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Dieb zu vierstelliger Geldstrafe verurteilt

Burghauser Tierschutzaktivist seilt sich in Salzachzentrum ab und klaut Lebensmittel

Seit einiger Zeit finden am Burghauser Salzachzentrum Abrissarbeiten statt.
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Seit einiger Zeit finden am Burghauser Salzachzentrum Abrissarbeiten statt.

Vor gut einem Jahr brach ein Burghauser Tierschutzaktivist auf aufsehenerregende Art in das Salzachzentrum ein. Kurz vor seinem Urteil hält er ein Plädoyer für Lebewesen – von Reue keine Spur.

Altötting; Burghausen – Am 5. Oktober wurde am Amtsgericht Altötting gegen einen Tierschutzaktivisten verhandelt, der vor gut einem Jahr – am 22. September 2022– in einen Lebensmittelmarkt im Burghauser Salzachzentrum eingebrochen war, um dort angeblich Lebensmittel zu stehlen. Richter Dr. Kramer verurteilte den 27-jährigen wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer niedrigen vierstelligen Geldstrafe – stellte aber das Motiv des Angeklagten infrage.

Medienwirksame Aktion?

Die Aktion des 27-Jährigen war nämlich durchaus aufsehenerregend – und wenn man so möchte „medienwirksam“: Gegen etwa 23.30 Uhr hatte sich der Angeklagte auf das Dach des Salzachzentrums begeben und eine kaputte Plexiglasscheibe entfernt. In den entstandenen Zugang warf er ein mitgebrachtes Seil und befestigte dieses mit einem Karabiner an einem Lüftungsgebläseständer. Anschließend seilte er sich in den Bereich eines ehemaligen Bekleidungsgeschäftes ab. Von dort aus gelangte er über eine Rolltreppe in den Lebensmittelmarkt, wo er eine Packung Reis, Hafermilch, Nüsse, Mandeln und Kokosblütenzucker im Gesamtwert von 21,64 Euro in seinen Rucksack packte.

Aktivist hielt sich mehrere Stunden im Laden auf

Was genau der Tierschützer in den sechs Stunden zwischen seinem Einstieg und seiner Entdeckung im Lebensmittelgeschäft machte, kam auch bei der Verhandlung nicht zur Sprache. Die Tasche mit dem Diebesgut soll er laut einem Beamten von der Spurensicherung jedenfalls hinter Deckenvertäfelung versteckt haben, die er vorher wohl ausgehängt hatte. Der Zeuge von der Kriminalpolizeiinspektion Mühldorf sagte aus, dass der Angeklagte wohl versucht habe, über die Notausgangstüren aus dem Gebäude zu kommen. Um dabei nicht die Alarmanlage auszulösen, hatte der 27-Jährige wohl ein paar Kabel durchgezwickt.

Sachschaden zu hoch angesetzt?

In der Anklageschrift wurde der dadurch entstandene Schaden mit etwa 4.800 Euro beziffert. Diese Summe bezweifelte Verteidiger Christian Mertensen stark. Seiner Meinung nach sei es sehr gewagt, für die Käbelchen so hohe Reparaturkoten anzusetzen – immerhin habe sein Mandant die Alarmanlage selbst nicht beschädigt. Auch die fahrlässige Körperverletzung, die dem Tierschutzaktivisten vorgeworfen wurde, war nach Meinung des Rechtsanwalts ein Missgeschick: „Blöd – aber nicht strafbar.“ Der Hausmeister der Anlage hatte Prellungen am Knie und am Handgelenk erlitten, weil er mit dem Tierschutzaktivisten zusammenstoßen war.

Auf der Flucht in den Hausmeister gerannt

Auf der Flucht vor Entdecker sei dieser dem Hausmeister an einer engen Stelle entgegengerannt und habe nicht ausweichen können. Der Mann war überzeugt, dass der Angeklagte ihn nicht mit Absicht verletzt hatte, sondern noch versucht habe, auszuweichen. Nach der Zeugenaussage des Hausmeisters entschuldigte sich der Tierschützer aufrichtig bei dem Geschädigten. Tatsächlich will der 27-Jährige vorher versucht haben, über das Seil zurück auf das Dach des Salzachzentrums zu klettern, was aber nicht gelang. Als bei seiner Manipulation an den Notausgängen die Alarmanlage ausgelöst wurde, habe er sich versteckt. Am Ende wurde er nach dem Zusammenstoß mit dem Hausmeister von Beamten der Polizeiinspektion Burghausen fixiert und festgenommen.

„Tieren werden Kinder und Milch gestohlen“

Nach den Plädoyers von Staatsanwalt Simon Fink, der insgesamt 4.500 Euro Geldstrafe forderte, und seines Verteidigers Christian Mertensen ergriff der Burghauser die Gelegenheit sein Letztes Wort zu sprechen: „Ich bin im Tierschutz tätig. Und Tiere werden vom Rechtssystem immer überhört“, begann er. „Ich habe keinem lebenden Wesen Schaden zugefügt – anders als der Großteil der Menschen.“ In dem Lebensmittelmarkt befänden sich die Teile der zerlegten Tiere und deren gestohlene Milch – dies werde als gegeben hingenommen. „Das ist Diebstahl,“ sagte der Aktivist. „Den Tieren werden ihre Kinder gestohlen.“

Vater wohl auch Tierschutzaktivist

Richter Dr. Kramer zeigte sich daraufhin verwundert: „Der Zeuge, ist ein fühlendes Lebewesen, dem Sie Schaden zugefügt haben. Wie wäre es, wenn sie etwas mehr über sich selbst nachdenken, als über die Fehler anderer?“ Nur wenige Stunden zuvor hatte der Richter das Gerichtsverfahren gegen den Vater des 27-Jährigen eingestellt: Auch er war wegen einer Aktion als Tierschutzaktivist angeklagt worden. Der Verhandlung gegen seinen Sohn wohnte er als aufmerksamer Zuschauer bei.

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