Bleibt es künftig beim Ehrenamt?
Helmuth Wittichs Rücktritt angenommen: Wann die Amtszeit von Tüßlings Bürgermeister endet
In Tüßling hat Bürgermeister Helmuth Wittich seinen Rücktritt eingereicht. Der Marktgemeinderat stimmte diesem Antrag zu. Innerhalb von drei Monaten muss eine Neuwahl stattfinden. Bekommt Tüßling einen hauptamtlichen Bürgermeister?
Tüßling – Dem Antrag von Bürgermeister Helmuth Wittich, ihn von seinem Amt als Bürgermeister der Marktgemeinde zu entbinden, wurde vom Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig entsprochen. Wittichs Amtszeit als Tüßlings Bürgermeister endet damit zum 31. Dezember. Die ursprünglich im nichtöffentlichen Teil vorgesehene Entscheidung wurde auf Antrag der CSU-Fraktion in den öffentlichen Teil verlegt.
Neuwahl innerhalb von drei Monaten
Nach diesem Beschluss, den Rücktritt anzunehmen, muss die Marktgemeinde nun innerhalb von drei Monaten einen neuen Bürgermeister wählen. Ob dieser künftig weiterhin ehrenamtlich seinen Aufgaben nachgeht oder als Bürgermeister im Hauptamt – also als Beamter auf Zeit – wurde ebenfalls in dieser Sitzung entschieden.
Auch hier lag ein Antrag der CSU-Fraktion vor, die künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister im Rathaus als die bessere Lösung erachtete. Claudia Huber-Palazzo (CSU) meinte, ehrenamtlich könne man diese Aufgabe nur erledigen, wenn man einen Rentner als Bürgermeister habe, als Angestellter dies nebenher zu leisten sei nicht möglich.
Für Josef Zipfer (CSU) war es „an der Zeit, auf Hauptamt umzustellen“ und Carolin Auer (CSU) verwies auf die Gesetzgebung: „Es wurde ja nicht umsonst ein Gesetz verabschiedet, demzufolge spätestens ab der nächsten Kommunalwahl auf Hauptamt umgestellt werden muss.“ Die bevorstehenden Aufgaben würden immer mehr und umfangreicher, richtungsweisende Projekte wie die Fernwärmeversorgung, Hochwasserschutz, Kindergarten-Neubau und vieles mehr erforderten großen Einsatz, plädierte auch die Fraktionssprecherin für den hauptamtlichen Bürgermeister. Eine Ansicht, die auch Franz Gratzl (CSU) und der Rest der Fraktion uneingeschränkt teilten.
Zweiter Bürgermeister Lothar Liebwein (SPD) sah dies anders und meinte, er habe in den vergangenen zwei Monaten als Vertreter von Wittich durchaus den Eindruck gehabt, dieses Amt sei auch weiterhin ehrenamtlich zu bewältigen. Liebwein führte auch die höheren Kosten für den hauptamtlichen Bürgermeister und die Verschiebung der Wahlperioden ins Feld. So müssten künftig beim Hauptamt durch die Verschiebung der Perioden – ein hauptamtlicher Bürgermeister würde bis 2030 im Amt bleiben, während der Gemeinderat 2026 neu gewählt werden müsste – zwei Wählerverzeichnisse erstellt werden, während eine Nachbesetzung im Ehrenamt für zwei Jahre erfolgen und somit wieder Gleichklang bei den Wahlen herrschen würde.
Karl Müller (FW) sah in erster Linie die Mehrkosten von etwa 33 000 Euro (circa 57 000 Euro im Ehrenamt gegenüber circa 90 000 im Hauptamt per anno) als Gegenargument, und für Johannes Wimmer (FW) war es gar so, dass er das Gehalt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters als „überdurchschnittlich“ und ausreichend für den Lebensunterhalt einschätzte. Damit könne der Bürgermeister durchaus mehr als 20 Stunden pro Woche im Rathaus sein und brauche zusätzlich keinen Job mehr.
Entscheidung gegen Hauptberuflichkeit
Es zeigte sich bei der Diskussion eine deutliche Spaltung in zwei Lager: auf der einen Seite die CSU-Fraktion, auf der anderen Seite die Vertreter von SPD, Bündnis90/Grüne und Freie Wähler. Dies wurde schlussendlich auch bei der Abstimmung deutlich, sie endete mit 9:7 für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung, nach der Tüßlings Bürgermeister im Ehrenamt agiert.