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Strafbefehl nicht akzeptiert

Hund fast im Auto verendet: Angeklagter (19) schweigt und lässt den Papa reden

Hund Sommer Hitze Auto Schweizer Schäferhund
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Immer wieder lassen Menschen Hunde im Sommer im Auto zurück. Das kann für die Vierbeiner tödlich enden und ist eine Straftat. Jetzt war ein Schweizer Schäferhund (Symbolfoto) das Opfer.

Bei knapp 30 Grad ließ er im Sommer den Hund im Kofferraum seines Autos zurück. Im Gericht überrascht der 19-Jährige mit einem ungewöhnlichen Auftritt – samt Vater als Anwalt und tierischem „Beweisstück“.

Mühldorf – Der 19-jährige Thomas A. (Name von der Redaktion geändert) kam durchaus selbstbewusst in den Gerichtssaal 116 des Mühldorfer Amtsgerichts. Hose, Hemd, Frisur – alles sauber und adrett, der nette Schwiegersohn von nebenan. Er setzt sich auf die Anklagebank, legt einen Leitz-Ordner mit Unterlagen zum Verfahren vor sich hin und schaut sich um. 

Auf den Besucherstühlen sitzt eine Schulklasse. Der Stuhl für den Verteidiger bleibt leer. Dieser angehende Immobilienkaufmann muss sich also wegen „quälerischer Tierbehandlung“ verantworten. Er soll im Sommer 2024 einen Hund bei knapp 30 Grad im Schatten einfach im verschlossenen Auto gelassen haben.

Kann der Hund als Beweismittel in den Gerichtssaal?

Amtsrichter Dr. Christoph Warga wollte soeben beginnen, da unterbrach ihn ein Gerichtsdiener. Am Einlass sei der Vater von Thomas A. mit dem betreffenden Hund. Er möchte ihn als „Beweismittel“ in den Saal bringen.

Warga verneint leicht schmunzelnd. Der Hund müsse unten warten, werde nur geholt, wenn er gebraucht werde. 

Vater ist kein Rechtsanwalt, soll aber verteidigen

Es folgte sogleich die nächste Überraschung: Thomas A. bat darum, seinen Vater Tobias A. (Name von der Redaktion geändert) als Verteidiger zuzulassen, auch wenn dieser kein Rechtsanwalt sei. Es handele sich „um einen einfachen Fall und ich vertraue meinem Vater voll“. Dem wurde stattgegeben und Tobias A. nahm neben seinem Sohn Platz, legte seinen Hut vor sich ab.

Dann endlich konnte Staatsanwältin Sophie Schützwohl die Anklage verlesen: Ende Juni 2024 habe Thomas A., der damals noch im Landkreis Mühldorf wohnte, gegen 18.30 Uhr in Erding geparkt und ließ seinen Schweizer Schäferhund „in dem fensterlosen Kofferraum des Fahrzeugs alleine zurück, obwohl Sie wussten, dass zu dieser Zeit sommerliche Hitze herrschte.“ Bis zu 28,5 Grad habe es im Schatten gehabt. „Dass sich die Innenraumtemperatur im Fahrzeug nach nur 30 Minuten auf weit über 40 Grad erhöhte, nahmen Sie jedenfalls billigend in Kauf. Bereits bei 40 bis 42 Grad Körpertemperatur kommt es beim Hund zum Hitzetod.“ 

Polizei und Feuerwehr befreiten den Hund aus dem Kofferraum

Um 20.03 Uhr hätten schließlich Polizei und Feuerwehr den Hund befreit, führte Schützwohl weiter aus. Der Hund war „sichtlich erschöpft, hechelte stark und nahm hastig das bereitgestellte Wasser auf.“ Thomas A. habe die „erheblichen Leiden des Hundes“ billigend in Kauf genommen. Das sei als „quälerische Tierbehandlung“ zu verurteilen.

Einem entsprechenden Strafbefehl hatte Thomas A. widersprochen. Deshalb die Verhandlung vor dem Amtsgericht.

„Wollen Sie sich zu der Anklage äußern?“, fragte Richter Warga den Angeklagten. Er wolle zuerst vier Anträge stellen, grätschte der verteidigende  Vater dazwischen. Das komme später, erklärte Warga. Zuerst solle Tobias sagen, ob er sich zu dem Vorwurf einlassen wolle.

Erneut wollte der Vater zuerst seine Anträge und eine Gegendarstellung präsentieren. Sein Sohn saß stumm neben ihm. Der Ordner lag inzwischen beim Vater, der darin blätterte. 

„Wollen Sie sich einlassen? Ja oder nein?“, hakte Warga noch einmal nach.

Keine Antwort, Blick zum Vater. 

Rechtsgespräch bringt Klarheit

Jetzt regte Warga an, vielleicht zuerst ein Rechtsgespräch zu führen. Die Besucher und Thomas A. mussten raus, hinter verschlossenen Türen besprachen Richter, Staatsanwältin und der Vater die Rechtslage, haben die Juristen dem Laien vielleicht auch manches erklärt. 

Auch wenn der Sachverhalt einfach erscheine, „auf den zweiten Blick ist es doch verzwickter. Der Teufel steckt im Detail“, sagte Warga einleitend, als es nach gut 20 Minuten weiterging. 

Die Staatsanwaltschaft sei beim Strafbefehl davon ausgegangen, dass Thomas A. schon ausgelernt habe; dabei ist er erst im letzten Lehrjahr. Auch sei die Tierärztin aus Erding krank, könne nicht als Zeugin aussagen. Ferner habe Thomas vor der Verhandlung schon mal sein Bedauern ausgedrückt, stehe „erstmals vor Gericht“ und ein Geständnis wirke sich mildernd aus.

Ein Bedauern, aber zahlen lieber so spät wie möglich

„Es tut mir leid“, sagte Tobias schließlich noch einmal zu dem angeklagten Verhalten. 

Und so regte Warga eine Einstellung des Verfahrens an, unter der Bedingung, dass Tobias 1500 Euro an das Tierheim in Waldkraiburg bezahle. Alle Seiten waren einverstanden.

Bis wann er denn bezahlen wolle, fragte Warga. „So spät wie es geht“, antwortete Thomas.

Vielleicht könne ja der Vater aushelfen, meinte Warga. „Der ist anderweitig investiert“, sagte der Vater.

Also setzte Warga den 31. Juli als Zahlungstermin fest. „Wenn nicht, treffen wir uns hier wieder. Besser wird es dann nicht werden.“

„Mei, ist der süß“

Damit war die Verhandlung nach gut 40 Minuten erledigt. Der Hund hatte dagegen im Sommer länger im Auto ausharren müssen. Diesem geht es aber anscheinend wieder gut. Der lag während der Verhandlungspause im Innenhof des Amtsgerichts im Schatten, hatte eine Schüssel Wasser vor sich und machte einen gesunden Eindruck. Sehr zur Freude der Schüler: „Mei, ist der süß“, riefen sie immer wieder und drängten sich an die Fenster, um einen Blick zu erhaschen.

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