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Irritation um Klage vor Verwaltungsgericht

Spielen, Parken – und versäumte Fristen: Warum Haag mit schwierigen Bau-Themen kämpft

Soll in Haag eine Spielplatzsatzung für Neubauten erlassen werden? Oder sollte sich der Markt lieber auf die öffentlichen Anlagen konzentrieren? Mit diesem Thema hat sich der Bauausschuss beschäftigt.
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Soll in Haag eine Spielplatzsatzung für Neubauten erlassen werden? Oder sollte sich der Markt lieber auf die öffentlichen Anlagen konzentrieren? Mit diesem Thema hat sich der Bauausschuss beschäftigt.

Die Bayerische Bauordnung wird novelliert. Das hat direkte Auswirkungen auf den Markt Haag. Deshalb ging es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses um wichtige Entscheidungen zu Park- und Spielplätzen.

Haag – „Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen.“ So heißt es im Artikel 47, Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung. Doch nicht mehr lange. Denn das Gesetz wird neu gestaltet und ab Oktober gilt diese Stellplatzpflicht nur noch, wenn sie eine Gemeinde selbst angeordnet hat.

Stellplatzsatzung braucht Änderung zum Fortbestehen

Genau um dieses Thema ging es auch in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Haag am Dienstagabend (24. Juni). Die Kommune verfügt bereits über eine Stellplatzsatzung, die am 10. März 2021 gefasst wurde. Darin geregelt ist zum Beispiel, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge an Neubauten vorhanden sein müssen, wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oder auch Fahrradstellplätze pro Wohneinheit. Nachzulesen ist sie auf der Homepage des Marktes Haag.

Dennoch: Damit sie auch nach dem 1. Oktober noch Bestand hat, muss sie in einigen Punkten geändert werden. Den Mitgliedern des Ausschusses lag eine überarbeitete Version bereits vor, das Gremium stimmte dem Entwurf auch einstimmig zu. Da es sich aber um eine Rohfassung handelt, ist sie jetzt noch nicht zugänglich für die Öffentlichkeit.

Spielplatzsatzung sorgt für Diskussion

Neben den Stellplätzen war auch der Erlass einer Spielplatzsatzung auf der Tagesordnung. Gemäß der Bayerischen Bauordnung ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen. Diese Pflicht entfällt aber ebenfalls zum 1. Oktober. Außer die Kommune verfügt eben über eine Satzung.

In Baugebieten für die es einen Bebauungsplan gibt, kann der Markt Haag weiterhin den Bau von Spielplätzen berücksichtigen. Wenn aber Einzelbauten mit mehreren Parteien entstehen und in diesem Gebiet kein Bebauungsplan existiert, dann soll wiederum die Satzung greifen. Im Haager Bau- und Umweltausschuss ging es daher um die Frage: Soll eine solche Satzung erlassen werden oder nicht?

Der Erlass einer Spielplatzsatzung in Haag sorgte auch für kritik im Bauausschuss. Dr. Florian Haas (PWG) würde es bevorzugen, wenn die Gemeinde lieber bestehende öffentliche Spielplätze ausbauen würde.

Bürgermeisterin Sissi Schätz (SPD) sprach sich dafür aus. Das bekräftigte sie auch mit einem Beispiel. Wenn eine Mutter ein kleines Kind hat, das schläft, sie aber mit dem anderen Kind raus will, weil es eine Beschäftigung braucht, dann sei es praktischer, wenn der Spielplatz im Gartenbereich des Mehrparteienhauses ist. Die Mutter muss nicht weit gehen und kann das Babyphone mitnehmen. „Es wird auch nicht alles versiegelt, was versiegelt werden kann“, fügte Schätz hinzu. Und damit meinte sie zum Beispiel den Bau von Mülltonnen-Häuschen.

Doch es gab auch Kritik. Stefan Högenauer (CSU) bemängelte, das mit dieser Satzung mehr Bürokratieaufwand entstehe. Dr. Florian Haas (PWG) würde es bevorzugen, wenn die Gemeinde lieber bestehende öffentliche Spielplätze ausbauen würde. Der Ausschuss entschied sich schließlich mit vier zu sechs Stimmen gegen den Erlass einer solchen Satzung.

Fristen nicht eingehalten, dann Klage

Weiter beschäftigte den Haager Bau-und Umweltausschuss die Aufhebung von zwei Bebauungsplänen in Winden. Ein Bürger hatte 2017 einen Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingereicht. Und dieses Vorhaben war die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Werkstatthalle, Büro und Betriebsleiterwohnung. Dafür sollte ein Gebäude entstehen mit einer Länge von 27 und einer Breite von 20 Metern.

Ebenso beantragte er im gleichen Jahr die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das benachbarte Grundstück. Hier sollte ein Betriebsgebäude mit Büro, eine Lagerhalle inklusive Waschplatz für Lkw und eine Betriebsleiterwohnung entstehen.

Doch dann wurden von dem Vorhabenträger die Fristen nicht eingehalten, in denen er diverse Unterlagen hätte einreichen müssen. Für den zweiten Antrag gab es einen Wechsel des Bauherren, jedoch war auch hier die Deadline im Durchführungsvertrag bereits verstrichen. Der Bürger reichte Klage gegen den Markt Haag ein, doch die wurde vor dem Verwaltungsgericht in München zurückgewiesen.

Der rot markierte Bereich zeigt, wo der Vorhabenträger in Winden bauen will.

Keine Genehmigung?

Hierzu gab es am Dienstagabend Nachfragen im Haager Ausschuss. Denn die Mitglieder hatten vom Vorhabenträger eine Mail erhalten, in der dieser behauptet habe, der Klage wäre stattgegeben worden. Doch Bürgermeisterin Schätz verneinte das. Sie sei selbst bei der Verhandlung dabei gewesen. Zudem nutzt der Vorhabenträger die Grundstücke bereits als Lagerplatz. Lkw und Container stehen darauf. Auch hierfür habe er keine Genehmigung.

Somit sah das Gremium keine Veranlassung, dem Antragsteller entgegenzukommen und stimmte zu, dass Verfahren eingeleitet werden sollen, in denen die vorhabenbezogenen Bebauungspläne aufgehoben werden.

Und dann lag dem Ausschuss noch ein Antrag aus Sinkenbach vor. Hier soll ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude in einen Gewerbebetrieb für die Vermietung und Instandhaltung von Baumaschinen geändert werden. Alle Mitglieder stimmten dafür, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

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