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Fünfstellige Geldstrafe für Internisten

Mediziner und Altöttinger AfD-Stadtrat stellte falsches Genesenenzertifikat für Lehrerin aus

Der Mediziner Dr. Hans-Ulrich Mayr als Altötting wurde wegen der Ausstellung eines falschen Zertifikats verurteilt.
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Der Mediziner Dr. Hans-Ulrich Mayr aus Altötting wurde wegen der Ausstellung eines falschen Zertifikats verurteilt.

Dr. Mayr aus Altötting ist bereits für seine Überzeugung bekannt: Weil er während der Corona-Zeit bei Behandlungen keine Maske trug, muss er ein hohes Bußgeld zahlen. Nun wurde er wegen der Ausstellung eines falschen Gesundheitszertifikats verurteilt.

Altötting – Eine Verhandlung am Amtsgericht Altötting zwang heute (23. August) die Anwesenden zu einer Reise zurück in die Zeit der Lockdowns und Coronatests: In dem Verfahren gegen Dr. Hans-Ulrich Mayr, der damals eine Praxis in der Nähe des Kapellplatzes führte, und eine Lehrerin an einer Neuöttinger Schule, ging es um die Ausstellung und den Gebrauch eines falschen Genesenenzertifikates. Am Ende wurden beide Angeklagten schuldig gesprochen – auf die Lehrerin wartet außerdem ein Disziplinarverfahren.

Im November 2021 hatte der Internist der Lehrerin das Genesenenzeugnis ausgestellt, obwohl das dafür nötige positive Testergebnis nicht vorgelegen hatte. Lediglich grippale Symptome und ein positiver Antigentest der Lehrerin wiesen auf eine durchstandene Covid-Erkrankung hin. PCR-Tests bezeichnete der Arzt als „unspezifisch und unzuverlässig.“ Laut Richter Günther Hammerdinger, welcher den Arzt zu 14.250 und die Lehrerin zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilte, ist es aber unzulässig, sich wegen der eigenen Wertung über geltendes Recht hinwegzusetzen. Sowohl dem Arzt, welcher angab, die Lehrerin schon länger privat zu kennen, als auch seine Patientin hätten demnach bewusst die Schulbehörde mit einem falschen Zertifikat getäuscht.

Internest bereits überregional bekannt

Der Arzt und AfD-Stadtrat war in einem früheren Bußgeldverfahren bereits zur Zahlung eines fünfstelligen Betrages verdonnert worden: Er hatte im Zeitraum zwischen Sommer 2020 und Februar 2021 während dreier ärztlicher Behandlungen keinen Mund-Nase-Schutz tragen wollen. Sogar bei einem Besuch im Altenheim hatte er abgelehnt, eine Maske aufzuziehen. Weil er in einem Aushang für seine Patienten mitgeteilt hatte, dass für ihn die Pandemie beendet sei, erntete Dr. Mayr sogar Rüge vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Aber nicht nur von ihm: Auch Bürgermeister Stephan Antwerpen (CSU) war über das Verhalten des Stadtrats nicht erfreut.

Auch im aktuellen Strafverfahren verwies der angeklagte Arzt auf die hohe finanzielle Belastung durch das Bußgeld, welches ihm im Februar 2022 für die begangenen Ordnungswidrigkeiten auferlegt worden war. Laut eigener Aussage musste er seine Praxis in Altötting „wegen politischer Verfolgung“ schließen. Überzeugt davon, in Bezug auf Corona die Wahrheit gepachtet zu haben, ergriff er während des Prozesses mehrmals das Wort – obwohl er sein Verteidiger Hanns Barbarino für ihn erklären musste, dass er sich selbst als unschuldig betrachte.

Sehr engagiert verteidigte Florian Perrier die alleinerziehende Lehrerin, welche in einem tränenreichen Ausbruch ausdrückte, für wie unfair sie das Gerichtsverfahren halte. Wegen chronischer Erschöpfung soll sie bereits seit eineinhalb Jahren krankgeschrieben sein. Den Unterhalt für ihr Kind habe sie sich schwer erkämpfen müssen und mit ihrem Gehalt als Lehrerin könne sie kaum die Raten für das kürzlich erbaute Eigenheim stemmen. Perrier pochte als ihr Anwalt darauf, dass es sich bei seiner Mandantin um keine bockige Angeklagte handelt, die von ihrem Schweigerecht Gebrauch mache. Sie habe der Schulbehörde bereitwillig eine Erklärung für das Zertifikat gegeben. Aufgeflogen war das falsche Zertifikat, weil ein Absenznachweis fehlte – das Landratsamt soll Anzeige erstattet haben.

Von tatsächlicher Infektion wurde ausgegangen

Obwohl beide Beschuldigten sich im Laufe der Verhandlung uneinsichtig zeigten, berücksichtigte Richter Hammerdinger dies nicht zu ihren Lasten. „Beide sind überzeugt, richtig gehandelt zu haben“, sagte er abschließend. Zugunsten der Angeklagten spreche, dass beide nicht vorbestraft seien. Durch die Ausstellung des Genesenenzertifikates sei außerdem keine tatsächliche Gefährdung entstanden. Sowohl Staatsanwalt Markus Andrä, als auch Richter Hammerdinger gingen davon aus, dass die Lehrerin sich tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert hatte.

„Man muss sich aber vor Augen führen, dass man sich nicht wegen der eigenen und als höher empfundenen Wahrheit über das Gesetz hinwegsetzen darf“, so Richter Hammerdinger. Aus Rücksicht auf die möglichen beruflichen Folgen für die Lehrerin, wurde ihr Abschlag von etwa 600 Euro auf ihr Gehalt angerechnet.

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