Mix aus mehreren Rassen
Happy End für „Kampfhündin“ Luna? Stadt Mühldorf forderte weiteres Gutachten – Das ist passiert
Seit Wochen bangt ein Mühldorfer Ehepaar um die Zukunft seiner Hündin: Denn in Luna wird ein Kampfhund vermutet und das macht in Bayern Probleme. Die Höbers haben ein Münchner Gericht eingeschaltet. Was danach passiert ist.
Mühldorf – Hündin Luna ist noch immer im Mühldorfer Norden daheim, obwohl das Ordnungsamt Mühldorf ihren Besitzern eine knallharte Frist gesetzt hatte. Eigentlich sollten Julia und Manuel Höber bis Ende Oktober nachweisen, dass von ihrer Hündin keine Gefahr ausgeht, sonst würde Luna aus der Familie herausgenommen. Weil die beiden einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgericht München stellten, wurde ein Aufschub bis 15. November gewährt.
Kein Wesenstest, aber ein Rassegutachten
Auch diese Frist ist mittlerweile verstrichen. Denn wenige Tage davor hat das Verwaltungsgericht der Stadt Mühldorf eine „Empfehlung“ gegeben. Daraufhin bekam das Ehepaar Höber einen Tag vor Fristablauf Post vom Ordnungsamt. Ihnen wurde in einem „Änderungsbescheid“ mitgeteilt, dass die Kreisstadt auf den Nachweis „zur Widerlegung der Eigenschaft als Kampfhund“, also einen Wesenstest, verzichtet.
Allerdings bat das Ordnungsamt nun bis Ende Dezember um die Vorlage eines Rassegutachtens über Luna. „Aufgrund der vielen verschiedenen Aussagen zur Rassezugehörigkeit und des Mischlings-Verhältnisses ist es notwendig, für die Hündin ‚Luna‘ ein Rassegutachten erstellen zu lassen“, so die Behörde.
Münchner Gericht setzt ein Fragezeichen
Warum ein Rassegutachten? Bislang war das Ordnungsamt Mühldorf davon ausgegangen, dass es sich bei Luna um einen Kampfhund der Kategorie II handelt. „Dahinter hat das Gericht ein Fragezeichen gesetzt – nicht mehr und nicht weniger“, antwortet Pressesprecher Werner Kurzlechner auf die Anfrage des OVB. „Deshalb geht es jetzt gewissermaßen einen Schritt zurück und es muss erst einmal die Rasse des Hundes festgestellt werden. Dazu dient das Rassegutachten.“ Ein Hundesachverständiger muss Luna nach Aussehen, Wesen und Bewegungsablauf begutachten.
Ergebnis des Gutachtens entscheidet
Ob die Stadt auf die Vorlage eines Wesenstests verzichten wird, kommt ganz auf das Ergebnis des Rassegutachtens an. Sollte sich die Annahme bestätigen, dass der Hund in die Kampfhund-Kategorie II fällt, käme es wie gehabt auf den Wesenstest an. Handelt es sich um einen Hund der Kategorie II und kann der Wesenstests die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegen, würde eine Haltungsuntersagung eingeleitet. „Das Gutachten kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Hund in keine der Kampfhund-Kategorien fällt“, so Kurzlechner. „Dann wäre die Anordnung eines Wesenstests obsolet. In diesem Fall kann Luna bei der Familie bleiben.“
Maulkorb und reißfeste Leine müssen sein
Weiterhin Bestand hat allerdings die Auflage des Ordnungsamts, den Hund nur mit reißfester Kurzleine und abstreif- sowie beißsicherem Maulkorb außerhalb der Wohnung zu bewegen. „Auch das Gericht plädiert für die unbedingte Beibehaltung dieser Auflage bis zur Klärung der Rassezugehörigkeit der Hündin“, betont der Pressesprecher.
Mischung aus Pinscher und Dobermann
Ende November waren die Höbers mit ihrer Luna zur Begutachtung bei einem Sachverständigen in Schwindegg. Das Gutachten liegt nun auch dem OVB vor und das Ehepaar hat Grund zum Strahlen. „Der Gutachter hat festgestellt, dass Luna kein bisschen Kampfhund ist“, freut sich Julia Höber. „So wie sie aussieht und wie sie sich bewegt, hat er sie als einen Pinscher-Dobermann-Mischling eingestuft.“
Luna darf bei dem Ehepaar bleiben
„Nicht im Entferntesten“, schreibt der Gutachter, ließen „die Laufbewegungen, die Kopfform und die schwache Bemuskelung dieser Mix-Hündin“ einen reinrassigen Kampfhund als Vater oder Mutter zu. Luna sei laut DNA-Test, für den Julia Höber ihrer Hündin mit einem Wattestäbchen im Maul rumhantierte, ein „Mischling in dritter Generation, bereits die Elterntiere waren Mischrasse-Hunde“. Fazit des Sachverständigen: „Luna ist nicht als genehmigungspflichtiger Kampfhund der Listenkategorien 1 beziehungsweise 2 einzustufen.“
Maulkorb und reißfeste Leine müssen sein
Dieses Gutachten liegt auch der Stadt Mühldorf vor und damit ist der Fall Luna abgeschlossen. Es gibt keinen Grund mehr, den Höbers ihren Hund wegzunehmen. Was bleibt, ist die Auflage des Ordnungsamts, Luna nur mit reißfester Kurzleine und abstreif- sowie beißsicherem Maulkorb auszuführen.
Das ist ein Rassegutachten
Mit einem Rassegutachten wird letztlich geklärt, ob ein Kreuzungshund unter die Bayerische Kampfhunde Verordnung fällt. Die Bewertungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf, die gleichzeitig zu erfüllen sind, werden damit einer Rasse oder einer Kreuzung mehrerer Rassen zugeordnet. Ein Sachverständiger beurteilt und entscheidet, ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung einer bestimmten Rasse als Kampfhund maßgeblich ist.