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Nach erfolgreicher Beschwerde in Berlin

„Oben ohne“-Baden für alle? So steht es im Landkreis Mühldorf um die halbnackten Tatsachen

Freibad oben ohne
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In öffentlichen Schwimmbädern das Bikini-Oberteil an den Nagel hängen und „Oben ohne“-Schwimmen - das wünschen sich viele.

In Frei- und Hallenbädern mit nacktem Oberkörper schwimmen, egal ob Mann oder Frau oder divers. Dieses Thema beschäftigt derzeit einige größere Städte. Die OVB-Heimatzeitungen haben sich dazu bei den Bäder-Verantwortlichen im Landkreis umgehört.

Mühldorf - „Ist bei Ihnen im Freibad das Schwimmen ‚oben ohne‘ für alle erlaubt?“ - Selten hat eine Frage der OVB-Heimatzeitungen für so viel Erheiterung am anderen Ende des Telefons gesorgt. „Ist diese Frage jetzt ernst gemeint?“, wollte etwa Neumarkts Geschäftsstellenleiter Thomas Menzel erstaunt wissen. Ja, ist sie. Denn für einen Aprilscherz war es zum Zeitpunkt des Anrufs noch zu früh. Kraiburgs Bürgermeisterin Petra Jackl lachte erst mal verblüfft und amüsiert und andere in den Rathäusern waren hörbar erleichtert, dass sie die Frage an höhere Stelle weiterreichen konnten. Und einer meinte: „Schee is was anders!“ - wollte diese Aussage aber nicht mit Namen zitiert haben.

Hintergrund des Rundrufs bei den Bädern im Landkreis Mühldorf: Eine Berlinerin hatte Beschwerde bei der zuständigen Landesstelle für Gleichbehandlung eingereicht, weil ihr verweigert wurde, wie Männer „oben ohne“ zu schwimmen, obwohl nur das Tragen „handelsüblicher Badekleidung“ vorgeschrieben war, ohne Hinweis auf das Geschlecht. Die Justizverwaltung Berlin fällte eine Entscheidung und die Berliner Bäderbetriebe passten ihre Regeln an. Das Schwimmen „oben ohne“ ist dort jetzt für alle Personen in allen Frei- und Hallenbädern erlaubt.

München überlegt noch

In Regensburgs Bädern werden freie Oberkörper bei Mann und Frau zumindest geduldet. In München wird mit einer Entscheidung darüber im April gerechnet - dort hatten SPD und Grüne einen entsprechenden Antrag im Stadtrat eingebracht. Die Pflicht, in öffentlichen Bädern Badekleidung zu tragen, könnte in München dann mit dem Zusatz ergänzt werden, dass dabei „die primären Geschlechtsorgane“ bedeckt werden sollen - was Schwimmbahn frei für nackte Brüste von Frau und Mann bedeutet.

Damen auch obenrum bedeckt

Auch im Landkreis Mühldorf ist der Besuch der Bäder durch Satzungen und Benutzungsordnungen geregelt. In den meisten wird von den Badegästen das Tragen von „allgemein üblicher Badekleidung“ verlangt. So auch im Frei- und Hallenbad der Stadtwerke Mühldorf. „In üblicher Badebekleidung heißt für uns, dass Damen auch obenrum bedeckt sein müssen“, erläutert Stadtwerkechef Alfred Lehmann. Aktuell ist ihm nicht bekannt, dass es anderslautende Wünsche gäbe. Die letzte Anfrage liege rund 20 Jahre zurück, sei aber nicht weiter verfolgt worden. Er stellt fest: „Solange unsere Gäste keinen solchen Bedarf anmelden, werden wir an unseren Vorschriften auch nichts ändern.“

Wo kein Kläger, da kein Richter

„Nacktbaden - gilt auch für Luft- und Sonnenbaden“ ist im Naturbad „Die grüne Lagune“ der Gemeinde Ampfing ausdrücklich untersagt. „Das Thema oben ohne hatten wir noch nie, dieser Wunsch wurde auch noch nie an uns herangetragen“, weiß Geschäftsstellenleiter Hans Wimmer. Sollte das Bikini-Oberteil zum Sonnenbaden auf der Liegewiese abgenommen werden, sieht er das nach dem Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ eher unproblematisch.

Probleme mit zu viel Kleidung

„Wir sind sehr ländlich geprägt“, betont Thomas Menzel, Leiter der Geschäftsstelle der Stadt Neumarkt-St. Veit. „Bei uns war das noch kein Thema.“ Es sei eher vorgekommen, dass einige Badbesucher aus religiösen Gründen mit zu viel Kleidung ins Wasser gegangen seien. Das sei hygienisch problematisch, aber mittlerweile mit dem Tragen von Burkinis, den ganzen Körper bedeckende Badeanzüge, geklärt.

„Unsere Badeordnung schreibt für unser Naturbad das Tragen von üblicher Badekleidung vor“, teilt auch Kraiburgs Bürgermeisterin Petra Jackl auf OVB-Anfrage mit, und schiebt lachend hinterher, dass sie für eine solche Regelung zu konservativ sei. Bisher habe es für „Oben ohne“ keinen Bedarf gegeben. „Wir haben viele Familien mit Kindern in unserem Bad, da passt so etwas einfach nicht.“

Oben ohne und unten nix geht gar nicht

Am Flossinger Weiher sollen Besucher „alles unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt“, liest Gabriele Springer, Geschäftsstellenleiterin der Gemeinde Polling aus der Benutzungsordnung vor. Es gebe zwar einige Stellen am See, da werde auch mal das Bikini-Oberteil abgelegt, aber bisher habe niemand Anstoß daran genommen und sich bei der Gemeinde beschwert. „Es wird geduldet, ist aber nicht erlaubt“, betont Springer. Solange es nicht überhandnimmt. Komplett hüllenlos baden ist am See aber ausdrücklich verboten - dafür wurden unübersehbar Schilder aufgestellt.

Keiner will was ändern

Auch im Töginger Freibad gehört sich „übliche Badekleidung“. Hauptamtsleiter Werner Huber kann sich auch nicht daran erinnern, dass es den Wunsch nach „Oben ohne“-Baden für Frauen schon mal gegeben habe. Er versichert: „Wir werden von uns aus nichts an den bestehenden Regeln ändern.“

Genau so sehen es auch alle anderen befragten Gemeindevertreter und Bäderbetreiber. Damit bleibt im Landkreis Mühldorf alles wie es ist und das Schwimmen mit unverhüllten Brüsten bleibt allein der Männerwelt vorbehalten.

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