34-Jähriger krankenhausreif geprügelt
Töginger überlebt Schlägerei nur knapp: Diese Strafe bekommen die beiden Täter
Zwei Männer sind angeklagt, einen 34-jährigen Töginger krankenhausreif geschlagen zu haben. Sie müssen sich vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten. Wie kam es zu der Tat und welche Strafe bekamen die Täter?
Mühldorf/Töging – „Er kann von Glück sagen, dass er mit dem Leben davongekommen ist.“ Das sagt die Ärztin, die einen 34-jährigen Töginger behandelt hatte. Er war von zwei Männern in seiner Wohnung krankenhausreif geschlagen worden. Sie mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht Mühldorf dafür verantworten und wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Zwei Männer wegen diversen Delikten angeklagt
Staatsanwältin Pia Dirnberger führte bei der Verhandlung aus: Ein 38-jähriger Deutscher aus München (er besitzt auch die Staatsbürgerschaft der Seychellen) und ein 34 Jahre alter Metallbauer wurden wegen schwerer Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Diebstahl (den hatte nur der 38-Jährige verübt) angeklagt. Gegen den Metallbauer lief noch eine zusätzliche Anklage wegen Bedrohung und Sachbeschädigung.
Ein Täter war „nur zufällig“ in der Wohnung
Als Erstes gab der Münchner Rechtsanwalt Peter Henle eine Erklärung für den Deutsch-Seychellois ab, dass dieser eigentlich nichts mit dem Fall zu tun habe. Er sei nur zufällig in der Wohnung des Metallbauers gewesen und man habe Alkohol und Drogen konsumiert. Später habe ihn sein Kumpel zur Wohnung des Opfers gerufen.
Ein Polizist berichtete, dass das Opfer, als er am Tatort eintraf, in einem Krankenwagen saß und behandelt wurde: „Der Verletzte war wenig kooperativ. Er machte keine Angaben, obwohl er wisse, wer ihn so zugerichtet hätte. Die Tür war eingetreten, die Klinke lag am Boden. Am nächsten Tag sagte er dann doch aus, er benannte den Metallbauer, vom zweiten Täter wusste er nur einen Spitznamen.“
Opfer wurde mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert
Ein Beamter der Kripo Mühldorf gab zu Protokoll: „Der Metallbauer hatte dem Opfer unterstellt, dass der Mann Unsinn über seine Freundin erzählt habe. Deswegen wollte er mit ihm reden. Das Opfer saß auf der Couch und öffnete die Türe nicht. Plötzlich gab es einen Knall und dann drangen die beiden Angeklagten in seine Wohnung ein. Der Deutsch-Seychellois kam mit einem Messer auf ihn zu und schlug ihn zu Boden. Dann versetzten beide Männer ihrem wehrlos am Boden liegenden Opfer Faustschläge und Fußtritte. Sie trugen Turnschuhe. Zum Abschluss bedrohten sie den Mann, wenn er die Polizei rufe, werden sie seine Mutter besuchen. Alle drei Männer sind polizeibekannt und dem Drogenmilieu zuzuordnen.“
„Ich war grün und blau“
Das 34-jährige Opfer bestätigte, dass die beiden Angeklagten ihn zusammengeschlagen haben. „Der Deutsch-Seychellois, von dem ich nur den Spitznamen kannte, hat mir ein Messer an den Hals gehalten und mich getreten. Zum Schluss nahm er noch 50 Euro mit, die herumlagen. Der Metallbauer will mich fertig machen, er manipuliert mein Leben. Früher waren wir befreundet. Er hat den Sanka gerufen. Ich war grün und blau und hatte zehn Tage lang Schmerzen.“
Dr. Josef Eberl, Facharzt für Psychiatrie und Oberarzt am Inn-Salzach-Klinikum bescheinigte dem Deutsch-Seychellen eine Drogenkarriere. Er habe während der Tat eine leichte Intoxikation aufgewiesen, sei aber steuerungsfähig gewesen.
Beide Täter sind bereits vorbestraft
Abschließend las Richter Florian Greifenstein 13 Einträge des Deutsch-Seychellois im Bundeszentralregister vor. Von Fahren ohne Fahrerlaubnis über Diebstahl und gefährliche Körperverletzung bis hin zu Missbrauch sowie Abgabe von Drogen an Minderjährige war fast das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches vertreten. Der Mitbeschuldigte war zweimal vorbestraft, einmal wegen Diebstahl und Körperverletzung, das andere Mal wegen Drogenmissbrauch.
Staatsanwältin Pia Dirnberger bewertete das Geständnis und die Entschuldigung beim Opfer positiv. Sehr negativ sei das Messer zu beurteilen, ebenso die schweren Verletzungen und die zahlreichen Vorstrafen, die letzte unter offener Bewährung. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung und die Unterbringung im Maßregelvollzug (dort durchläuft der Häftling während der Inhaftierung eine Entziehungskur, die Redaktion). Dessen Verteidiger Peter Henle forderte eine Freiheitsstrafe von nur zwei Jahren, verbunden mit einer Entziehungskur. Sein Mandant sei nur durch den Metallbauer in die Tat verwickelt worden.
Massive Gewalt ist unerklärlich
Für den Metallbauer forderte Pia Dirnberger eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – ohne Bewährung. Er sei die Triebfeder der Taten gewesen. Eigentlich habe er angeblich nur mit dem Opfer reden wollen – wie es zu solch massiver Gewalt gekommen sei, das könne sich die Anklagevertreterin nicht erklären. Verteidiger Julian Praun: „Zur Tat sage ich nichts mehr, ich möchte die Hintergründe der Tat beleuchten. Mein Mandant hat den Sanitätsdienst angerufen und ein Geständnis abgelegt, sich heute beim Geschädigten entschuldigt.“
Verurteilung mit Maßregelvollzug
Nach ausführlicher Beratung verurteilte das Schöffengericht den Deutsch-Seychellois zu zwei Jahren und sechs Monaten im Maßregelvollzug. Der Metallbauer kam mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bei dem Deutsch-Seychellois würdigte das Gericht unter anderem, dass er sich der deutschen Justiz freiwillig gestellt habe, er hätte auch auf den Seychellen bleiben können. Das Messer wurde negativ bewertet, ebenso die Tritte und Schläge. Der Metallbauer hatte die Idee gehabt, zur Wohnung des Opfers zu gehen. Sein Geständnis wurde als nur sehr dürftig bezeichnet. Alle drei Parteien akzeptierten das Urteil noch im Gerichtssaal, es erlangte dadurch sofortige Rechtskraft.