Streit um Mietschulden eskalierte
Handy entrissen und zu Boden gerungen: Mieter von Vermieter-Ehepaar drangsaliert
In Tüßling eskalierte Ende Januar ein Mietstreit und endete nun vor dem Amtsgericht in Altötting: Weil der Auszubildende seine Miete nicht zahlte, platzte dem Vermieter wohl der Kragen. Gegenstand der Verhandlung waren Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Erpressung.
Altötting / Tüßling – Am Amtsgericht Altötting wurde am 7. und am 14. August gegen ein Ehepaar aus Tüßling verhandelt, das im September 2023 eine Wohnung an einen Auszubildenden vermietet hatte. Beiden wurde vorgeworfen, gewaltsam die Tür zur Wohnung ihres Mieters aufgedrückt, ihn beleidigt, auf den Boden geschubst und gewürgt zu haben. Außerdem habe man dem jungen Mann das Handy abgenommen und ihn so zur Herausgabe der Wohnungsschlüssel gezwungen. Die Anklage gegen das Ehepaar lautete demnach auf Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Erpressung. Das Urteil fiel am Ende etwas schwächer aus: So wurde der 58-jährige Vermieter der vorsätzlichen Körperverletzung und versuchten Nötigung für schuldig befunden – seine Ehefrau wurde hingegen frei gesprochen.
Vermieter streiten die meisten Vorwürfe ab
Die Verteidigung stellte die Vorwürfe jedoch in Abrede. Rechtsanwalt Jörg Zürner, Verteidiger des Ehemannes, trug vor: „Mein Mandant hat dem Mieter lediglich das Handy aus der Hand genommen und auf den Küchentisch gelegt. Das war’s. Keine Schläge, kein Würgen.“ Auch beim Thema Schlüssel sei die Anklage ungenau: „Der Schlüssel, um den es ging, war nicht für die Wohnung, sondern für die Garage.“ Dort habe ein Fahrrad gestanden, das das Vermieter-Pärchen dem Mieter „aus reiner Nettigkeit“ geliehen habe.
Der Mieter, ein schmächtiger junger Mann, schilderte jedoch eine völlig andere Sicht. Er habe sich schon vor dem Vorfall im Januar von seinem Vermieter bedrängt gefühlt. Weil er seinen Lohn nicht bekommen habe, sei er mit zwei Monatsmieten in Rückstand geraten. Doch als er seinem Vermieter die Situation erklärte, habe der ihm gesagt, das sei ihm „scheißegal“. „Am Abend vor dem Vorfall habe ich dann mit meinen Freunden Musik gehört, und es hieß von der Nachbarin, dass wir leiser machen sollen“, schilderte der Mieter vor Gericht. „Am nächsten Morgen stand dann gleich der Vermieter vor der Tür und wollte in die Wohnung. Ich habe ihm aber gesagt, dass er nicht über die Türschwelle gehen darf.“
Mieter schilderte überfallartiges Eindringen der Vermieter
Am selben Abend habe es dann geklopft. Während er noch mit einem Freund telefonierte, habe der Mieter seine Wohnungstür geöffnet. „Dann haben sie aber gleich die Tür aufgedrückt, während ich versuchte, wieder zuzudrücken. Meinem Freund am Telefon habe ich gleich gesagt, dass er die Polizei rufen soll.“ So sei das Ehepaar schließlich in die Wohnung eingedrungen und der Vermieter habe dem jungen Mann sein Handy aus der Hand gerissen. „Dann ist alles ganz schnell gegangen“, sagte der Mieter. „Erst bin ich auf die Couch und dann Richtung Fernseher geflogen.“ Er habe sich im Schock nicht gewehrt, sein Pulli sei aber eingerissen, am Ellbogen zog er sich eine Schürfwunde zu.
Nach dem Gerangel, bei dem der stärkere und größere Vermieter ihn auch in den Würgegriff genommen habe, wurde der Mieter als „Schmarotzer“ bezeichnet. Als der junge Mann sein Handy wieder haben wollte, soll der Vermieter gesagt haben, dass er es nur dann wiederbekomme, wenn er seinen Schlüssel aushändige – was der Mieter schließlich tat. Nach Abzug des Ehepaares soll er sich weinend auf die Couch gesetzt haben. Er habe Angst gehabt. Dann rückte die Polizei an: Einer der Beamten konnte als Zeuge den aufgelösten Zustand des jungen Mannes bestätigen. Man habe Fotos von den Verletzungen gemacht und ihn noch in derselben Nacht zu seiner Ex-Freundin gefahren – weil er „nicht mehr in der Wohnung bleiben wollte“.
Zweifel an Glaubwürdigkeit des Mieters?
Bei der Befragung des Mieters versuchte die Verteidigung, die Glaubwürdigkeit des jungen Mannes zu erschüttern. Es sei unwahrscheinlich, dass bei der Schubserei „nicht mal die Shisha-Pfeife auf dem Tisch umgefallen“ sei, so Jörg Zürner. Zudem habe der Mieter bei der Polizei gesagt, der Schlüssel habe „vor der Tür gelegen“, während er später im Gerichtssaal betonte, er sei ihm weggenommen worden. Außerdem brachte der Anwalt vor, dass der Mieter auch eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet habe, weil er ihn körperlich angegangen sei. Insgesamt eineinhalb Stunden wurde der junge Mann und seine Äußerungen so in die Mangel genommen.
„Es steht hier Aussage gegen Aussage“, sagte Staatsanwalt Dr. Simon Fink. „Es reicht also nicht für eine Verurteilung.“ Bezüglich der Verletzungen seien die Angaben des Mieters zu unterschiedlich – ebenso zum Schlüsselbund. „Wir wissen nicht, was da passiert ist“, fasste Dr. Fink zusammen. „Es kann so sein, wie der Zeuge sagt, es kann aber auch so sein, wie der Angeklagte sagt.“ Im Zweifel für die Angeklagten plädierte der Staatsanwalt also für einen Freispruch der Beschuldigten. Die Verteidigung schloss sich dem Schlussantrag der Staatsanwaltschaft an – es gebe schlicht zu viele Widersprüche.
Gericht setzt klares Zeichen für Mieterrechte
Das Urteil fiel aber deutlich differenzierter aus: Richter Dr. Steffen Kramer machte deutlich, dass er die Version des Mieters im Kern für zutreffend hielt. „Ich bin überzeugt, dass der Vermieter den Mieter zu Boden gebracht und ihn gegen die Couch geschubst hat“, sagte er. Dass der junge Mann direkt nach dem Vorfall die Polizei gerufen habe und objektive Beweismittel wie Fotos vorlagen, wertete er als ausschlaggebend. „Ich sehe es nicht so, dass es ein Komplott des Mieters war. Er telefonierte mit jemandem, dann kam sein Vermieter und noch am Telefon gab er weiter, dass die Polizei gerufen werden soll.“ Auch Chatnachrichten an seine Freunde gebe es. „Aus meiner Sicht gibt es auch bei den Aussagen des Vermieters Angriffspunkte“, so der Richter. Immerhin habe der 58-Jährige behauptet, von dem Mieter mit dem Handy gefilmt worden zu sein.
Richter Kramer stellte am Ende klar: „Das Handy nur dann zurückzugeben, wenn der Schlüssel herausgegeben wird, ist keine Erpressung, aber eine Nötigung.“ Den Vermieter sprach er aber also wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen. Seine Ehefrau, die sich weder an dem Übergriff noch an der Nötigung beteiligt hatte, sprach er dagegen frei. Gegen das Urteil können nun noch Rechtsmittel eingelegt werden.