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Amtsgericht Altötting

22-Jährige belügt Gericht: „Frische Liebe“ kommt junger Frau teuer zu stehen

Am Amtsgericht Altötting stand eine 22-Jährige wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Eine teure Angelegenheit
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Am Amtsgericht Altötting stand eine 22-Jährige wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Eine teure Angelegenheit.

Eine 22-Jährige belog das Gericht – und wurde erwischt. Die uneidliche Falschaussage brachte sie nun auf die Anklagebank. Das Urteil: teuer und eine Lektion fürs Leben.

Altötting – Anna X. (Name von der Redaktion geändert) sitzt im Amtsgericht Altötting vor Richter Günther Hammerdinger. Immer wieder hat die 22-Jährige Tränen in den Augen. Sie sitzt auf der Anklagebank, weil sie im Februar in einem Strafverfahren gegen ihren Freund Adam S. (Name von der Redaktion geändert) falsch ausgesagt hatte.

Uneidliche Falschaussage vor Gericht

Am 27. Februar war Adam S. wegen möglicher Körperverletzung im „Magazin“ in Töging angeklagt. Auch die gelernte Kinderpflegerin Anna X. war in dem Prozess mit dabei. Allerdings als Zeugin. Sie sagte zugunsten ihres Freundes aus und berichtete nicht mehr zu wissen, ob Adam S. am 24. März des vergangenen Jahres aus dem Klub geworfen worden sei. Doch das soll falsch gewesen sein.

Deshalb hatte Staatsanwalt David Heberlein sie angeklagt: „Sie versuchten das Gericht über Ihr Erinnerungsvermögen zu täuschen, um eine Bestrafung zu verhindern.“ Das Gericht habe die Lüge durchschaut und Adam S. trotzdem verurteilt. Für den Staatsanwalt war das eine uneidliche Falschaussage und eine versuchte Strafvereitelung. Beides ist strafbar.

„Frische Liebe“ als Hintergrund?

Im Anschluss ergriff Verteidiger Alex Reiter das Wort: „Erstmal muss man erwähnen, dass meine Mandantin den eigentlichen Vorfall, weswegen ein Strafverfahren eingeleitet wurde, gar nicht mitbekommen hat und es dementsprechend auch keine versuchte Strafvereitelung ist.“ Deswegen habe man fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt: „Es war damals eine frische Liebe zwischen ihr und dem Angeklagten, aber sie wollte mit dem Ganzen einfach nichts zu tun haben.“

Des Weiteren sei sie bei dem Gerichtstermin „sehr nervös“ gewesen, da sie davor auch nicht polizeilich vernommen wurde. Die junge Frau räume aber die „Falschaussage“ vollumfänglich ein. In der Folge entschied Richter Hammerdinger zusammen mit der Staatsanwaltschaft, dass die drei geladenen Zeugen nicht mehr gehört werden müssten. Zudem wurde auch von der „Verfolgung des Tatvorwurfes der versuchten Strafvereitelung“ abgesehen.

Einschlägige Vorbestrafung bei Angeklagter

Staatsanwalt Heberlein erklärte zwar, dass sie geständig gewesen und der Wert ihrer Aussage in dem damaligen Prozess nicht hoch gewesen sei, zu Lasten von Anna X. spreche aber, dass sie schon einschlägig vorbestraft sei. Dabei handelte es sich um eine „falsche Verdächtigung“. Die ist aber nach ihrer Aussage nur auf Druck ihrer Eltern entstanden. Trotzdem ist für Heberlein die Forderung klar: „140 Tagessätze à 60 Euro“.

Verteidiger Richter schloss sich dem Staatsanwalt hinsichtlich einer Geldstrafe an, forderte aber 90 Tagessätze à 50 Euro: „Schließlich ist es die erste Verurteilung im Erwachsenenbereich und die Voreintragung hat meine Mandantin, die keine einfache Kindheit hatte, damals selbst korrigiert.“

„Geständigkeit sehr positiv zu bewerten“

Richter Hammerdinger urteilte im Anschluss wie folgt: „Die Angeklagte wird zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, da eine uneidliche Falschaussage strafbar ist. Ihr Motiv, dass sie nichts damit zu tun haben wollte, ist nachvollziehbar. Ihre Geständigkeit ist ebenfalls sehr positiv zu bewerten.“ Da Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig. (gz)

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