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Altmühldorfer Ehepaar sieht sich nicht als Bausünder

Schwarzbau-Stopp nicht missachtet: Zwangsgeld „weggeklagt“ – aber was wird aus dem Carport?

Carport Altmühldorf
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„Wir haben nach der Baueinstellung nicht mehr weitergebaut“, das haben die Bauherrn eines Carports in Altmühldorf schwarz auf weiß.

Gericht kippt Zwangsgeld: Altmühldorfer Ehepaar hat nach Bauverbot seinen Carport nicht weitergebaut. Hat das jetzt Folgen für die nachträgliche Genehmigung?

Mühldorf – „Wir haben nicht weitergebaut, nachdem das Landratsamt die Baueinstellung verfügt hat. Das stimmt einfach nicht“, ein Altmühldorfer Ehepaar fühlt sich zu Unrecht als Bausünder dargestellt. Es geht um einen Carport an der Zucallistraße in Altmühldorf, der kürzlich Thema im Mühldorfer Bauausschuss war. Der Sachverhalt sei aber in gravierenden Teilen ein anderer, als in der Sitzung vorgetragen, betont das Ehepaar.

Positives Telefongespräch war für Bauherrn grünes Licht

Der Bauherr hatte angenommen, den Unterstand für sein Wohnmobil verfahrensfrei bauen zu können. Er hatte nach eigenen Angaben im Juli 2023 telefonisch im Bauamt der Stadt nachgefragt, mit Angabe der Maße des geplanten Holzbauwerks. „Das Telefonat hat rund 20 Minuten gedauert und mir wurde gesagt, es schaut gut aus für den Carport“, sagt er. Er fasste das als grünes Licht für den Bau aus.

Schwarzbau, aber „unwissentlich“

Faktisch ist der Carport ein Schwarzbau, denn er hätte beantragt und genehmigt werden müssen, dessen ist sich auch das Ehepaar jetzt bewusst. Das sei aber „unwissentlich“ geschehen, betonen beide. „Wir dachten, es wäre rechtlich in Ordnung. Ansonsten hätten wir doch gar nicht gebaut!“, berufen sie sich auf die „mündliche Genehmigung“.

Zettel und Visitenkarte im Briefkasten

Ein Nachbar hatte mit einer Nachfrage bei der Stadt die Behörden in Gang gesetzt. Am Donnerstag, 16. November 2023, war eine Mitarbeiterin des Landratsamtes an der Baustelle, traf aber niemanden an. Sie hinterließ einen Zettel im Briefkasten, mit der Bitte um Rückruf, dazu ihre Visitenkarte. Diese beiden kleinen Papierchen fischte der Hausherr am Freitag mit anderer Post aus dem Briefkasten und legte alles erst mal beiseite. „Die Bauarbeiter waren da und wollten den Carport fertig machen, ich hatte anderes zu tun“, erklärt er. Erst später habe er die Post durchgesehen und gleich am Montag im Landratsamt angerufen.

Baueinstellung nach Abschluss der Bauarbeiten

An diesem 20. November wurde ihm die Baueinstellung mündlich mitgeteilt, ein paar Tage später folgte der schriftliche Bescheid. Bei einer weiteren Nachschau Ende Dezember stellte die Behörde fest, dass der Carport komplett fertig war. Für das Amt waren die Aufforderungen den Bau zu stoppen augenscheinlich missachtet, es verhängte ein Bußgeld von 1000 Euro.

Landratsamt muss Bußgeld zurückziehen

Dieses sogenannte „Zwangsgeld“ zog das Landratsamt am 10. Juni 2024 zurück. Denn: „Der Carport war schon fertig, bevor uns die Baueinstellung mündlich mitgeteilt wurde“, den Beweis dafür schiebt der Bauherr beim Gespräch mit dem OVB über den Tisch. Demnach wurde das noch fehlende Dach, laut Abrechnung des Zimmerers, am 17. November 2023 aufgesetzt und danach keine Arbeiten mehr ausgeführt. Der Altmühldorfer klagte gegen den Bescheid des Landratsamtes und bekam vor dem Verwaltungsrecht München Recht. Mit Datum 11. Juni teilte das Landratsamt mit: „Der Bescheid ist rechtswidrig, da das Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bereits fertiggestellt war.“

Kein aktueller Stand im Bauausschuss

Dem Bauausschuss legte die Stadtverwaltung in der Sitzung am 11. Juni den Sachverhalt rund um den Carport vor – allerdings nur bis zur Verhängung des Bußgelds. Der aktuelle Stand, dass eben nicht gegen die Auflage des Landratsamtes verstoßen wurde, fehlte in den Unterlagen. In dieser Sitzung ging es darum, über den Antrag der Eheleute auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für den Carport zu entscheiden. Dafür wurde ein Plan mit etwas verringertem Bauvolumen vorgelegt.

Vermeintlicher Weiterbau von Gremium kritisiert

„Die Stadt muss das doch schon gewusst haben, bevor der Bauausschuss getagt hat“, mutmaßt das Ehepaar. „Werden vor einer solchen Sitzung keine aktuellen Daten eingeholt?“ Die falschen Informationen haben nach Ansicht des Bauherrn auch zur Ablehnung seines Bauantrags beigetragen: „Nach dieser negativen Darstellung hatte der Ausschuss doch gar keine andere Wahl, als nein zu sagen.“

Rücknahme am Tag der Sitzung weitergeleitet

Auf Nachfrage des OVB teilt das Landratsamt mit: „Der Rücknahmebescheid wurde der Kreisstadt Mühldorf am 11. Juni 2024 in Abdruck zur Kenntnisnahme weitergeleitet.“ Den Erhalt bestätigt auch die Stadtverwaltung: „Der Bescheid vom 11. Juni ging am 12. Juni bei uns ein, also einen Tag nach der Sitzung.“ Seit 2. Juli liegt der ablehnende Bescheid der Stadt beim Landratsamt: „Der Bauherr wird zunächst vom Landratsamt angehört und hat die Möglichkeit, sich zu den Tatsachen, welche für die Entscheidung erheblich sind, zu äußern. Im Anschluss wird über das weitere Vorgehen entschieden.“

Keine Baugenehmigung am Telefon

Dass es eine mündliche Zusage für den Bau gegeben habe, weist Stadtsprecher Werner Kurzlechner zurück: „Die Bayerische Bauordnung sieht keine mündlichen Baugenehmigungen vor. Deshalb werden Mitarbeiter keine entsprechenden Zusagen machen.“ Bauanträge seien beim Landratsamt einzureichen, Anträge auf isolierte Befreiung bei der Stadt.

Theoretisch könne ein neuer Antrag sinnvoll sein, „wenn sich Ausgangsbedingungen, Sachverhalt oder Rechtslage verändert haben. Denn daraus könnten sich immerhin Gründe für einen anderslautenden, also positiven Bescheid ergeben“, so Kurzlechner. Der abgelehnte Antrag muss laut Stadt auch nach Kenntnis des rechtswidrigen Baustopps nicht noch mal in den Bauausschuss, „da die Ablehnung auf der städtebaulichen Auswirkung des Gebäudes beruht.“

Carport soll an Ort und Stelle bleiben

Die Bauherren wollen nun abwarten, wie es weitergeht. Ob der Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung (9. Juli) die Niederschrift der Juni-Sitzung mit der Ablehnung des Antrags genehmigt. Wenn das passiert, wollen sie versuchen, ihren Carport auf dem Rechtsweg zu retten.

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