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Da wiehert der Amtsschimmel

Streit um Hundesteuer: Warum ein Ehepaar trotz Wegzug aus Mühldorf keine Rückzahlung erhält

Claudia Ruprecht
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Claudia Ruprecht und ihre 12-jährige Viszla-Mischlingsdame Julie.

In der Regel wird in Deutschland bezahlte Hundesteuer beim Umzug in ein anderes Bundesland verrechnet. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Darum hat es bei Familie Ruprecht, die von Mühldorf nach Sachsen-Anhalt umgesiedelt ist, nicht geklappt.

Mühldorf - Claudia und Marko Ruprecht hatten es sich so einfach vorgestellt. Nach ihrem Umzug von Mühldorf nach Sachsen-Anhalt im April 2022 haben die beiden ihren Vizsla-Mischling Julie ordnungsgemäß in der Stadt Dessau-Roßlau angemeldet. „Natürlich haben wir auch ordnungsgemäß den Wegzug bei der Stadt Mühldorf wegen der Hundesteuer gemeldet und Julie abgemeldet“, berichtet Claudia Ruprecht. „Daraufhin erhielten wir einen Änderungsbescheid Hundesteuer für das Jahr 2022. Sie wurde festgesetzt von 50 Euro, was der normale Hundesteuersatz in Mühldorf ist, auf 50 Euro. Also eine Änderung der Steuerpflicht von Null Euro!“

Gegen diesen Bescheid der Stadt legten die Ruprechts Widerspruch ein, sie wollten die Hundesteuer nicht doppelt bezahlen und sich von der Stadt Mühldorf eine Rückerstattung für die Monate von der Abmeldung bis Dezember holen. Diesen Wunsch hat die Stadt Mühldorf aber nicht erfüllt. Stattdessen wurde den Ex-Mühldorfern vom stellvertretenden Stadtkämmerer mitgeteilt, dass Julie mit Frauchen und Herrchen im Jahr 2022 länger als drei Monate in der Stadt gelebt habe, deshalb die Steuer für das ganze Jahr zu bezahlen war und es zudem auch keine Rückerstattung gebe.

Statt Rückzahlung gibts eine Rechnung

Da die Ruprechts den Widerspruch nicht zurückgenommen haben, wurde er von der Stadt an das Landratsamt Mühldorf als Widerspruchsbehörde weitergeleitet - „zur kostenpflichtigen Entscheidung“, wie es in einer Aktennotiz heißt. Das Landratsamt folgte der Auffassung der Stadt Mühldorf und wies den Widerspruch der Hundehalter als unbegründet zurück. Diesem Schreiben aus Mühldorf lag auch gleich eine Rechnung über 10 Euro zur „Deckung des entstandenen Verwaltungsaufwandes“ bei und die Aufforderung, den Widerspruch zurückzuziehen, um „die Kosten, die durch einen förmlichen Bescheid entstehen, zu minimieren.“

Claudia Ruprecht fühlte sich dadurch ungerecht behandelt und rief im Amt an: „Da kam nur zur Antwort ‚Das ist halt so!‘ Wir könnten ja immer noch klagen. Solche Geschichten hören sie im Landratsamt tagein, tagaus.“ Auf Nachfrage der Heimatzeitung erklärte das Landratsamt, dass diese Gebühr „bis zur Hälfte des angefochtenen Betrags, mindestens aber zehn Euro“ beträgt. Angefochtener Betrag waren in diesem Fall 50 Euro. „Gegen Hundesteuerbescheide wird nur sehr selten Widerspruch erhoben“, so der Landratsamtssprecher. „Wegzug war in den vergangenen Jahren kein Thema einer Prüfung im Widerspruchsverfahren.“

„Unzulässige Doppelbesteuerung“

Claudia Ruprecht kann weder die Entscheidung der Stadt noch die des Landratsamtes nachvollziehen: „Das ist eine unzulässige Doppelbesteuerung.“ Noch dazu habe die Verwaltung ihres neuen Wohnorts die Stadt Mühldorf über die Anmeldung des Hundes informiert, mit dem ausdrücklichen Hinweis: „Wir bitten dies bei Ihrer Abmeldung des Hundes zu berücksichtigen.“ Für die Hundebesitzerin ist ganz klar, dass damit eine Rückzahlung aus Bayern gemeint ist.

Auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen heißt es aus der Stadt Mühldorf: „Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandssteuer und wird vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres berechnet. Fällig ist die Hundesteuer zum 1. März des Jahres. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.“

In der Regel werde in Deutschland die bereits bezahlte Hundesteuer der Wegzugsgemeinde von der Zuzugsgemeinde angerechnet, so sieht es auch die Satzung der Stadt Mühldorf vor. Das wird aber von jeder Kommune anders gehandhabt, so auch vom neuen Wohnort.

Neuer Wohnort verrechnet Steuer nicht

Von dort wurde auf Nachfrage mitgeteilt: „Auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau ist bei Zuzug eines Hundehalters in die Stadt Dessau-Roßlau die Anrechnung bisher in einer anderen Gemeinde gezahlter Hundesteuer nicht vorgesehen.“ Deshalb war am neuen Wohnort für den Rest des Jahres 2022 Hundesteuer zu zahlen.

Mühldorf rechnet bei Zuzug an

Wären die Ruprechts mit Hund Julie also in umgekehrter Richtung von Sachsen-Anhalt nach Mühldorf gezogen dann wäre die Sache anders gelaufen. Julia Gartner von der Stadt Mühldorf erklärt, wie: „Der Hundebesitzer muss mit der Anmeldung des Hundes in Mühldorf eine schriftliche Bestätigung der Wegzugsgemeinde über die Bezahlung der Hundesteuer des aktuellen Steuerjahres vorlegen, dann wäre hier die Anrechnung der bereits bezahlten Steuer der Wegzugsgemeinde erfolgt.“

Ämter entscheiden am Leben vorbei

Das Ehepaar Ruprecht hat sich den Entscheidungen der Behörden ergeben, was bleibt, ist ein fader Nachgeschmack. „Natürlich geht es uns auch um die doppelt gezahlte Hundesteuer im letzten Jahr aber noch viel mehr hat uns die Art und Weise gestört, wie mit uns als Bürgern umgegangen wird“, sagt Claudia Ruprecht. „Das hat uns schon erschreckt und macht uns auch ein Stück weit wütend, um ganz ehrlich zu sein.“ Irgendwie habe sie das Gefühl, „dass sich die Behörden langsam von der Lebenswirklichkeit der Bürger entkoppeln.“

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