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Amtsgericht Mühldorf

Falschaussage vor Gericht: Warum log eine junge Mutter (23) für „den Schläger von Mühldorf“?

Amtsgericht Mühldorf
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Eine junge Mutter musste sich vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen einer Falschaussage verantworten. (Symbolbild)

Zwei Vorstrafen hatte eine junge Mutter bereits, als sie nun erneut vor Gericht stand. Sie hatte im Herbst 2023 eine Falschaussage gemacht. Der Fall wurde von Richter Florian Greifenstein am Mühldorfer Amtsgericht verhandelt.

Von Gustav Schwalb

Mühldorf – Noch wirkt die junge Mutter recht kindlich. Wie artig sie den Ausführungen ihres Verteidigers folgt, wie freundlich sie den Fragen des Richters antwortet, wie höflich sie ihre Reue beteuert. Eine Räuberbraut stellt man sich anders vor. Und doch sitzt die 23-Jährige schon zum dritten Mal auf der Anklagebank. Diesmal wollte sie einen jugendlichen Gangster vor einer Strafe bewahren. Sie log für ihn. Vor Gericht.

Frau war an dem besagten Abend nicht mal in Bayern

Diese uneidliche Falschaussage räumte sie vor dem Mühldorfer Amtsrichter Florian Greifenstein ohne Umschweife ein: Im Prozess gegen einen Jüngling wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sie im Herbst 2023 ausgesagt, den ganzen Abend mit ihm im Töginger Nachtlokal „Silo“ verbracht und keinen Streit mitbekommen zu haben. Es gebe sogar Fotos vom fröhlichen Beisammensein auf ihrem Handy, das sie aber gerade nicht dabei habe. Es liege bei den Großeltern in Ampfing.

Das Gericht schickte seinerzeit eine Polizeistreife nach Ampfing, wo sie bei ihren Großeltern wohnt, um das Mobiltelefon mit den Fotos zu holen. Die Fahrt war umsonst. Die junge Frau hatte ihr Handy vor dem Gerichtssaal einem Bekannten zugesteckt. Dort stellten es die Polizisten sicher und ließen es auswerten. Statt der versprochenen Aufnahmen vom vergnügten Abend im „Silo“ fanden die Ermittler jedoch Bilder aus einem Hotel in Offenbach, Hessen. Dort hatte die lügende Zeugin den fraglichen Abend mit einer Freundin verbracht.

Darum log die Frau vor Gericht

Teuer wird für die junge Frau, dass sie der Polizei ihre Pin-Nummer nicht verriet. Die Polizei musste sich unter hohem Aufwand Zugang zu den Daten auf dem Handy verschaffen, der nun in die Prozesskosten einfließt. Warum sie log, fragte Richter Greifenstein die Angeklagte, und woher sie den Mann kenne, für den sie log.

Er sei der Bruder ihres besten Freundes und habe ihr seine Version von dem Abend im Silo erzählt. Sie habe ihm „einfach geglaubt“, dass er keine andere Person angriff. Und davon, dass er als „Schläger von Mühldorf“ firmierte, der bei Geldmangel auch mal bewaffnet eine Tankstelle überfällt, habe sie nichts gewusst.

Junge Mutter sei „leicht lenkbar, beeinflussbar und verführbar“

Ob ihr „einfaches Glauben“ auf purer Naivität oder auf karitativer Räuberbraut-Romantik fußte, ließ sich in dem Prozess nicht klären. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, ein Meister der juristischen Rhetorik, sprach sich für eine Geldstrafe aus. Er berichtete von einer weiteren Mandantin, die sich von genau dem gleichen Straftäter zu Falschaussagen habe überreden lassen. „Der Mann muss eine Begabung haben“, mutmaßte Zürner.

Richter Greifenstein verurteilte die junge Mutter zum Bezahlen der Verfahrenskosten und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Dabei stellte er die zwei Vorstrafen in Rechnung, eine wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen in nicht geringen Mengen. Sie sei „leicht lenkbar, beeinflussbar und verführbar“, sagte der Richter. Die Frau ist alleinerziehend. Der Vater ihres acht Monate alten Babys sitzt im Gefängnis

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