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Mutmaßliche Bande betrieb schwungvollen Handel

Details zum Darknet-Handel der Töginger: Einsatzleiter des Scheinkaufs sagt aus

Bei dem von Rauschgiftfahndern eingefädelten Scheinkauf ging es um 16 Kilogramm Marihuana.
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Bei dem von Rauschgiftfahndern eingefädelten Scheinkauf ging es um 16 Kilogramm Marihuana.

Die vier Angeklagten, welche sich wegen ihrer Darknet-Geschäfte mit Marihuana vor dem Landgericht Traunstein verteidigen müssen, haben inzwischen gestanden. Nun wird der Sachverständige sein Gutachten liefern.

Update, 12.15 Uhr - Einsatzleiter des Scheinkaufs sagt aus

Nach einer kurzen Pause sagt ein Polizeibeamter aus, der einen Scheinkauf von 16 Kilogramm Marihuana von der mutmaßlichen Bande plante und leitete. Auch zum Handel im Darknet stellte der Zeuge Ermittlungen an. Über einen Kunden der mutmaßlichen Bande aus Töging hatten Beamte aus Mainz umfangreiche Informationen zu den Geschäften der jungen Männer erhalten, die dann zur Einfädelung des Scheinkaufs und die Übergabe in Mühldorf führten.

Auswertung von Mobiltelefonen

Der Beamte sagt auch zur Auswertung von Datenträgern und der Mobiltelefone der vier jungen Männer aus. Auf dem Smartphone von W. habe man mehrere Fotos von Marihuana in größeren Mengen gefunden. Ein Video zeige außerdem den angeklagten W., wie er einen Fake-Packstationsaccount kauft. Auf einem USB-Stick von W. gebe es einen passwortgeschützten Bereich, der im Laufe der Ermittlungen nicht geknackt werden konnte.

Feedback und Bewertung von Darknetkunden

Der Beamte vermutet in dem geschützten Bereich Daten, die Näheres zu den Verkäufen auf einer Darknet-Handelsplattform enthalten. Die Plattform werde nach Ansicht des Zeugen ausschließlich für den Drogenhandel verwendet, laufe aber wie der klassische Online-Handel im offenen Internet ab. Auch aus der Kommunikation mit den Kunden sei dies ersichtlich gewesen: „Wenn ein Darknet-Vendor etwas verkauft, dann will er auch gute Bewertungen und fragt bei seinen Kunden nach, ob alles gepasst hat.“

Telefon für kritische Kommunikation

Auch zu Drogengeschäften des Angeklagten B. sagt der Beamte aus und gibt weitere Informationen zum Start seiner Arbeit für die mutmaßliche Bande. Bestellungen seien über W. im Darknet aufgenommen worden und dann an S. übermittelt worden. S. habe zwei Mobiltelefone gehabt, bei denen eines für die „kritische Kommunikation“ verwendet worden sei. Direkte Chat-Kontakte zwischen dem Angeklagten B. und W. habe es nicht gegeben.

Scheinkauf von 16 Kilogramm

Rechtsanwalt David Mühlberger, Verteidiger von S., befragt den Polizeibeamten noch zum Hintergrund für das Zustandekommen der großen Menge Marihuana für den eingefädelten Scheinkauf. Vor dem Deal hätten die Männer wesentlich geringere Mengen der Droge verkauft. Der Beamte gibt an, dass der Kunde der mutmaßlichen Bande angegeben hatte, dass er sich mit den Angeklagten über einen Kauf von 25 Kilogramm Marihuana unterhalten habe.

Nach der Aussage des Beamten wird die Verhandlung für eine Mittagspause unterbrochen. Am heutigen Prozesstag werden die weiteren Gutachten des Sachverständigen erwartet. Der nächste Verhandlungstag ist erst am 17. Oktober angesetzt.

Update, 10.56 Uhr - Gutachter bezweifelt Suchterkrankung 

Der vierte Verhandlungstag gegen die jungen Männer aus Töging, welche im Darknet Marihuana verkauft haben sollen, beginnt mit einer Diskussion zu der vorgeworfenen Menge an „gedealten“ Drogen. Auch über die anstehenden Zeugenvernehmungen wird eingegangen, eine Entscheidung diesbezüglich aber nach hinten gestellt. Die Verteidiger werden wohl um die Mittagszeit bekannt geben, ob sie auf Zeugeneinvernahmen verzichten werden.

Staatsanwalt verlangt Verlesung von Briefen

Dann verliest der Vorsitzende Richter Volker Ziegler mehrere Dokumente und Bestätigungen, welche das ehrenamtliche Engagement und die berufliche Leistung mancher Angeklagter hervorheben. Auch die Berichte von Suchtberatungsstellen werden verlesen. Bevor der Psychiater Dr. Josef Eberl der Kammer sein Gutachten vorlegen kann, verlangt Staatsanwalt Nils Wewer auch die Verlesung von Briefen des Angeklagten S., aus denen dessen Zukunftspläne hervorgehen.

„Gebrauch ja, aber keine Abhängigkeit“

Laut Eberl hat S.(24) einen Hauptberuf bei als Zusteller und einen Nebenberuf auf Marihuana-Landwirt. Eine Haaruntersuchung habe nicht bestätigen können, dass der Angeklagte Cannabis konsumiert habe – weder sechs Monate vor noch zum Zeitpunkt der Untersuchung im März 2023. Dr. Eberl sieht weder eine verminderte Schuldfähigkeit noch eine manifeste Suchterkrankung: „Gebrauch ja, aber keine Abhängigkeit“, lautet das Urteil des Sachverständigen.

Gutachter unter Beschuss

Weil das Gutachten die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausschließt, stellt der Verteidiger von S., Rechtsanwalt David Mühlberger aus München, mehrere äußerst kritische Fragen zur Bewertung des Sachverständigen. Der Verteidiger zielt darauf ab, die Verlässlichkeit des Gutachtens vor der Kammer als fragwürdig darzustellen. Auch der Pflichtverteidiger von S., Jörg Zürner aus Mühldorf, schließt sich an. Er spricht von Kriterien, die bei seinem Mandanten für eine chronische Suchterkrankung sprechen.

Warum die Unterbringung diskutiert wird

Hintergrund für die Diskussion ist wohl, dass die Zeit, die S. in einer Entziehungsanstalt verbringen würde, auf seine Freiheitststrafe angerechnet würde. Sollte S. eine Freiheitsstrafe von acht Jahren erhalten, müsste die Hälfte der Halbstrafe durch Untersuchungshaft (zehn Monate) und Strafhaft und Maßregelvollzug verbüßt werden. Das würde bedeuten, dass S. vor dem Antritt einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ein Jahr und zwei Monate Haft verbüßen müsste. Seine Reststrafe könnte nach der Therapie zur Bewährung ausgesetzt werden.

Vorbericht

Traunstein/Töging – Im Prozess gegen vier Angeklagte aus Töging, der aktuell in Traunstein verhandelt wird, haben nun alle Beschuldigten gestanden. Nachdem von Rauschgiftfahndern der Scheinkauf von 16 Kilogramm Marihuana eingefädelt und durch einen der Angeklagten geliefert wurde, war es zu den Festnahmen der Beschuldigten gekommen. Nachdem vor Gericht einer der Männer umfangreiche Angaben zum Anbau von über 800 Marihuana-Pflanzen gemacht hatte, legte nun auch die weiteren Beschuldigten ihre Geständnisse ab.

Drogen als Investment?

Die vier jungen Männer kannten sich aus ihrer Kindheit und waren teils eng befreundet: zwei von ihnen lebten sogar unter einem Dach. Im gleichen Haus befand sich jedoch auch eine Indoor-Plantage mit rund 40 Marihuana-Pflanzen im Dachboden und ein Versandstudio im Keller. Während sich der Angeklagte W. (23) um die Darknet-Shops und den Verkauf für Kryptogelder gekümmert haben soll, gab auch S. (24) an, am Kryptomarkt investiert zu haben. Als Student hatte er bei der Deutschen Post gearbeitet und einige Ersparnisse angehäuft.

Ebenso L. (23), der sich auch mit Kryptowährungen und -investitionen auskennt. In seinem umfangreichen Geständnis hatte er erklärt, wie man sein Geld in Krypto investieren und durch geschickte Transfers mehr Zinsen generieren kann. Am heutigen Verhandlungstag (26. September) wird ein weiterer Polizeibeamter aussagen und der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorbringen.

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