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Urteil gegen Rollerfahrer ohne Führerschein

Motorradfahrer sagt in Altötting als Zeuge aus: „Als der Hubschrauber landete, bin ich aufgewacht“

Unfall auf MÜ19 bei Jettenbach
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Unfall auf MÜ19 bei Jettenbach

In Altötting stand heute ein Mann aus Garching vor Gericht: Ohne einen Führerschein zu besitzen, hatte er im Juni 2023 einen Unfall mit einem Motorradfahrer verursacht. Doch trotz mehrerer Vorstrafen zeigte sich der Angeklagte uneinsichtig, und auf dem Weg aus dem Gebäude sackte er weitere Anzeigen ein.

Altötting; Garching/Alz – Ein 36-jähriger Mann aus Garching wurde am 28. Februar Amtsgericht Altötting wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. 

Am 7. Juni 2023 wollte der Angeklagte gegen 13 Uhr aus der Garchinger Straße in Unterneukirchen kommend auf die B299 einbiegen und übersah dabei einen Motorradfahrer (49). Sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher wurden bei der dann folgenden Kollision stark verletzt. Beide waren noch bis vor Kurzem in Reha.Der Angeklagte selbst entkam eigenen Angaben zufolge nur knapp der Amputation eines Beines. Der 49-jährige Geschädigte, der auch aus Garching stammt, ist wegen mehrerer Verletzungen – unter anderem seiner rechten Hand – seit dem Unfall arbeitsunfähig.

Angeklagter will vergiftet worden sein

Die Verhandlung unter der Federführung von Richter Günther Hammerdinger verlief durchaus hitzig. Nachdem der Angeklagte mit Verspätung im Amtsgericht angekommen war, beschwerte er sich gleich, seinen Pflichtverteidiger noch nie gesehen und nie mit ihm gesprochen zu haben. „Ich glaube sowieso nicht an das Recht hier, und weiß ohnehin schon, wie das ausgeht“, begann er eine längere Erzählung zum Hergang des Unfalls. Es ist eine wirre Geschichte, bei der er unter anderem behauptete, in einem Burghauser Club von einer Unbekannten vergiftet worden zu sein.

Richter Hammerdinger ist der Angeklagte aus Garching wohlbekannt. Diverse Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung und eine einschlägige Vorstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gehen auf dessen Konto. Zur Kollision mit dem Motorradfahrer sei es gekommen, weil der mit knappen 200 Kilometern pro Stunde auf den Angeklagten zugekommen sei. Er wiederum sei nur zur Entspannung mit dem Roller unterwegs gewesen und hatte sich während des Abbiegevorgangs in die Kurve gelegt, als das Motorrad auf ihn geprallt sei.

„Konnte sehen, wie die Fetzen flogen“

Der Geschädigte selbst sagte zum Unfallhergang, dass er lange bewusstlos gewesen sei. „Als der Hubschrauber landete, bin ich aufgewacht“, sagt er. Als er hört, dass der Angeklagte ihm vorgeworfen hatte, mit knapp 200 km/h gefahren zu sein, wird es kurz hitzig im Gerichtssaal: „Du Lügenf***!“, beschimpfte der Geschädigte den Angeklagten, und Richter Hammerdinger mahnt den Zeugen „Runter vom Gas!“ zu gehen. Der Motorradfahrer gab dann an, lediglich mit 80 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein. Er war übrigens auf dem Weg zur Spätschicht. Noch immer streite sich die Berufsgenossenschaft mit der Versicherung des Angeklagten, weshalb er selbst noch immer auf Zahlungen warten müsse.

Anschließend sagten weitere Zeugen aus. Ein junger Mann konnte beispielsweise sehen, „wie die Fetzen flogen“. Mehrere Zeugen gaben an, dass der Rollerfahrer am Unfallort davon gesprochen habe, den Motorradfahrer nicht gesehen zu haben. Positiv war aber, dass der Angeklagte sich gleich bemüht habe, Erste Hilfe zu leisten. Auch in seinen letzten Worten gab sich der Angeklagte mitfühlend: „Natürlich tut es mir leid, dass wir zusammengestoßen sind“, sagte er, doch von Einsicht und Reue war keine Spur: „Genauso wie du verkrüppelt bist, bin ich jetzt auch verkrüppelt. Aber ich verstehe nicht, warum du durch mich durchgefahren bist!“

„Mit einer Geldstrafe ist hier nichts mehr zu bewegen!“

Weil der Mann bereits mehrmals vorbestraft war – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, und weil er zum Unfallzeitpunkt sogar noch unter Bewährung stand, forderte Staatsanwältin Stephanie Windhorst eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. „Mit einer Geldstrafe ist hier nichts mehr zu bewegen“, stellte sie fest und plädierte für ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, bezweifelt aber, dass sich der Angeklagte auch von dieser Strafe nicht beeindrucken lässt. Simon Waxenberger, der Pflichtverteidiger des Angeklagten, stütze sich auf die Geschwindigkeitstheorie seines Mandanten und sprach sich für einen Freispruch aus.

Amtsrichter Günther Hammerdinger verurteilte den 36-Jährigen am Ende zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten: wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Körperverletzung. Wenig beeindruckt von Urteil und Begründung stürmte der Angeklagte nach der Verhandlung aus dem Gebäude. Noch auf seinem Weg durch die Sicherheitsschleuse hagelte es Beleidigungen gegen das Sicherheitspersonal. Auch der Geschädigte kassierte eine Drohung. Als Folge seines Zorns wird der 36-Jährige also noch weitere Anzeigen erhalten. Am Amtsgericht Altötting ist er seit vielen Jahren Dauergast.

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