Urlaubsgeld für Familien
Kaum Geld für den Familienurlaub? So sichert Ihr Euch den Urlaubszuschuss vom Freistaat
Die Urlaubsplanungen beginnen bei vielen schon jetzt. Doch bei manchen Familien ist das Budget leider recht knapp und ein Urlaub kaum möglich. Wenig bekannt ist, dass der Freistaat Bayern in solchen Situationen Zuschüsse zum Familienurlaub gewährt. Wir klären auf.
Um Familien mit Kindern, die nur über ein geringes Budget verfügen, ein paar unbeschwerte Tage zu ermöglichen, kann man Zuschüsse beantragen. Möglich ist das über die Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Mit diesen Mitteln werden Urlaube in den sogenannten Familienferienstätten gefördert.
Wer kann den „Urlaubszuschuss“ beantragen?
Für die Förderung der Familienerholung gelten einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Seit 1. Mai 2023 wurden einige Verbesserungen eingeführt, insbesondere die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Um einen Zuschuss erfolgreich zu beantragen müssen folgende allgemeine Bedingungen gegeben sein:
- Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern.
- Es handelt sich um einen gemeinsamen Familienurlaub von Familien mit Kindern. Familien sind nach der Rahmenvereinbarung Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder, für die sie Kindergeld beziehen
- Gefördert wird ein Familienurlaub in einer Familienferienstätte (siehe Infokasten)
- Der Förderantrag muss drei Wochen vor Buchung der Familienferienstätte beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingehen.
- Der Familienurlaub muss mindestens sechs Verpflegungstage umfassen, es werden höchstens 14 Verpflegungstage gefördert.
Einkommensgrenzen für die Beantragung
Die Gewährung des Zuschusses ist über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus noch an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Die Ermittlung des Einkommens ist, wie so oft, etwas kompliziert. Bei Fragen könnt ihr euch deshalb gerne an das Servicetelefon (siehe Infokasten) wenden. Das Familiennettoeinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
- für alleinerziehende Eltern mit einem Kind bei 31.000 Euro
- für beide Eltern mit einem Kind bei 34.000 Euro
- für jedes weitere Kind 4800 Euro
Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, gelten die Einkommensvoraussetzungen für die Förderung als erfüllt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wenn alles Voraussetzung erfüllt sind kann ein Zuschuss gewährt werden. Dieser wird pro Person und Tag gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Verpflegungstage und beträgt:
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu 19,50 Euro pro Tag
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind mit Behinderung bis zu 25,50 Euro pro Tag
Der Familienurlaub muss mindestens sechs Verpflegungstage umfassen, es werden höchstens 14 Verpflegungstage gefördert. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Verpflegungstag.
Wer hilft weiter?
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Landesbehörde). Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren:
Servicetelefon 0921/605-3688 (Montag bis Donnerstag von 9 - 11.30 Uhr)
Online-Verzeichnis Familienförderstätten
Wo kann man überall Urlaub machen?
Es gibt Urlaubsmöglichkeiten in fast ganz Deutschland - von den Bergen bis zum Meer. Bezuschusst werden aber nur Urlaube in vom bayerischen Ministerium anerkannten förderfähigen Familienferienstätten. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat ein eigenes Online-Verzeichnis herausgegeben wo ihr alle förderfähigen Familienferienstätten findet. Ein Aufenthalt im Ausland ist nicht möglich.
Über unseren Autor
Christian Eder ist Dipl. Soziapäd. (FH) und war über neun Jahre in der Sozialberatung und im Entlassmanagement in verschiedenen Chiemgauer Kliniken (Psychosomatik, Orthopädie, Neurologie) tätig. Seit 2021 arbeitet er im Sozialdienst im Chiemseehospiz Bernau.
Wichtig vor der Buchung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bearbeitet nur den Antrag auf Zuwendung. Auswahl, Reservierung und Buchung der Familienferienstätte erfolgt durch die Familie selbst. Bitte erkundigt euch bei jeweiligen Familienferienstätten, ob im geplanten Reisezeitraum noch Plätze frei sind. Eine unverbindliche Reservierung ist zulässig, eine verbindliche Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung des ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen. (Christian Eder)