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Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen

Vignette, Warn-System, Böllerverbot: Das ändert sich zum 1. Dezember

Im Dezember kommt es wieder zu einigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland.
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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland. (dpa Montage)

Auch im Dezember 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu – denn neue Gesetze und Verordnungen treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Vignette in Österreich wird teurer

Das Fahren auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird nächstes Jahr teurer. Der Preis für die Vignette steige um 2,8 Prozent, teilte der Autobahnbetreiber Asfinag mit. Die Pkw-Jahres-Vignette werde damit 96,40 Euro, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro kosten. Die neue Vignette wird in den letzten Novembertagen 2022 bei rund 6000 Asfinag-Vertriebspartnern im In- und Ausland oder digital erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2022 gültig.

„Wie alle Mauteinnahmen werden auch die Erlöse aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2249 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz investiert“, hieß es zur Begründung der Preiserhöhung.

„E-Post“ der Deutschen Post wird eingestellt

Privatkunden der Deutschen Post müssen sich nach zwölf Jahren ab dem 1. Dezember umstellen: Zu diesem Termin stellt das Unternehmen den Online-Service „E-Post“ ein. Künftig möchte die Post das digitale Versenden von Briefen noch einfacher gestalten. Dazu wird die Zusammenarbeit mit den E-Mail-Anbietern GMX und web.de weiter intensiviert. Gemeinsam mit der Deutschen Post bieten die beiden Provider künftig eine neue Möglichkeit an, Briefe digital zu versenden.

„Wir machen die Nutzung digitaler und hybrider Brief-Services für unsere Privatkunden noch einfacher. Gemeinsam mit den Partnern GMX und web.de sowie unserer Post & DHL App bringen wir die Services genau dorthin, wo die Menschen bereits heute kommunizieren oder Benachrichtigungen empfangen“, hieß es zur Begründung seitens der Deutschen Post. Für Geschäftskunden bleibt „E-Post“ als Service weiter verfügbar, hieß es.

Einmalzahlung für Gas und Fernwärme

Beim Beschluss der (umstrittenen) Gaspreisbremse wurde festgelegt, dass die Kosten für Personen, die eine Gas- oder Fernwärmeheizung haben, im Dezember einmalig vom Staat getragen werden. Als Referenzbetrag wurde die Abrechnung vom September 2022 festgelegt. Die Erstattung sollen erstmal alle Menschen erhalten, die einen direkten Vertrag mit einem Energieunternehmen haben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen aber auch Vermieter ihren Mietparteien das Geld gutschreiben. Es ist aber jedoch möglich, dass diese Gutschrift erst mit der Heizkostenabrechnung für Dezember 2022 ankommt – und sich damit möglicherweise deutlich ins Jahr 2023 verlagert.

Energiepreispauschale für Rentner

Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentner Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher werden von der Finanzspritze profitieren. Vorherige Maßnahmenpakete der Ampelregierung zur Entlastung angesichts der hohen Inflation haben Rentner nicht berücksichtigt. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Neues Katastrophen-Warn-System Cell Broadcast

Alle Besitzer eines Mobiltelefons in Deutschland werden in den kommenden Tagen mit einer SMS über das neue Katastrophen-Warnsystem Cell Broadcast informiert. Das teilten die Mobilfunk-Provider Vodafone, Deutsche Telekom und Telefónica (O2) mit. Am bundesweiten Warntag am 8. Dezember, soll das neue System erstmals in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland getestet werden. Bei Cell Broadcast werden Nachrichten an alle kompatiblen Geräte geschickt, die in einer Handyzelle eingebucht sind, daher auch der Name. Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn muss man keine App installiert haben, um alarmiert zu werden. Die Warnung kündigt sich mit einem lauten Tonsignal an und dann erscheint der dazugehörige Warn-Text auf dem Bildschirm.

Anlass für die Einführung von Cell Broadcast waren die heftigen Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021, bei denen es über hundert Tote gab. Die Flutkatastrophe hatte gezeigt, dass die Warn-Apps und klassischen Sirenen nicht ausgereicht haben, um die Bevölkerung flächendeckend vor der Gefahr zu warnen. In anderen EU-Staaten ist Cell Broadcast bereits im Einsatz.

Deutschen Bahn stellt auf Winterfahrplan um

Am 11. Dezember startet die Deutsche Bahn mit ihrem Winterfahrplan. In diesem Jahr haben sich die Preise bei Fernverbindungen um rund fünf Prozent, bei Flextickets sogar um rund sieben Prozent erhöht. Daneben ist die größte Neuerung, dass Fahrgäste schneller von Nordrhein-Westfalen nach Bayern kommen und umgekehrt. Möglich wird das durch die neu eröffnete Schnellfahrstrecke zwischen Wendlingen und Ulm. Man ist damit nicht nur rund 15 Minuten schneller am Ziel, auch die Taktung erhöht sich, so können rund 20 Züge mehr fahren. Zudem wird es, laut DB, ein breiteres Angebot an Nachtzügen geben.

Kein generelles Böllerverbot mehr, aber...

Ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern, sowie ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Zum Jahreswechsel 2021/22 war wegen der Corona-Pandemie der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten. Man wollte zum Jahreswechsel die Krankenhäuser vor Überlastung schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. In mehreren bayerischen Großstädten, wie München, Regensburg und Augsburg soll zu Silvester in diesem Jahr zumindest zonenweise das Böllern dennoch wieder verboten sein.

Tattoo- und Haarentfernung nur noch mit Zertifikat

Im Dezember tritt eine neue Strahlenschutzverordnung in Kraft. Die sogenannte „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) soll Kunden, die sich Tattoos oder Haare entfernen lassen oder Falten glätten wollen, vor unsachgemäßer Behandlung mittels Laser, Ultraschall- , Hochfrequenz, sowie Elektrostimulation schützen. Denn ab 31.12.2022 müssen Kosmetikgeschäfte oder Ärzte, die solche Behandlungen anbieten, einen Qualifizierungsnachweis bringen. Wer ohne Zertifikat behandelt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

mw/si

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