild-Korridoren berücksichtigt bleiben. „Daher sollen auf landwirtschaftlichen Flächen, die als gute bis sehr gute Böden eingestuft sind, keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden“, heißt es. Eine Ausnahme sei möglich, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der Bauart der Anlage weiterhin möglich ist.
Beweidung soll möglich sein
Auch die Art der Düngung wäre reglementiert. Die Module sollen in einer Höhe von mindestens 80 Zentimetern installiert werden, damit auch noch eine Beweidung, etwa durch Schafe, möglich bleibt.
Die Netzanbindung soll durch Erdkabel erfolgen, eine Einspeisezusage muss generell vorliegen, bevor die weitere Planung forciert werden kann. Wenn die Kriterien für die Antragstellung vorliegen, wird eine Projektpräsentation eingefordert, bevor der Abwägungsprozess gestartet wird.
Jeder Investor muss sein Projekt vorstellen
Interessenten, die einen Solarpark errichten wollen, haben laut Richtlinie gegenüber der Gemeinde Polling im Rahmen einer Projektpräsentation darlegen, dass ihr Projekt gemäß den im Kriterienkatalog benannten Aspekten ausgestaltet wird. Dabei sollen auch Gesamtgröße des Projekts und die Möglichkeit der Stromeinspeisung durch den Netzbetreiber nebst Einspeisepunkt genannt werden. „Anhand der Projektpräsentation wird der Gemeinderat die geplanten Projekte anhand des Kriterienkatalogs vergleichen und über die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens entscheiden.“
Auch Fristen sind in den Kriterien festgelegt: Baubeginn soll spätestens ein Jahr nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes sein, die Fertigstellung spätestens nach drei Jahren.
Konflikte tunlichst vermeiden
Oswald Brandstetter (CSU) verstand den Passus mit dem Dünger nicht. „Was hat das mit einer PV-Anlage zu tun?“ Willi Skudlik (FW) fand die Schaffung von Richtlinien gut, „weil der Antragsteller dann gleich Bescheid weiß“. Auch Lena Koch (Grüne) war „froh, dass was passiert“. Wenngleich sie anmahnte, der Gemeinderat müsse grundsätzlich darauf achten, dass in der Gemeinde keine Konflikte entstehen, wie es zum Beispiel aktuell in Annabrunn der Fall sei. Auch sollte der Bau von solchen Anlagen nicht Überhand nehmen.
Grundsätzlich plädierte sie dafür, dass der Abstand zur Wohnbebauung 200 Meter betragen sollte. Dies in Leitlinien festzuzurren, davor warnte VG-Geschäftsleiterin Gabriele Springer und verwies auf die Rechtssprechung, die solche Forderungen wieder einkassiert habe. Koch plädierte für eine Möglichkeit auf eine Beteiligung der Gemeinde. „Es wäre gut für die Akzeptanz, wenn die Menschen teilhaben könnten.“ Das aber sei in der Richtlinie zu wenig gewürdigt. „Eine Beteiligung von Gemeindebürgern wäre aus Sicht der Gemeinde wünschenswert“, heißt es darin nur.
Bürgermeister Kronberger ging nicht weiter auf Kochs Anregungen ein. Er sagte dazu, dass der Bauausschuss „ausführlichst“ über alles gesprochen und Sinnvolles eingearbeitet habe . „Ein Investor lässt sich am Ende auch von Regeln nicht abschrecken!“
Die letzte Entscheidung liegt beim Gemeinderat
Thomas Jobst (CSU) fand den Leitfaden gut, „da vertraue ich dem Urteil des Ausschusses! Wir haben im Gemeinderat die Freiheit, gemäß dieser Leitlinien zu entscheiden.“ An Koch gerichtet: Bei den Abstandsflächen heißt das ja nicht, dass wir uns trotzdem für 200 Meter Abstand aussprechen können.
Doch nicht alle Skepsis konnte ausgeräumt werden: Neben Lena Koch stimmten zwei weitere Gemeinderatsmitglieder gehen die Richtlinien.