Strafbefehl gegen Bürokraft der Polizei
„Mega viele Einträge“: Polizeiangestellte plauderte Dienst- und Privatgeheimnisse aus
Eine ehemalige Büroangestellte der Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben in Traunstein hat Dienst- und Privatgeheimnissen weitergegeben. Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl vom Amtsgericht Altötting zog sie nun zurück.
Altötting – Am 14. September wurde der Strafbefehl gegen eine Polizeiangestellte am Amtsgericht Altötting rechtskräftig. Die 29-Jährige wurden wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in sechs Fällen verurteilt. In zwei Fällen verletzte die Beschuldigte auch Privatgeheimnisse. Die Strafbemessung wurde der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt – die Anklage bezog sich unter anderem auf den Paragrafen 353 b, in dem von Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen die Rede ist. Nach einem Rechtsgespräch zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück und nahm das Urteil aus dem Strafbefehl an.
Abfragen ohne dienstlichen Anlass
Die gebürtige Trostbergerin, die aktuell im Landkreis Altötting wohnt, hatte erst im Januar 2020 eine Anstellung als Bürokraft bei der Kriminalinspektion Oberbayern Süd aufgenommen. Schon im darauffolgenden Jahres musste sie aber wegen der gegen sie laufenden Ermittlungen vom Dienst freigestellt werden. Nach einem Durchsuchungsbeschluss war ihr Handy sichergestellt, und darauf zahlreiche Hinweise auf eine Weitergabe polizeilicher Daten gefunden worden. Durch ihre Funktion hatte die Angeklagte Zugriff auf diverse Verwaltungssysteme der Polizei und konnte unter anderem Recherche zu Personen durchführen. Trotz Belehrung und Verschwiegenheitspflicht führte die 29-Jährige aber in mindestens sechs Fällen Abfragen ohne dienstlichen Anlass durch und gab die Erkenntnisse über Whatsapp an Freunde und Bekannte weiter.
„Mega viele Einträge wegen Betrug, ...“
Schon einen Monat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der KPI hatte sie so einer Bekannten mitgeteilt, dass ein Herr „95 Einträge“ habe, und ging dabei auf zwei konkrete Vorwürfe gegen den Mann ein. Als weitere Einträge hinzukamen, hielt sie ihre Bekannte noch Monate später auf dem Laufenden. Des Weiteren informierte die Beschuldigte ihren Ehemann über die Anzeige gegen einen Herrn, der sich nicht an die Corona-Maßnahmen gehalten und ein Geburtstagsfest gefeiert hatte. Einer weiteren Bekannten gab sie weiter, dass gegen einen bestimmten Mann sieben Einträge wegen sexuellen Missbrauchs vorlagen. Besonders rücksichtslos dabei war, dass sie auch Daten zum Opfer und zum genauen Ablauf der Tat mitteilte. Zusätzlich warnte sie eine Freundinn vor einem Mann, der „mega viele Einträge wegen Betrug, Diebstahl, Drogen, usw.“ habe.
Empfindliche Details aus dem Privatleben
Auch bezüglich des Mannes, der am 27. April 2020 den Brandanschlag in Waldkraiburg verübt hatte, machte die Angeklagte Äußerungen und gab empfindliche Details aus seinem Privatleben bekannt. Darunter Angaben zu seiner Mutter, seinem Kind und einem Mitbewohner. In allen Fällen war die Polizeiangestellte zur Weitergabe der Daten nicht ermächtigt und beeinträchtige laut Anklageschrift „durch Ihr Verhalten das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Redlichkeit der Polizei.“ Wegen der gegen sie laufenden Ermittlungen ist die Dame bereits seit August 2021 vom Dienst freigestellt und hat inzwischen gekündigt.