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Ehrenamtlicher fälschte Rechnungen

Freiheitsstrafe: Burghauser betrog Pfarrei „Zu unserer Lieben Frau“ um knappe 33.000 Euro

Ein ehemaliger Mitarbeiter betrog seine Pfarrei in Burghausen um Geld.
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Ein ehemaliger Mitarbeiter betrog seine Pfarrei in Burghausen um Geld.

Als Kirchenpfleger hat ein Burghauser Familienvater seine Pfarrei betrogen und mit gefälschten Rechnungen knappe 33.000 Euro erbeutet. Dafür wurde er nun am Amtsgericht Altötting verurteilt.

Altötting, Burghausen – Ein ehemaliger Kirchenpfleger der Pfarrei „Zu unserer Lieben Frau“ in Burghausen stand am 30. August wegen Betruges vor dem Amtsgericht Altötting. Wegen Betrugs in 21 Fällen Tateinheit mit Urkundenfälschung und Untreue in insgesamt 36 Fällen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der 44-jährige Familienvater und gebürtige Burghauser war schon vor dem Gerichtstermin geständig: Er hatte seine Pfarrei um 33.000 Euro betrogen. In den Jahren 2021 und 2022 fälschte er dazu insgesamt 36 Rechnungen, die er bei der Kirchenverwaltung einreichte, um sich das Geld für die Auslagen überweisen zu lassen. Hintergrund für den Betrug sei gewesen, dass er wegen einer längeren Krankschreibung geringeren Lohn erhielt und so die Kredite für sein Eigenheim nicht mehr bedienen habe können.

Rechnungen waren gefälscht

Der erste Zeuge, der für die Pfarrei arbeitet, sagte aus, dass während des Baus eines Kirchencafes ZULF sehr viele Arbeiten und Rechnungen fällig wurden. Der Angeklagte, welcher als Ehrenamtlicher für Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und zur Mithilfe bei Veranstaltungen zuständig war, soll laut dem Zeugen ein sehr zuverlässiger und fleißiger Mitarbeiter gewesen sein. „Man ist vielleicht ein bisschen blauäugig“, sagte der Kirchenmitarbeiter. 

Erst nach einiger Zeit sei ihm aufgefallen, dass an den Abrechnungen des Ehrenamtlichen etwas nicht stimmen konnte: Nach Anrufen bei den Firmen, die die Rechnungen laut den Dokumenten ausgestellt haben sollten, musste er feststellen, dass diese nicht existierten. Bei einem Gespräch mit dem Angeklagten habe dieser sofort zugegeben, dass er „Mist gebaut“ habe. Und sich sofort bereit erklärt, die Summen zurückzuzahlen.

Heizölrechnung vom Kirchenkonto bezahlt

Als zweiter Zeuge wurde der Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Burghausen in den Saal gerufen. Der Polizeihauptmeister sagt aus, dass es nach der Anzeige durch den zuständigen Pfarrer kam. Dabei wurde festgestellt, dass gefälschte Rechnungen eingereicht worden waren, und der Ehrenamtliche sich anschließend das Geld von der Verwaltung überweisen ließ oder die Überweisung selbst vornahm. Er war wirtschaftlich Berechtigter und konnte auf das Kirchenkonto zugreifen. Auffällig hoch fiel eine Rechnung aus, die im September 2022 für eine private Heizöllieferung des Angeklagten fällig geworden war.

Staatsanwältin: besonderes schwerer Fall

Weil der Angeklagte reuig und umfangreich geständig war, sowie Bereitschaft zur Rückzahlung zeigte und keine Vorstrafen vorzuweisen hatte, plädierte Staatsanwältin Marion Schuller für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Insgesamt sollen von 28.811 Euro Wertersatz. Verteidiger Christian Straub aus Burghausen schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Er bezeichnet den Angeklagten als „Mensch der Nächstenliebe“, der Vorfall passe nicht in das Leben des Familienvaters hinein. 

„Ungewöhnlicher Fall“

Als „ungewöhnlichen Fall“ bezeichnete Amtsrichter Günther Hammerdinger die Sache und sah eine ganze Reihe an positiven Aspekten im Leben des Angeklagten. „So richtig nachvollziehen kann ich die Taten aber immer noch nicht“, betonte er. Der Burghauser machte sich in 21 Fällen des Betrugs und in 36 Fällen der Untreue und der Urkundenfälschung schuldig. Hammerdinger bezeichnete die Strafzumessung der Staatsanwältin als angemessen. Er berücksichtigte das besonders kooperative Verhalten des Angeklagten. Laut dem Verteidiger wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.

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