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Wiederholte Sachbeschädigungen am Katharinenweg

20.000 Euro Schaden nach Steinwürfen in Mühldorf: Das droht den 12-jährigen Tätern

Zwischen Juni und August haben 12-Jährige im Bereich des Mühldorfer Katharinenplatzes und Katharinenweges achtmal Scheiben eingeworfen. Die Schaden liegt im fünfstelligen Bereich.
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Zwischen Juni und August wurden im Mühldorfer Katharinenweg von 12-Jährigen achtmal Scheiben eingeworfen. Die Schaden liegt im fünfstelligen Bereich.

Achtmal flogen in Mühldorf Steine, achtmal gingen Scheiben zu Bruch. Der Schaden liegt im fünfstelligen Bereich. Die Täter sind Kinder, das droht ihnen und ihren Eltern.

Mühldorf – „In der Häufung und der Schadenshöhe ist das schon außergewöhnlich“, so bewertet Josef Bernhart, Leiter der Polizei Mühldorf, die Taten von drei 12-jährigen Schülern aus Mühldorf. Die Burschen hatten rund um den Katharinenplatz und Katharinenweg zwischen Juni und August wiederholt Scheiben eingeworfen und dabei einen Schaden von insgesamt rund 20.000 Euro verursacht.

Warum die Jungs die Scheiben eingeworfen haben, konnte Polizist Bernhart nicht sagen. Fest steht, dass sie „handgroße Steine“ geworfen haben, die in der Gegend zu finden sind. Damit haben sie in acht Fällen Scheiben von verschiedenen Anwesen eingeworfen sowie die Scheiben einer Garage. „Besonders schadensträchtig war dabei, dass auch Autos in der Garage beschädigt wurden“, so Bernhart. Das erkläre die enorme Schadenshöhe. 

Am 1. August wurde der erste Steinewerfer ermittelt

Die Gruppe flog am 1. August auf, als aus einer Vierergruppe heraus gegen 13.15 Uhr erneut Steine gegen ein einHaus flogen, so die Polizei. Mit Hilfe des Eigentümers konnte die Polizei drei Kinder ermitteln. Einer der 12-Jährigen aus Mühldorf räumte diesen Steinwurf ein. Im Zuge weiterer Anhörungen und Vernehmungen wurde laut Bernhart für die Sachbeschädigung am 1. August ein weiterer 12-jähriger Mühldorfer ermittelt. Die anderen sieben Taten soll ein dritter 12-jähriger Schüler aus Mühldorf begangen haben. „Der 12-jährige Haupttäter räumte schließlich die sieben vorausgegangenen Taten ein“, so Dienststellen-Leiter Bernhart.

Die Akten wurden inzwischen, an die Staatsanwaltschaft Traunstein übergeben. Allerdings sind die drei Schüler noch strafunmündig, da Kinder unter 14 Jahren nach dem Strafgesetzbuch nicht bestraft werden können. 

Schaden kann an den Eltern hängen bleiben

Dagegen könnte es sein, sagt Bernhart, dass die Eltern für den Schaden aufkommen müssen. Die Schüler sind nämlich älter als sieben und damit zivilrechtlich „deliktsfähig“. Das heißt, sie sind in der Lage, sich für den Schaden zu verantworten. Und das bedeutet: Schadensersatz. Das erläutert Günther Schratt von der Mühldorfer Versicherungsagentur Walter & Schratt der Versicherungskammer Bayern. „Wenn kein Vorsatz vorliegt“, so Schratt, würde wohl die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden übernehmen. Sobald der Schaden aber vorsätzlich verursacht wurde, gebe es keinen Versicherungsschutz und die Eltern müssen den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Auch von anderer Seite wird es für die Eltern und Schüler Konsequenzen geben: vom Jugendamt, das die Polizei ebenfalls informiert hat. Die Eltern bekommen vom Amt auf jeden Fall ein Beratungsangebot, teilt Kirsten Prange, die Leiterin des Jugendamtes Mühldorf auf Nachfrage mit: „In Einzelfällen, in denen die beschriebenen Sachverhalte nicht alterstypisch erscheinen oder sich auffällig häufen, werden die Eltern mit den Kindern zu einem Beratungsgespräch eingeladen.“

Übermut oder unfähig, die Folgen abzuschätzen?

Wie das Verhalten der drei Schüler einzuordnen sei, lasse sich derzeit nicht sagen, betont Prange. „Hierzu bedarf es weiterer Informationen zum konkreten Fall, die zum Beispiel über die Motivation der Kinder beziehungsweise die Ursache für die Häufigkeit der Vorfälle Aufschluss geben. Generell kann es in diesem Alter aufgrund von Übermut und der fehlenden Abschätzungsfähigkeit hinsichtlich der Folgen des eigenen Verhaltens zu solchen Situationen kommen.“

Einen Zusammenhang mit einem ähnlich gelagerten Fall am Freitagabend (15. September) in Mühldorf Auf der Wies gibt es für Polizist Bernhart derzeit nicht. Dort hatten gegen 20.30 Uhr zwei Mädchen die Scheibe eines Hauses eingeworfen. Der Eigentümer sah sie davonrennen. Der Sachschaden wird auf 250 Euro geschätzt. Zeugen können sich bei der Polizei Mühldorf unter 08631 / 36 73-0 melden.

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