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Täter waren Schüler und Azubi aus Burghausen

Vater und Sohn bei Spaziergang in Altötting zusammengeschlagen: Bewährung für die Täter

Bei einem Spaziergang am hellichten Tag wurden ein Vater und sein Sohn von zwei jungen Tätern attackiert und erheblich verletzt.
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Bei einem Spaziergang am hellichten Tag wurden ein Vater und sein Sohn von zwei jungen Tätern attackiert und erheblich verletzt.

Ein Mittfünfziger und sein erwachsener Sohn wurden in Altötting am helllichten Tag bei einem Spaziergang von zwei jüngeren Männern zusammengeschlagen. Während eines der Opfer seit der Attacke unter starken Ängsten leidet, kamen die Täter mit Bewährungsstrafen davon.

Altötting, Burghausen – Am 5. September fiel am Amtsgericht Altötting das Urteil gegen zwei junge Burghauser. Die beiden hatten am Nachmittag des 9. März 2022 in Altötting einen 58-Jähriger und dessen Sohn angepöbelt und zusammengeschlagen. Nach Eintreffen der Polizei wurde auch ein Beamter von einem der Täter erheblich verletzt. Für ihre Taten erhielten die beiden jungen Männer Freiheitsstrafen auf Bewährung. Außerdem kommen hohe Schmerzensgeldzahlungen und Kosten für das Verfahren auf sie zu.

Während der Angeklagte W. zum 22 Jahre alt und Auszubildender war, war sein Freund V. erst 18 Jahre alt und noch Schüler. Die beiden hatten an jenem Mittwochnachmittag schon einige Biere getrunken, als ihnen auf der Fußgängerbrücke im Bereich der Sickenbachstraße in Altötting zwei Spaziergänger entgegenkamen. „Da waren zwei Jungs mit Bierflaschen in der Hand“, sagte der ältere der Fußgänger vor Gericht. Der 58-Jährige leidet an mehreren chronischen Erkrankungen und hatte deswegen täglich einen Fußmarsch für seine Gesundheit unternommen – an diesem Tag mit seinem erwachsenen Sohn.

Schläge auf Schädel und Tritte in Brustkorb

Als der Angeklagte W. den Spaziergängern Beleidigungen hinterherrief und er auf einen barschen Hinweis des Sohnes nicht damit aufhörte, verschärfte sich die Situation: „Ich habe zu W. gesagt: ‚Geh zurück, Junge‘“, erinnerte sich der 58-Jährige. Seiner Meinung nach, wäre es möglicherweise nicht zu einer Eskalation gekommen, wenn der Angeklagte V. sich nicht eingemischt hätte. Der habe gegenüber dem älteren Mann seine Bierflasche bedrohlich angehoben, was wiederum den Sohn dazu veranlasste, V. wegzuschubsen.

Die Aussage des 58-Jährigen, der nach dem Zwischenfall wegen eines Rippenbruchs und einer Schädelverletzung ins Krankenhaus gebracht werden musste, beschrieb, wie es aus dem Nichts zur Todesangst kommen kann: „Ich hatte denn einen Tunnelblick und habe irgendwie geschafft W. auf den Boden zu werfen und bin dann über ihm gelegen. Dann kamen mehrere Schläge auf meinen Kopf und schließlich einer von hinten, bei dem ich dachte, dass ich meine Zunge verschluckt habe. Ich habe dann nur noch geschrien und konnte kaum reden.“

„Ich habe schon Schwarz gesehen“

Während der Angeklagte W. mit dem 58-Jährigen am Boden rangelte, hatte sein erwachsener Sohn einen harten Kampf mit dem 18-jährigen V. Erst wurde er von ihm auf den Boden geworfen, wobei er mit dem Schädel auf dem Asphalt aufschlug. Dann folgten mehrere Schläge und schließlich legte der Schüler dem gestandenen Mann von hinten den Arm um den Hals und würgte ihn, während er mit dem anderen Arm in dessen Nacken drückte. „Ich habe schon Schwarz gesehen“, sagte der Geschädigte. Weitere Zeugen hätten dann auf den Schüler eingeredet, den Mann loszulassen, was er auch tat. Doch dann folgte noch ein folgenschwerer Angriff durch V. auf den 58-Jährigen.

„Er hat meinem Vater zweimal in den Brustkorb getreten – und der erste Tritt war gesprungen“, so der Zeuge. „Ich habe Panik bekommen und es ging nur noch darum, meinem Vater zu helfen“, berichtete er weiter. Weil sich die Gesichtsfarbe des älteren Mannes plötzlich verändert hatte und er nur noch schrie, hatten die beiden Angreifer endlich von ihm abgelassen. Zum Glück hatte sich der körperliche Schaden bei dem 58-Jährigen am Ende im Rahmen gehalten – der psychische jedoch ist verheerend. Der Mann leidet unter Ängsten und traut sich nicht mehr allein spazieren zu gehen. Laut seinem Sohn habe dies zu weiteren gesundheitlichen Belastungen geführt.

Polizeibeamter erheblich verletzt

Sichtlich beschämt und reuig entschuldigte sich der Angeklagte W. bei dem älteren Mann nach dessen Zeugenaussage. „Ich akzeptiere deine Entschuldigung. Du bist ein junger Mensch, und ich möchte deine Zukunft nicht verbauen“, sagte der zu seinem Angreifer, betonte aber, dass es nicht richtig sei, auf einen älteren Menschen loszugehen. Auch der Angeklagte verlas zwei Entschuldigungsbriefe, den er an seine beiden Opfer verfasst hatte. Doch auch Polizeibeamte waren von einem der beiden Männer verletzt worden. Ein 24-jähriger Beamter war am Ende einen Monat dienstunfähig. Auch sein Kopf war auf den Asphalt gestoßen, während der Angeklagte W. gegen das Anlegen der Handfesseln massiv Widerstand geleistet hatte.

In seinem Plädoyer betonte Staatsanwalt David Heberlein, dass den beiden jungen Männern klar werden müsse, welch schwere Taten sie begangen hätten. „Es darf nicht zu weiteren Vorfällen kommen. Das ist die größte und einzige Warnung.“ In seinen Augen waren die Körperverletzungen durch den jüngeren V. besonders folgenschwer, während der Widerstand W.s gegen die Polizeibeamten nicht mit gezielten Schlägen verbunden war. Der Richter Steffen Kramer betonte bei der Verkündung des Urteils, dass die beiden Männer wahnsinnige Glück gehabt hätten, dass nicht mehr passiert wäre.

Jeweils über ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das vollumfängliche Geständnis der beiden und dass sie noch keine Vorstrafen vorzuweisen hatten, wurde den Angeklagten positiv angerechnet. Außerdem wurde positiv angesehen, dass die beiden aktuell keinen Alkohol mehr trinken, reuig sind und sich bei allen Opfern entschuldigt haben. Dennoch wurde die „schädliche Neigung“ des Angeklagten V. hervorgehoben und auch die besondere Schwere der Schuld beider Täter.

V. wurde am Ende wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und vier Monaten Jugendstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Er muss außerdem einen Dauerarrest von zwei Wochen absitzen. W. dagegen wurde wegen seines zusätzlichen Widerstandes zu insgesamt einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Beide Angeklagten müssen Schmerzensgeld und die Kosten des Verfahrens tragen. Zudem müssen sie einen Nachweis für ihre Alkoholabstinenz erbringen und Antiaggressionskurse besuchen.

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