Ehepaar kämpft um Hündin
Muss Luna weg? Mühldorf setzt Frist für Kampfhund – Frauchen ringt verzweifelt um Aufschub
Die Hündin Luna gilt als Kampfhund. Nur wenn sie einen Wesens-Test besteht, darf sie bei ihren Besitzern bleiben. So will es das Gesetz. Wie sich ein Mühldorfer Ehepaar gegen Lunas Wegnahme wehrt.
Mühldorf – Den geliebten Hund verlieren, weil er als Kampfhund eingestuft ist? Das könnte Julia und Manuel Höber aus Mühldorf drohen. Denn ihre eineinhalbjährige Mischlingshündin Luna trägt die Rassen Rottweiler und Dogo Argentino in sich. Beide Rassen gelten in Bayern ab Geschlechtsreife mit 18 Monaten als „Listenhunde der Kategorie 2“. Diesen Hunden werden gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt, sie fallen unter die bayerische Kampfhundeverordnung. Sie dürfen gehalten werden, wenn ein Gutachter nach einem Wesenstest die Ungefährlichkeit des Tieres bescheinigt.
Halterin ist von Friedlichkeit ihrer Hündin überzeugt
Luna ist seit einem halben Jahr bei den Höbers in Mühldorf. „Ich habe sie aus Neumarkt St. Veit hergeholt, sie wurde dort schlecht gehalten“, erzählt Julia Höber. Schon in den Wochen bevor sie den Hund übernahm, ist sie täglich mit Luna spazieren gegangen. „Es war bei uns beiden Liebe auf den ersten Blick“, strahlt die 31-Jährige. Auch die Vermutung, dass in dem Mischling ein Kampfhund stecken könnte, schreckte sie nicht ab. „Luna ist so lieb und kuschelbedürftig.“ Zwar sei die Hündin unsicher im Zusammentreffen mit Fremden und werde bei viel Trubel in der Öffentlichkeit unruhig, aber das führen die Höbers auf die Fehler des früheren Halters zurück. Sie sei in ihrer Obhut schon viel ruhiger geworden.
Die Stadt fordert einen Wesenstest
Anfang Oktober hat das Ordnungsamt der Stadt Mühldorf die Vorlage eines Wesenstests für Luna gefordert. Mit Frist bis zum 29. Oktober. Das macht die Höbers nervös. „Bei einer ersten Begutachtung Mitte September hat die Sachverständige geraten, mit Luna vor dem Test noch mindestens 16 Trainingseinheiten zu absolvieren, damit sie die Chance hat, den Test zu bestehen“, berichtet Frauchen Julia. „Das ist bis Ende Oktober zeitlich nicht zu schaffen.“ Die Hundetrainerin aus Erharting, die mit Luna und Julia Höber arbeitet, geht sogar von mindestens einem Jahr Trainingszeit aus.
Raus nur mit reißfester Kurzleine und Maulkorb
In dem Bescheid vom 8. Oktober wird für Luna auch angeordnet, dass sie „nur mit reißfester Kurzleine und nur mit abstreif- und beißsicherem Maulkorb von sachkundigen Personen“ geführt werden darf. Wird sich nicht daran gehalten, würden Zwangsgelder in Höhe von 500 Euro fällig, wenn sie ohne Leine herumläuft, beziehungsweise 750 Euro ohne Maulkorb. „Natürlich halten wir uns daran, wir tun alles, damit Luna bei uns bleiben kann“, sagt Juli Höber. Schon vor dem Bescheid sei Luna meist mit Maulkorb ausgeführt worden.
Andere Halter haben Negativzeugnis vorgelegt
Aktuell gibt es in Mühldorf vier Hunde der Kategorie 2, wie Luna einer ist. „Deren Halter haben uns die entsprechenden Negativzeugnisse vorgelegt“, teilt Stadtsprecher Werner Kurzlechner auf Anfrage des OVB mit. „Das Untersagen einer Haltung war laut unserem Ordnungsamt bisher bei Hunden der Kategorie 2 nicht erforderlich.“
Landesgesetz gibt Leitlinien vor
Wie in all diesen Fällen, so setze die Stadt auch bei Luna „die von begründeter Vorsicht getragene Landesgesetzgebung um“. Es gehe nicht um konkrete Vorwürfe gegen Hund und Halter, es gehe darum, Gefahren für andere zu minimieren. „Die Frage ist doch, warum genau sollten wir das nicht wie in allen anderen Fällen hier auch so handhaben?“, fragt Kurzlechner.
Happige Hundesteuer für Kampfhunde
In der Hundesteuersatzung der Stadt Mühldorf wird die Hundesteuer für den ersten Hund auf 50 Euro, für jeden weiteren Hund auf 80 Euro im Jahr festgesetzt. Ein Kampfhund kostet laut Satzung demgegenüber 600 Euro im Jahr. Diese erhöhte Besteuerung fällt nicht an, wenn ein Negativzeugnis vorliegt. Dann gelten die 50 beziehungsweise 80 Euro jährlich.
Können die Vorgaben nicht eingehalten werden?
„Wenn eine Frist noch eine Woche läuft, gibt es keinerlei Veranlassung für eine Verlängerung. Falls es keinen Anlass zur Sorge geben sollte, kann uns sicherlich bis Fristende das erforderliche Negativzeugnis vorgelegt werden – so wie es andere Hundehalter in Mühldorf auch getan haben. Was lässt sich denn eigentlich daraus schließen, wenn ‚zu einem längeren Training geraten‘ wird? Etwa, dass die vom Gesetzgeber definierten Vorgaben nicht eingehalten werden können?“
Kein Wesenstest, keine Haltungserlaubnis
Ohne positiven Wesenstest gelte schlichtweg: „Kampfhunde dürfen in Bayern ohne Erlaubnis nicht gehalten werden. Dazu gehören auch Kategorie-2-Hunde ohne Negativzeugnis. Eine Haltungsuntersagung wäre die zwingende Folge. Die Bestimmung über das weitere Schicksal des betroffenen Hundes obliegt den Haltern.“
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Das hat das Ordnungsamt den Höbers am Montag (21. Oktober) auch noch einmal telefonisch mitgeteilt. „Wenn bis 29. Oktober kein Wesenstest vorliegt, dann zählt Luna als Kategorie 1 und sie wird geholt beziehungsweise beschlagnahmt“, berichtet Julia Höber von dem Telefonat. Sie habe daraufhin dem Amt mitgeteilt, dass sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben hat, da sie um Aufschub bittet.
„Wir werden für sie kämpfen“
„Wir hoffen, dass Luna die Chance bekommt, bei uns zu bleiben“, wünscht sich Julia Höber. Sie und ihr Mann finden diesen Verwaltungsakt nicht fair, wollen ihre Hündin davor bewahren. „Wenn wir sie abgeben müssten und sie ins Tierheim kommt, wird sie eingehen.“ Sie versichert, dass sie und ihr Mann die Hündin in Griff haben, und auch sie als Halter in der Hundeschule gerade viel dazu lernen. „Wir kriegen das hin, wir brauchen nur mehr Zeit!“ Das Ehepaar will dem Hund helfen. „Luna kann doch nichts dafür. Wir werden für sie kämpfen.“
