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Kritik an Windrad-Umplanung bei Marktl

„Vertrauen ist geschädigt“: Windrad soll entgegen Vereinbarung näher an Schützing rücken

Ein Teil der knapp einhundert Einwohner von Schützing: Sie setzten sich in einem langwierigen Prozess für weniger Windräder um ihren Ort im Wald ein.
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Ein Teil der knapp einhundert Einwohner von Schützing: Sie setzten sich in einem langwierigen Prozess für weniger Windräder um ihren Ort im Wald ein.

In Schützing wächst der Unmut: Die Umplanung eines Windradstandortes brachte das Vertrauen in den Windparkbauer Qair ins Wanken. Bürger und die Staatsforsten meldeten sich nun zu Wort.

Schützing / Marktl – In Schützing sorgt die Umplanung eines Windrads weiter für Empörung: Nachdem öffentlich wurde, dass die Projektierungsfirma Qair entgegen einer vorher vereinbarten Absprache die Position des Windrads Nr. 13 näher an die Wohnbebauung verlegen möchte, äußerten sich nun die betroffenen Bürger. In einer gemeinsamen Stellungnahme werfen sie Qair einen klaren „Wortbruch“ vor. Die Bayerischen Staatsforsten äußerten sich lediglich in einer knappen Stellungnahme und setzen auf Dialog und rechtssichere Umsetzung. Ob das den betroffenen Bürgern und der Gemeinde Marktl reicht? Den Windparkgegner dürften die aktuellen Entwicklungen jedenfalls Zulauf bringen.

Vorherige Vereinbarung war Grundlage für Zustimmung

„Das Vertrauen gegenüber Qair ist hierdurch geschädigt“, schreiben Andrea Hecht, Walter Mayerhofer und Benedikt Baumgartner im Namen der betroffenen Anwohner. „Wir Schützinger finden die Entwicklung äußerst bitter, denn wir haben uns von Anfang an verhandlungsfähig gezeigt, über ein Jahr an einem bitteren Kompromiss für den Ortsteil Schützing mitgearbeitet – und das, obwohl uns dieser Windpark bestehend aus 27 Prototypen mitten im Wald große Bauch- und Herzschmerzen verursacht.“

Besonders schwer wiegt für die Unterzeichnenden, dass der neue Standort des Windrads nur noch rund 1600 Meter vom Ort entfernt liegt – dabei sei ursprünglich ein Abstand von etwa 2000 Metern vereinbart worden. Zwei Windräder im Westen des geplanten Parks, Nr. 17 und 18, waren im Zuge des Kompromisses gestrichen worden, um diesen Abstand und den Schutz des angrenzenden Naturschutzgebiets zu gewährleisten. Auch Marktls Bürgermeister Benedikt Dittmann betonte in einer Resolution an Wirtschaftsminister Aiwanger, die Staatsforsten und Qair die Bedeutung der damaligen Aushandlung. Die Vereinbarung sei ein zentraler Grund dafür gewesen, dass 60 Prozent der Bürger dem Bau von vier Windrädern beim Bürgerentscheid im Juni 2024 zustimmten.

„Schlechtes Zeugnis für unsere Demokratie“

„Es ist ein schlechtes Zeugnis für unsere Demokratie, wenn Absprachen mit Bürgern, die Entscheidungsgrundlage für einen Bürgerentscheid waren, nicht eingehalten werden“, sind sich die Schützinger einig. „So etwas darf nicht passieren. Wie soll man hier der Politik noch Glauben schenken können?“ Auch die Abschaffung der Kommunalklausel sei kein gutes Signal für die Bürger und Gemeinden. „Es sollte den Gemeinden vorbehalten bleiben, mit ihren Bürgern zu entscheiden, wann eine Überforderung dieser Bürger stattfindet und ab wann zugunsten des sozialen Friedens Grenzwerte zu tragen kommen“, so die Schützinger in ihrer Stellungnahme.

„All diese Fragen beschäftigen und beängstigen uns nun ohne Unterlass. Nach diesem Wortbruch können wir uns nicht mehr sicher sein, ob die Rücksichtnahme auf uns als die Hauptbetroffenen im Landkreis Altötting noch genügend Stellenwert beigemessen wird“, heißt es weiter in dem Schreiben. Die Bürger betonen, dass sie keineswegs prinzipiell gegen Windkraft seien. Trotz massiver Bedenken habe man sich auf die reduzierte Zahl von 27 Windrädern eingelassen, obwohl die Dimension dieses Projekts völlig neu sei.

„Es gibt keine Windparks in dieser Größenordnung mit diesen Prototypen und wir werden von diesen Riesen umzingelt sein“, so die Kritik der Schützinger. Der Abstand zur Bebauung sei für die Lebensqualität im Marktler Ortsteil Schützing zentral gewesen. Die Nähe zum FFH-Gebiet, zum Naturschutzgebiet und zum Wasserschutzgebiet mache den Bereich zusätzlich sensibel.

Staatsforsten für „rechtssichere Umsetzung“

Auch die Staatsforsten sehen die Dringlichkeit der Diskussion. In einer Stellungnahme erklärt ein Sprecher gegenüber innsalzach24.de: „Die Projektierungsfirma Qair wird mit der Marktgemeinde Marktl und den Schützinger Bürgern weiter im Gespräch bleiben, um so weit wie möglich sowohl die rechtssichere Umsetzung der Planung als auch die Erfüllung der Zusagen den Bürgern gegenüber zu erreichen.“ Doch was bedeutet das für die Schützinger?

Erst auf ihre Initiative wurde am 9. April 2025 ein Gespräch mit Qair, den Bayerischen Staatsforsten und Vertretern des Wirtschaftsministeriums einberufen, bei dem – so schildern es die Bürger – erstmals ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juli 2024 erläutert wurde. Dieses Urteil, das ein anderes Windparkprojekt in Höhenkirchen stoppte, diente Qair als Begründung für die Umplanung des Windrads bei Schützing. Die Verschiebung sei notwendig, um das Genehmigungsverfahren rechtssicher zu machen.

Das Unverständnis in Schützing ist groß

Warum wurde dies nicht wesentlich früher mit den Schützinger Bürgern besprochen?“, fragen die Bürger nun in ihrer Stellungnahme. Auch Bürgermeister Benedikt Dittmann soll von Qair im Vorfeld keine Information zur geplanten Änderung erhalten haben. Die Schützinger spekulieren nun, dass dies mit Einspruchsfristen gegen die Umplanung und laufenden Abstimmungen zu Vorranggebieten für die Windenergie zusammenhängen könnte. Bei der jüngsten Sitzung des Marktler Gemeinderats stimmte nun der gesamte Rat inklusive Bürgermeister gegen den Bau des Windrads Nr. 13 bei Schützing.

Das Unverständnis bei den betroffenen Schützingern ist jedenfalls groß – ein Zusammenhang mit dem Urteil zum Windpark in Höhenkirchen nicht nachvollziehbar. „Bei dem Urteil gegen den Windpark in Höhenkirchen, handelte sich lediglich um 6 Windräder, während es in unserem Fall um 27 Anlagen mitten im Wald geht. Das sind ganz andere Voraussetzungen“, schreiben Hecht, Mayerhofer und Baumgartner in ihrer Stellungnahme.

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