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Droht nun die Anordnung zur Beseitigung?

„Missachtung des Gremiums“: Ärger über Carport-Schwarzbau in Altmühldorf

Carport Altmühldorf
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An der Ecke Zucallistraße/Spreiterstraße steht der Carport, der jetzt in Mühldorfs Bauausschuss behandelt wurde. Am Ende der Straße steht schon seit zehn Jahren ebenfalls ein schwarz errichteter Carport.

Mit dem Bau eines Carports hat ein Altmühldorfer die Stadt Mühldorf vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Bauausschuss hat nun darüber entschieden, wie es mit dem Bau weitergehen soll.

Mühldorf – In Altmühldorf steht seit Ende 2023 ein Carport, derfür Kopfschütteln sorgte. Denn, wenn es nach Stadtverwaltung und Landratsamt geht, hätte dieses Bauwerk an der Zucallistraße gar nicht gebaut werden dürfen. Nun lag dem Mühldorfer Bauausschuss ein Antrag des Bauherrn auf „isolierte Befreiung“ vom geltenden Bebauungsplan vor, um den Unterstand für ein Wohnmobil nachträglich zu legalisieren.

Im Vorgarten und außerhalb der Baugrenzen

„Der Carport wurde außerhalb der Baugrenzen und noch dazu im Vorgartenbereich errichtet“, trug Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner dem Gremium den Sachverhalt vor. Der Bauherr habe sich im Juli 2023 bei der Verwaltung telefonisch wegen des Baus erkundigt. Schon damals sei ihm mitgeteilt worden, dass die Stadt Carports im Vorgarten nicht wünscht, und sie dem Bauwunsch nicht zustimmen werde.

„Ihm wurde auch gesagt, dass er in jedem Fall einen Antrag einreichen muss, weil der Carport außerhalb der Baugrenzen geplant war“, so Weichselgartner. Der Bauherr soll den Antrag telefonisch zugesagt und gleichzeitig im Fall einer Ablehnung eine Klage dagegen angekündigt haben. Der Antrag kam aber nicht. Stattdessen habe im November 2023 ein Nachbar in der Verwaltung nachgefragt, der vom Bau einer „riesigen Scheune aus Brettern“ berichtet habe.

Landratsamt stellt den Bau ein

Die Stadt schaltete das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde ein, und bat um eine Baukontrolle. Bei dieser wurde festgestellt, dass der außerhalb der Baugrenzen und im Vorgartenbereich gebaute Carport, über 75 Kubikmeter groß war und dafür keine Baugenehmigung vorlag. Der Bauherr wurde aufgefordert, die Bauarbeiten sofort einzustellen. Bis 31. Dezember 2023 wurden ihm zwei Möglichkeiten gegeben: Den Carport entweder vollständig zu beseitigen oder einen Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen einzureichen. Wenige Tage vor Ablauf dieser Frist wurde vom Landratsamt bei einem weiteren Ortstermin festgestellt, dass die Bauarbeiten weiterliefen und noch ein Dach aufgesetzt wurde. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

Ohne Genehmigung gebaut

Nach Artikel 75 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung „kann die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet“, werden begründet das Landratsamt seinen Bescheid. „Dabei genügt allein die sogenannte formelle Illegalität, also die fehlende Genehmigung zur Errichtung“, erläutert Pressesprecherin Julia Lerch. „Im genannten Fall wäre eine Befreiung von Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans erforderlich gewesen, welche nicht beantragt wurde.“

Ende April 2024 wurde von dem Bauherrn schließlich der jetzt vorliegende Antrag auf isolierte Befreiung bei der Stadt eingereicht. Zwischenzeitlich wurde der Carport so umgebaut, dass er unter 75 Kubikmeter Volumen aufweist und somit eine isolierte Befreiung möglich wäre. Der Bauherr verweist auch auf einen Carport an der Zucallistraße nur ein paar Hausnummern weiter. Dieser sei geduldet und von der Stadt „nicht beanstandet“ worden.

„Missachtung des Gremiums“

„Wenn diesem Antrag im Nachgang zugestimmt wird, ist das eine Missachtung des Gremiums“, äußerte Birgit Weichselgartner vor dem Bauausschuss ihre Meinung zu dem Antrag. „Nach dem Motto, die werden es schon hinterher genehmigen, irgendwie ...!“ Für die Stadt sei relevant, dass dieser Carport im Vorgarten stehe und noch dazu sehr „mächtig“ aussehe. Auch der Nachbar habe dem Bau nicht zugestimmt. Alle anderen Mühldorfer, denen solche Vorhaben abgelehnt wurden, wären mit einer isolierten Befreiung in diesem Fall benachteiligt. Weichselgartner: „Wir haben viele Anfragen für Carports in den Vorgartenzonen.“ Für sie sei das Bauwerk an der Zucallistraße ein bewusster Schwarzbau.

Bußgeldverfahren läuft noch

Stefan Lasner (CSU) erkundigte sich nach einem anderen angesprochenen Carport, der schon seit Jahren an der Zucallistraße in einem Vorgarten steht. Dieser sei 2014 ebenfalls ohne Genehmigung gebaut worden, gab Weichselgartner Auskunft. Er sei deshalb kein Bezugsfall, auf den sich andere Bauwillige berufen können. Auch an diesem Carport sei das Landratsamt dran, sie erwarte entsprechende Konsequenzen.

Muss dieser Carport in der Zucallistraße ebenfalls beseitigt werden oder darf er stehen bleiben? „Für die Errichtung des Carports an dieser Stelle wäre ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans der Stadt Mühldorf notwendig“, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Im Übrigen gelte der Gleichheitsgrundsatz. Zu einem möglichen Bußgeldverfahren hüllt sich das Amt in Schweigen: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu laufenden Verfahren keine Auskünfte geben.“

„Ablehnung ist einzige Möglichkeit“

Das Vorgehen des Bauherrn bewertete Karin Zieglgänsberger (UM) als nicht nachvollziehbar: „Das Landratsamt hat den Bau eingestellt und es wurde trotzdem weitergebaut.“ Dr. Georg Gafus (Grüne) stellte fraktionsübergreifende Einigkeit fest und forderte: „Eine Ablehnung durch uns ist die einzige Möglichkeit mit diesem Fall umzugehen.“

Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan kann erteilt werden, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Das alles erfüllt der fragliche Carport aus Sicht der Verwaltung nicht.

Jetzt entscheidet das Landratsamt

Der Bauausschuss lehnte den Antrag auf isolierte Befreiung einstimmig ab. „Das Landratsamt wird gebeten, die Beseitigung anzuordnen“, heißt es in dem Beschluss. Das kündigte auf Nachfrage des OVB an: „Das Landratsamt entscheidet über weitere bauaufsichtliche Maßnahmen.“

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