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Trotz Veränderungssperre und Vogelschutz

„Riesen-Drama“: Illegale Rodung alter Fichten an Mühldorfs Rottstraße sorgt für Aufregung

Ein trauriger Anblick in Mühldorfs Rottstraße: Während rundherum das neue Grün treibt, liegen die gerodeten Bäume in der Sonne.
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Ein trauriger Anblick in Mühldorfs Rottstraße: Während rundherum das neue Grün treibt, liegen die gerodeten Bäume in der Sonne.

Bis zum 30. September dürfen keine Bäume gefällt werden. Trotzdem ließ jetzt ein Mühldorfer am Wochenende mitten in der Stadt auf einem zukünftigen Baugrundstück Bäume fällen. Damit rief er gleich mehrere Behörden auf den Plan.

Mühldorf – Am Samstag (6. April) herrschte in Mühldorfs Rottstraße helle Aufregung. Kreischende Kettensägen und das Knacken fallender Fichten riefen unter anderem Dr. Matthias Kraft auf den Plan. Der Grund: Inmitten der Stadt wurden Bäume gefällt – entgegen dem Vogelschutz, dem Baumfällverbot und einer bestehenden Veränderungssperre. Kurz: Die Bäume wurden illegal gerodet. „Das ist ein Riesen-Drama“, fasst Kraft zusammen.

Die Arbeiter beriefen sich, wie die OVB Heimatzeitungen erfahren haben, auf eine angebliche Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes. „Für die Baumfällung wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt“, erklärte dazu Wolfgang Haserer, Pressesprecher des Landratsamtes. 

Aktion ruft Landratsamt und Kreisstadt auf den Plan

Und so waren am Montag nicht nur Mitarbeiter des Landratsamtes, sondern auch der Kreisstadt vor Ort. Mit der Aktion auf dem Grundstück, das Bauland werden soll, rief der Eigentümer gleich beide Behörden auf den Plan. 

Zwischen 1. März und 30. September verbietet das Naturschutzgesetz das Fällen von Bäumen. Dafür ist im Landratsamt die untere Naturschutzbehörde zuständig. Zum anderen möchte die Stadt für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen, hat im November 2021 eine Veränderungssperre verhängt und im vergangenen November erst verlängert. Darauf achtet die Stadt.

Scheinbar ein kleiner, friedlicher Park

Wenige Tage später erinnert vor Ort nichts mehr an die Aufregung. In der Rottstraße ist es ruhig. Das Grundstück, das mit den restlichen Bäumen und Hecken an einen kleinen Park erinnert, liegt friedlich da. Die Sonne scheint, Vögel zwitschern. Nur ungeschnittene, aufgeschichtete Stämme zeugen von der Aktion. Die hellen Schnittkanten weisen zur Straße, während bei den alten Eichen die neuen Blätter treiben.

„Ein riesen Drama“

Grünen-Stadtrat und Rechtsanwalt Kraft ist seit Samstag aktiv. Er hatte sofort das Landratsamt informiert. Schließlich brauchen die Vögel die Bäume jetzt zum Brüten. „Denen ist es egal, ob ein Baum lebt oder tot ist. Das Fällen ohne Genehmigung geht einfach nicht. Erst recht nicht in dieser Zeit.“

Trotz Verbot kann die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme gestatten, „wenn es zu einer unzumutbaren Belastung führen würde“ oder die Verkehrssicherung erfordere, so Landratsamts-Sprecher Haserer. 

„Für mich gibt es keinen Grund“, urteilt Kraft.

Vogelschutz gilt auch in privaten Gärten

Von dem Baumfäll-Verbot sind zwar „gärtnerisch genutzte Grünflächen“ ausgenommen, so Haserer. Allerdings müsse auch in privaten Gärten der Artenschutz beachtet werden. Kurz: Sobald Vögel brüten, darf nicht einfach gefällt oder zurückgeschnitten werden. „Mit dem Beginn solcher Maßnahmen ist dann in der Regel bis zur Beendigung der Vogelbrut abzuwarten“, so Haserer, oder es muss vorher mit der unteren Naturschutzbehörde gesprochen werden.

Veränderungssperre der Kreisstadt verletzt

Ein anderes Kapitel ist die Veränderungssperre, die die Kreisstadt verhängt hat. Diese Sperre gilt noch bis November. Bis dahin dürfen daher auf dem Grundstück keine wertsteigernden Veränderungen vorgenommen werden. „Unserer Ansicht nach fällt darunter auch die Beseitigung von Bäumen, da diese in der Regel aus wertsteigernden Gründen erfolgt“, erklärt dazu Werner Kurzlechner, Pressesprecher der Stadt Mühldorf.

Dies unterstrich auch Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses: „Noch schlimmer macht es das Ganze, weil es in der Vogelbrutzeit geschehen ist. Eine solche Rodung ist vor allem gemein, weil wenn der Baum weg ist, ist er weg. Ein Gebäude könnte man wieder aufbauen. Aber so hoch gewachsene Bäume sind nicht zu kriegen.“

Jetzt kann es ungemütlich werden

Für den Eigentümer kann es jetzt ungemütlich werden. Das Landratsamt prüft die Sachlage. Am Ende könnten, so Landratsamt-Sprecher Haserer, ein Bußgeld oder sogar ein strafrechtliches Verfahren stehen. 

Kraft fordert Baumschutzverordnung

Grünen-Stadtrat Kraft nimmt diese Aktion zum Anlass, um gegenüber den OVB Heimatzeitungen erneut eine Baumschutzverordnung zu fordern. Ohne diese sei derzeit in der Kreisstadt nur ein einziger Baum geschützt: der bei der Polizei; alle anderen könnten gefällt werden. Die Verordnung brauche es „jetzt, bevor Bäume wieder gefällt werden dürfen.“ 

Eine Baumschutzverordnung sei nicht geplant, teilt dazu Stadt-Sprecher Kurzlechner mit. Er verweist auf den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, der zuletzt im März 2021 einen entsprechenden Vorstoß abgelehnt hatte. 

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