Reichsbürger-Jargon wegen Formular im Netz?
Streit um Hof: Bauernpaar nach „impulsivem Tag“ vor Gericht in Mühldorf – Prozess nimmt kuriose Wendung
Eine Erbschaft eskaliert: Schläge, Drohungen, TikTok-Reichsbürgerrechtstipps und ein kurioser Prozess. Zwei Landwirte standen wegen Gewalt und Nötigung vor dem Amtsgericht Mühldorf.
Mühldorf – Sie sitzen dauerlächelnd im Mühldorfer Amtsgericht: Katharina und Heinrich T. (Namen von der Redaktion geändert). Sie sind einfach gekleidet, Katharina trägt die Haare zu einem Dutt gebunden und eine schmale, rechteckige Brille. Heinrichs Haare sind im Nacken ein bisschen zu lang, sein Kurzarmhemd ist kariert. Sie sind Landwirte, betreiben einen Hof im Landkreis Mühldorf. Heinrich ist 60 Jahre alt, Katharina 58. Verheiratet sind sie seit 2017, der Hof gehört T.s Familie. Und damit beginnt der Konflikt. Auf der Anklagebank sind sie gelandet wegen Körperverletzung, Vernichtung eines Handys, Nötigung.
Nur Katharina spricht. Sie erzählt von einem Streit um den Hof ihres Mannes, der nach dem Tod der verwitweten Mutter 2023 eskaliert. Denn wer das Anwesen im Landkreis Mühldorf erhalten soll, ist zwischen den drei Geschwistern strittig. Auch ein Testament klärt das nicht, es läuft ein Rechtsstreit.
„Dem Heinrich ist der Hof versprochen worden“, sagt Katharina, die Geschwister wollen ihn aber auch. Sie beschreibt den Hof als völlig veraltet, „so kann man ihn nicht bewirtschaften.“ Katharina und Heinrich leben vom Ersparten und versuchen, das Anwesen zu modernisieren. Gewinne werfe er derzeit nicht ab.
Am 19. März 2024 kommt es zu Handgreiflichkeiten. Die Schwester, Elfriede T. (Name von der Redaktion geändert) taucht auf dem Hof auf, macht Fotos mit einem Handy. Sie glaubt, die Kühe sind vernachlässigt. Heinrich und Katharina attackieren die Frau, nehmen ihr das Handy ab. Sie hätten sie in die Enge getrieben, umklammert, das Telefon aus der Jacke „rausgerissen, mit aller Gewalt“, sagt die Schwester. Die Angeklagten sagen: festgehalten und das Telefon aus der Jackentasche gezogen. Elfriede wehrt sich, versucht der Umklammerung zu entkommen, tritt, erleidet Hämatome und Prellungen.
Schluss mit der „Drecksfilmerei“
„Wir wollten eigentlich nur, dass sie aufhört mit der Drecksfilmerei“, sagt Katharina T. „Sie soll einfach Ruhe geben.“
Doch Elfriede gibt keine Ruhe, fährt nicht vom Hof, sondern rennt Heinrich hinterher. Der steht im Stall und schaufelt ihr Jauche über Hose und Schuhe. „Das war keine Absicht, sie kam von hinten, ich habe sie nicht gesehen.“
Das Handy? Eingeheizt
Und was wurde aus dem Handy, einem Google Pixel 4a? Es landet im Ofen. „Das haben wir eingeheizt“, sagt Katharina T, „denn wir konnten die Bilder nicht löschen.“ Sie selbst habe kein Handy, „ich kenne mich ja nicht aus.“
Als Elfriede T. im Zeugenstand sitzt, entschuldigt sich Katharina T., sagt, ihr tue die Gewalt leid. Elfriede T., fällt es schwer, die Entschuldigung anzunehmen. Sie leide bis heute unter Schlaflosigkeit, erlebe Panikattacken.
Sie wird von einem Anwalt begleitet, tritt als Nebenklägerin auf. Dirk Grönemeyer fragt Richter Florian Greifenstein: „Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Geschichte aus der Welt zu nehmen, die Geschwister müssen ja weiter miteinander umgehen.“ Alle schauen den Bruder an. Er zögert, das Lächeln ist verschwunden. Endlich sagt er: „Das war ungerecht, ein impulsiver Tag. Ich entschuldige mich.“
Der Richter sagt lange nichts, während Anwälte, Opfer, Staatsanwältin verhandeln. Erst nach einer Weile initiiert er ein Rechtsgespräch.
Nach einer Viertelstunde unter Ausschluss der Öffentlichkeit spricht der Richter von einem „kühnen Rundumschlag“ zur Lösung des Streits. Katharina T. muss 1.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen, Heinrich haftet für die Zahlung mit. Die Anklagepunkte gefährliche Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung werden eingestellt, zur Befriedung der Situation.
Doch der Prozess ist damit nicht zu Ende, zumindest nicht für Heinrich T.
Waffen in Haus und Garage
Als die Polizei auf der Suche nach dem Mobiltelefon auf den Hof kommt, entdeckt sie Waffen. Eine Schreckschusspistole, ein Luftgewehr, eine Armbrust, Munition. Die Waffen, so die Anklage, hat Heinrich T. nicht sachgerecht aufbewahrt. „Der Angeklagte hat sich geweigert, den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben und sich insgesamt sehr unkooperativ gezeigt“, berichtet ein Polizist.
Nach der Durchsuchung schreibt Heinrich T. an die Ermittlungsrichterin und die Polizei. Im Reichsbürgerjargon fordert er den Nachweis, dass die Durchsuchung rechtens war: „Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies zu beweisen.“ Er verlangt Dokumente über die Rechtmäßigkeit des Auftragsgebers, fragt: „Auf welchen Staat sie vereidigt sind?“
Sollte der Nachweis nicht fristgerecht erfolgen, sei ihr Handeln nicht legal. Heinrich T. fordert Gebühren von 200 Euro, behauptet, ein „Pfandrecht“ gegenüber weiteren Maßnahmen von 500.000 bis fünf Millionen Euro zu haben.
Dieses Schreiben wertet die Staatsanwältin als Drohung, mit der der Polizist und die Richterin eingeschüchtert werden sollten.
„Da steht im Internet so ein Formular, da stand, dass damit das Verfahren abgewehrt werden kann“, sagt Heinrich T.. Fotos auf dem Mobiltelefon konnte er nicht löschen, die Vorlage zum Widerspruch auf TikTok hat er aber gefunden. Richter Greifenstein wundert sich: „Ich habe so etwas noch nie gefunden.“
Heinrich T. legt nach: „Dürfen die Richterin und der Polizist die Fragen nicht beantworten?“„Was für eine Antwort wollen Sie denn auf diesen Unsinn?“, fragt der Richter. Darauf sagt Anwalt Josef Neuberger: „Der ist so blöd. Als Richterin hätte ich das aber nicht ernst genommen, beim Polizeibeamten das Gleiche.“ Greifenstein nimmt es ernster: „Das ist eine zweifache, versuchte Nötigung.“
Den Richter ärgert das Verhalten des Angeklagten: „Ich hoffe, es ist Verlegenheit, dass sie die ganze Zeit lachen. Lustig ist das nicht.“
Am Ende steht für Heinrich T. eine Geldstrafe: 50 Tagessätze für die Waffen, 40 für die versuchte Nötigung. Den Tagessatz legt Greifenstein angesichts der Vermögensverhältnisse des Angeklagten auf niedrige 15 Euro fest.

