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Krankenhausrettung um jeden Preis?

Steigt Burghausen ins Klinikgeschäft ein? Stadtrat äußert große Bedenken

Am Klinikum Burghauesen sind umfangreiche Maßnahmen notwendig.
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Am Klinikum Burghauesen sind umfangreiche Maßnahmen notwendig.

Eine Wiederbelebung des Burghauser Krankenhauses will jeder: Nun soll die Stadt das „MVZ Laufen“ erwerben, das seit Oktober in der Klinik ansässig ist. Doch sowohl die Eile als auch der Informationsmangel verunsichern den Stadtrat. Es bestehen Bedenken, was mit dem Kauf auf die Stadt zukommen könnte.

Burghausen – Bei der jüngsten Sitzung des Burghauser Stadtrats wurden große Bedenken bezüglich eines Beschlussvorschlags geäußert, demzufolge die Stadt Burghausen das „Bergman MVZ Laufen“ um Gefäßchirurg Dr. Michael Gerstorfer erwerben sollte. Nach dem Kauf soll das MVZ mit den beiden weiteren Gesellschaftern betrieben werden: Dr. Gerstorfer, der seit Oktober im Burghauser Krankenhaus praktiziert und im Verwaltungsrat des Innklinikums sitzt, sowie dem Landkreis Altötting.

Doch der Grundsatzbeschluss, den der Burghauser Bürgermeister Florian Schneider (SPD) dem Stadtrat knapp präsentierte, stieß auf Skepsis und Unverständnis. „Das ist keine Kritik am MVZ, sondern an dem Weg, wie wir ihn beschritten haben“, begann Frank Kokott. Schon zu Beginn der Sitzung bemängelten der CSU-Stadtrat und Peter Schacherbauer (UWB), dass die Vorlage viel zu knapp vor der Sitzung versandt worden sei. Die Rechtsabteilung sah aber keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung – die Rüge sollte dennoch ins Protokoll.

„Müssen zügig entscheiden“

Bürgermeister Schneider hatte erklärt, dass sich „Bergman Clinics“ derzeit als Fremdmieter im Burghauser Krankenhaus befinde und einen Teil der Notfallversorgung übernehmen könne. „Eine alte Notaufnahme können wir nicht bieten – egal in welcher Konstellation“, so der Burghauser Bürgermeister. Weil Bergman Clinics das MVZ jetzt verkaufen wolle, kam die Stadt Burghausen ins Gespräch: Sie soll laut Schneider das Unternehmen ohne Altlasten und schuldenfrei übernehmen – und zwar möglichst schnell, sonst verstreiche laut dem Bürgermeister eine Chance. Ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept sei ausgearbeitet, eine Burghauser Rechtsanwältin für die Verträge eingeschaltet. „Die rechtliche Prüfung wird gerade gemacht. Wir müssen jetzt zügig entscheiden“, so Schneider.

„Müssen uns das auch leisten können“

Als Antwort auf die mageren und viel zu spät eingereichten Informationen zu einer so wichtigen Entscheidung hagelte es viel Kritik aus dem Stadtrat. Als Steuerberater hat gerade Frank Kokott ein Auge auf die noch unbekannten Zahlen: „Was wir nicht wissen ist, wie sich Dr. Gerstorfer und der Landkreis eine Beteiligung vorstellen. Und welche Rechte und Pflichten wir haben. Wir können schon sagen: ‚Das wird schon positiv ausgehen.‘ Aber nichtsdestotrotz müssen wir uns das auch leisten können. Siehe Innklinikum.“ Kokott wies damit auf das enorme Klinikdefizit hin, welches nun die Landkreise Altötting und Mühldorf tragen müssen.

Der CSU-Stadtrat sprach außerdem die Frage der Haftung an, und äußerte Bedenken, ob die Stadt Burghausen überhaupt die Kompetenzen mitbringe, als Gesellschafter in das Klinikgeschäft einzusteigen: „Ich bin nicht dagegen, aber ich kann gewissenhaft keinen Blankoscheck unterschreiben.“ Es sei wünschenswert, eine Notfallversorgung zu schaffen. Doch die Notaufnahme sei weg und komme auch nicht wieder.

Konkurrenzsituation für Ärzte und Krankenhaus

Weitere Kritik gegen das eilige Vorgehen kam von den Rechtsanwälten im Stadtrat: Peter Schacherbauer (UWB), Anwalt für Vertragsrecht, bezeichnete es als Augenwischerei, von einem „Erhalt des Burghauser Krankenhauses“ zu sprechen: Schließlich handele es sich nicht mehr um ein Krankenhaus im klassischen Sinn. „Es sind ganz normale ärztliche Praxen und im Fall des Venenzentrums kann man nicht von einer Klinik für jedermann sprechen“, so Schacherbauer.

Durch die städtische Beteiligung schaffe Burghausen eine Konkurrenzsituation für ansässige Ärzte und das Altöttinger Krankenhaus. „Ich bin nicht dagegen das Haus mit Leben zu füllen, doch Burghausen hat weder die Kompetenzen noch die Fähigkeiten ein Krankenhaus zu betreiben“, so Schacherbauer. Grundsätzlich sei die Gesundheitsversorgung außerdem eine Sache des Landkreises und nicht der Kommunen, schloss Schacherbauer. „Solange ich keine Kenntnisse zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Konstellationen habe, kann ich nicht zustimmen.“

Zusagen und nachher über Kaufpreis sprechen?

Auch Andreas Gassner (SPD), Fachanwalt für Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, äußerte Bedenken: Bezüglich der Gesellschaftsstruktur und möglichen Haftungsthemen gebe es zu wenig Information. „Bevor ich etwas erwerbe, möchte ich schon wissen, ob ich eine Mitarbeiterstruktur erwerbe, ob es eine betriebliche Altersvorsorge gibt, für die man eventuell haftet.“ Gassner sah besonders skeptisch, dass keine genauen Summen zu einem Kaufpreis genannt wurden. „Wir können nicht zusagen, dass wir etwas erwerben und erst nachher sprechen wir über den Kaufpreis“, schloss der Stadtrat.

Hartmut Strachowsky (UWB) verstand vor allem die Eile nicht: „Ich frage mich, wo dieser Druck herkommt“, sagte er. „Man wird ja wohl so lange warten können, bis wir vernünftige Verträge haben. Sonst müssen wir wieder so viel Geld reinstecken.“ Auch UWB-Stadtrat Stefan Niedermeier bezweifelte, dass der vorgeschlagene Weg der richtige sei, um den Burghauser Klinikstandort zu schützen.

„Es geht im Grundsatzbeschluss nicht um vertragliche Details“, verteidigte Schneider den Beschlussvorschlag. Dennoch wurde er am Ende abgeändert. Statt: „Die Stadt Burghausen erwirbt das MVZ Laufen und betreibt dieses mit den weiteren Gesellschaftern Landkreis Altötting und Dr. Gerstorfer“ wurde also mit drei Gegenstimmen aus der UWB-Fraktion: „Die Stadt Burghausen stimmt grundsätzlich dem Erwerb des MVZ Laufen zu. Die endgültige Entscheidung bleibt vorbehalten im Rahmen der Beschlussfassung über den Kaufvertrag und den Gesellschaftsvertrag“.

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