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Millionenschäden: Härtefonds abgeschmettert

Riesenärger in Buchbach: Gemeinde will Unwetter-Geschädigten helfen - und erhält „Verbot“

Ganz heftig hat es bei dem Starkregenereignis am Pfingstsonntag den Ortsteil Oberbonbruck erwischt. Dort war praktisch jeder Bewohner von der Überschwemmung betroffen. Doch auch hier kann die Marktgemeinde finanziell nicht helfen.
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Ganz heftig hat es bei dem Starkregenereignis am Pfingstsonntag den Ortsteil Oberbonbruck erwischt. Dort war praktisch jeder Bewohner von der Überschwemmung betroffen. Doch auch hier kann die Marktgemeinde finanziell nicht helfen.

Am Pfingstsonntag wurden Buchbach und vor allem der Ortsteil Oberbonbruck von einem heftigen Unwetter heimgesucht, das für großflächige Überschwemmungen und vor allem Schäden in Millionenhöhe gesorgt hat. Die Marktgemeinde wollte helfen, wurde aber ausgebremst.

Buchbach – Deshalb hat die Fraktion CSU/FW in der Juni-Sitzung des Marktgemeinderates beantragt, die „Einrichtung eines Härtefonds für Flutgeschädigte“ zu prüfen. Zudem sollte die Verwaltung prüfen, welche weiteren Finanzhilfen vom Bund oder vom Freistaat die Opfer anzapfen können. Das Ergebnis war ziemlich ernüchternd. Letztlich scheitert der Härtefonds an der Bürokratie.

„Wir haben eigentlich Gutes tun wollen, aber de facto ist es uns verboten worden“, sagte Karl-Heinz Kammerer (CSU/FW) ärgerlich, nachdem Bürgermeister Thomas Einwang (Wahlvorschlag Ranoldsberg) das Ergebnis der Recherchen der Gemeindeverwaltung vorgetragen hatte.

Der Freistaat Bayern hat eine sogenannte Härtefondsrichtlinie, nach der Privathaushalte, nicht gewerbliche Vereine sowie soziale Einrichtungen Soforthilfe beantragen können.

Hilfe nur dann, wenn Existenz gefährdet ist

„Diese Zuwendungen können allerdings nur Geschädigte erhalten, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können und die dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind.

Von einer außergewöhnlichen Notlage ist auszugehen, wenn die Gesamtverhältnisse des Antragstellers und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, die existenzbedrohenden Schäden in absehbarer Zeit durch den Einsatz eigener Mittel, durch Eigenleistungen, durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) oder durch Aufnahme eines Darlehens selbst zu beheben“, heißt es in den Richtlinien.

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Der Antragsteller hat dazu seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen wie Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge und sonstige Unterlagen offenzulegen.

Die Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse sollen den Umständen und der Bedeutung des Falles angemessen sein. Zur Beurteilung der Existenzbedrohung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu werten, führte Bürgermeister Einwang weiter aus.

Richtlinien bremsen den Marktgemeinderat aus

Er führte weiter aus, dass diese Richtlinien auch die Grundlage für den Härtefonds der Marktgemeinde Buchbach sein müssten. Das habe die Kommunalaufsicht des Landratsamtes der Verwaltung dringend empfohlen. Zuweisungen kommunaler Mittel ohne sachlichen Grund seien nämlich laut Gemeindeordnung unzulässig.

„Man kann zwar wollen, aber faktisch darf man nicht helfen“, fasste es Manfred Kroha (CSU/FW) überspitzt dar. „Man sieht an diesem kleinen Beispiel in Buchbach, warum die Menschen im Ahrtal noch immer kein Geld haben“. So bleibe den Geschädigten nur die Hoffnung, dass ihre Versicherungen zahlen.

Pauschale Unterstützung geht gar nicht

Der Marktgemeinderat hatte eine Arbeitsgruppe „Härtefonds“ ins Leben gerufen, die empfohlen hatte pauschal an jeden Starkregengeschädigten 500 Euro auszuzahlen. Finanzielle Beihilfen beim Eintreten einer bestätigten „außergewöhnlichen Notlage“ machen, so Bürgermeister Einwang, aber nur Sinn, wenn durch die Höhe der Beihilfen die finanzielle Notlage – zumindest vorübergehend – ausgesetzt werden kann. Damit mache der Vorschlag der Arbeitsgruppe aber keinen Sinn.

Hilfe für Unternehmen muss mit der EU abgestimmt werden

Betroffene Unternehmen können diese Finanzhilfe des Freistaates gar nicht in Anspruch nehmen. Staatliche Beihilfen sind „in der Europäischen Union gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie bestimmte Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Industrien gegenüber ihren Mitbewerbern begünstigen und damit den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren können“.

Das EU-Beihilferecht lässt zwar Ausnahmen zu. Staatliche Beihilfen müssen aber vor der Gewährung zur Vereinbarkeitsprüfung bei der EU-Kommission angemeldet werden.

Finanzhilfeaktion wurde abgelehnt

Bliebe noch eine „Finanzhilfeaktion“ des bayerischen Finanzministeriums. Einen entsprechenden Antrag zur „Einleitung einer Finanzhilfeaktion“ hatte Landrat Max Heimerl gestellt. Da es sich aber bei den Starkregenereignissen vom Pfingstsonntag „nicht um ein überörtliches und flächendeckendes schweres „Ereignis“ handelt, wurde der Antrag allerdings abgelehnt.

Marktgemeinderäte desillusioniert

Einigermaßen desillusioniert folgte der Marktgemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag „Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Aufgrund der im Sachvortrag aufgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen wird vom Markt Buchbach derzeit kein pauschaler Härtefonds eingerichtet“.

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