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Aufwändige Spurensuche am Amtsgericht Mühldorf

Ehefrau für einen Tag: Witwe soll Testament gefälscht haben, Stiefsohn zeigt sie an - wer hat Recht?

Eine 34-Jährige wurde noch am Hochzeitstag Witwe und angeblich Alleinerbin. Doch war das Testament echt? Darüber musste wieder einmal Amtsrichter Greifenstein befinden.
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Eine 34-Jährige wurde noch an ihrem Hochzeitstag Witwe und angeblich Alleinerbin. Doch war das Testament echt? Darüber musste Amtsrichter Florian Greifenstein urteilen.

Das Amtsgericht Mühldorf verhandelt ohne die Angeklagte. Um Licht in den Fall zu bekommen, braucht es ein aufwendiges Gutachten. Sogar das LKA wird eingeschaltet. Welche Folgen das Urteil für die junge Witwe hat.

Von Gustav Schwalb

Mühldorf – Kommt sie doch noch? Rechtsanwalt Bernhard Hartsperger zückte noch im Gerichtssaal sein Mobiltelefon, doch die Mandantin hatte ihr Handy ausgeschaltet. Er hatte eine Vollmacht von ihr, also konnte die mittlerweile fünfte Verhandlung in dieser Sache vor dem Amtsgericht Mühldorf losgehen. Die 38 Jahre alte Witwe war wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges angeklagt. Heikle Sache: Bei der Urkunde handelte es sich um ein Testament.

Ehemann stirbt wenige Stunden nach dem Ja-Wort

Dieses Testament trug die Unterschrift ihres um 24 Jahre älteren Mannes, mit dem sie denkbar kurz verheiratet war: Im Altöttinger Krankenhaus hatten sie sich geschworen, miteinander zu leben, bis der Tod sie scheide. Wenige Stunden später starb er im Februar 2020. Er hinterließ Geld, ein Haus in Egglkofen, einen Sohn und nun eben auch eine Gemahlin. Wobei der Sohn und jene Gemahlin liiert waren, ehe sie seinen Vater zu ihrem neuen Lebensgefährten und den alten Lebensgefährten zum Stiefsohn machte.

Sie legte ein Testament aus dem Juli 2019 vor, das der Sohn so stark anzweifelte, dass er rechtlich dagegen vorging. Denn er hätte nichts geerbt. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein war er insofern erfolgreich, als die Stiefmutter plötzlich auf sämtliche Ansprüche verzichtete und sogar die Kosten für Hund und Hundesteuer in Egglkofen übernahm. All das trug Richter Florian Greifenstein aus den Akten vor. Wobei ihr Verteidiger den Verzicht seiner Mandantin bitte nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen wollte.

Landeskriminalamt nimmt sich Schriftstück vor

Wo sie sich wohl gerade aufhielt? Vermutlich wollte sich die Angeklagte, gelernte Floristin, aber schon früh im Rentenstand, die weite Reise von ihrem Wohnort im Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz, sparen. So entging ihr ein überaus spannender Vortrag einer Gutachterin aus dem Landeskriminalamt, den man am Amtsgericht nicht alle Tage erlebt.

„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“

Die Psychologin versteht sich bestens auf das Vergleichen von Schriften und zeigte den Herren Juristen en détail, dass die Unterschrift des Erblassers „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ durchgepaust sein musste. Sie machte Unterschiede in der Strichführung aus. Beim großen „D“ zum Beispiel. Da schrieb der Erblasser in den Originalunterschriften den Abstrich von oben nach unten und nicht wie in der Fälschung von unten nach oben. Beim kleinen „r“ gab es ähnliche Ungereimtheiten. Allein wer die Fälschungen vorgenommen hatte, vermochte die Gutachterin nicht zu klären.

Die Antwort auf diese Frage konnte sich Richter Greifenstein leicht zusammenreimen: Wer, wenn nicht die Angeklagte, sollte das gemacht haben? Auch wenn Rechtsanwalt Hartsperger mit einem Gleichnis von einer eigenen Tante im Pflegeheim, die selbst nicht mehr schreiben könne und andere wie ihn diesbezüglich um Hilfe bitte, noch Zweifel schüren wollte, um dann einen Freispruch einzufordern, ließ der Richter sich nicht mehr beirren.

Indizien gaben den Ausschlag

Die Indizien wogen für ihn stark genug, die Witwe zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährung und zur Übernahme der Verfahrenskosten zu verurteilen. Wegen des aufwendigen Schriftvergleichsgutachtens könnte es für sie teuer werden. 

Nach dem Prozess hat der einsame Rechtsanwalt seine Mandantin dann vermutlich doch noch erreicht. Beim Amtsgericht ging eine Berufung ein.

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