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„Wir müssen jetzt etwas tun“

Töging und Venedig haben das gleiche Problem: Tauben

Tauben und ihre Hinterlassenschaften sorgen derzeit in Buchbach für Ärger
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Vendig und Töging leiden unter eine Taubenplage. Tögings Stadträte haben jetzt ein Gegenmittel auf den Weg gebracht. (Symbolfoto)

In Töging gibt es immer mehr verwilderte Tauben. Sie sind eine richtige Plage. Wie die Stadträte jetzt dagegen vorgehen wollen.

Töging – In Töging vermehren sich Tauben in starkem Maße, ihr Kot verursacht hygienische und auf Dauer auch wirtschaftliche Schäden. Verwilderte Tauben stehen im Fokus. Bald könnte das Füttern dieser Tauben in Töging verboten werden. Eine entsprechende Empfehlung sprach der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus. Jetzt muss der Stadtrat entscheiden.

Ein Fütterungsverbot wird als wirksamstes Mittel gegen die starke Ausbreitung der Taubenpopulationen betrachtet und steht im Einklang mit dem Tierschutz, so die Verwaltung. Ein solches Verbot kann gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz erlassen werden und könnte auch Geldbußen für Verstöße vorsehen. 

„Wir müssen jetzt etwas tun“

„Natürlich wird das nicht so heftig werden, wie beispielsweise in Venedig, wo die Tauben die Stadt fest im Griff haben. Dort werden jetzt auch keine Futtertüten mehr am Markusplatz verkauft – aber wir müssen jetzt etwas tun, denn schön sieht das nicht aus, was da hinterlassen wird“, brachte Bürgermeister Dr. Tobias Windhorst (CSU) die Situation auf den Punkt.

Gitti Gruber (Freie Wähler) stimmte dieser Auffassung zu, sie äußerte aber auch Zweifel daran, ob Verstöße tatsächlich im notwendigen Maß verfolgt werden könnten, da die Fütterung oft auf privatem Grund stattfindet.  Bürgermeister Windhorst wies darauf hin, dass dies bei jeder Vorschrift der Fall sei: „Wenn wir nichts machen, dann geschieht auch nichts.“

Schild gegenüber dem Friedhof gefordert

Gerd Pfrombeck (CSU) betonte, dass ein Fütterungsverbot eine notwendige Grundlage sei, um zu einer Lösung des Problems zu kommen. Sollte es Hinweise auf Tauben-Fütterer geben, könnten diese zumindest auf Grundlage der Verordnung angesprochen werden. 

Elias Wimmer (CSU) schlug vor, am Parkplatz gegenüber dem Friedhof Schilder aufzustellen, die auf das Verbot hinweisen. „Eine gute Idee, das sollten wir umsetzen“, so der Bürgermeister, denn: „Dort ist der Ort in der Stadt, an dem die Taubenfütterungen häufig beobachtet werden“. 

Vielen Bürgern sind die Tauben inzwischen lästig

Günter Zellner (SPD) betrachtete die Verordnung, das Füttern der Tauben mit Bußgeldern zu belegen, als „zumindest eine erste Maßnahme zur Lösung des Problems“. Die Ausbreitung der Tiere in Teilen des Stadtgebietes werde mittlerweile von vielen Bürgerinnen und Bürgern als sehr lästig empfunden. 

Zellners Fraktionskollege Werner Noske unterstützte ebenfalls eine entsprechende Verordnung und wies auf die seit der Corona-Pandemie gestiegene Sensibilität für sogenannte „Zoonosen“ hin. Darunter versteht man die Übertragung von Krankheitserregern von Tieren auf Menschen.

Taubenkot ist ätzend und kann Gebäude schädigen

Tatsache ist, dass Taubenkot tatsächlich stark ätzend ist und im Laufe der Jahre sogar Schäden an Gebäuden verursachen kann, „abgesehen davon sieht es auch nicht sehr appetitlich aus, wenn man auf einer Bank im Freien nicht Platz nehmen kann, weil sie vom Taubenkot verunziert, ist“, unterstrich Bürgermeister Windhorst. 

Satzungsentwurf des Bayerischen Gemeindetages

Windhorst stellte einen Satzungsentwurf vor, der vielerorts bereits zur Anwendung kommt und vom Bayerischen Gemeindetag stammt. Demnach bezieht sich das Fütterungsverbot auf „verwilderte Tauben“, also Haustauben im verwilderten Zustand, die nicht mehr von Menschen gehalten werden.

Die Verordnung verpflichtet Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung von Nistplätzen und Vergrämung verwilderter Tauben. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldbußen geahndet werden, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig verwilderte Tauben füttert oder die Maßnahmen der Stadt Töging nicht duldet.

Über die Satzung muss jetzt der Stadtrat entscheiden.

krb

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