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Alle Infos im Überblick

Bis zu 292 Euro mehr im Monat: Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat

Ein fröhliches Mädchen auf den Schultern ihrer Mutter
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Wer weiß, dass er Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, kann sich freuen.

Manchmal ist es trotz regulärer Arbeit als Familie mit Kindern finanziell recht knapp in der Kasse. Vielen ist nicht bekannt, dass sie in so einer Situation einen Kinderzuschlag beantragen können. Hier kann man pro Kind bis zu 292 Euro im Monat zusätzlich bekommen. Wir zeigen Euch, wie die Beantragung geht und welche Voraussetzungen es gibt.

Der Kinderzuschlag ist eine Art Extra-Kindergeld. Er ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die erwerbstätig sind, bei denen es aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Zuschlag unterstützt also Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen. Meistens wird der Kinderzuschlag für sechs Monate bewilligt und muss danach erneut beantragt werden.

Hilfreiche Infos und Links

Gebührenfreie telefonische Beratung 0800-4555530

Familienkasse vor Ort

Merkblatt zum Kinderzuschlag

Antragsformular

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Um Kinderzuschlag zu bekommen, dürfen Eltern die vorgegebene Mindesteinkommensgrenze nicht unterschreiten. Sie müssen ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag ein monatliches Einkommen von mindestens 900 € brutto zur Verfügung haben, bei Alleinerziehenden sind es mindestens 600 €.

Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn

  • das Kind unter 25 Jahre alt ist, nicht verheiratet ist (bzw. in keiner Lebenspartnerschaft lebt) und im Haushalt der Eltern wohnt,
  • die Eltern Kindergeld für das Kind beziehen
  • ohne den Kinderzuschlag Anspruch auf Bürgergeld für mindestens ein Familienmitglied bestünde

Ob ihr den Kinderzuschlag erhalten könnt und wie hoch dieser ist, wird für jede Familiensituation individuell berechnet. Die Höhe hängt von eurem Einkommen, aber auch von der Anzahl der Familienmitglieder und den Wohnkosten ab. Auch wenn ihr ein Einkommen habt, mit dem ihr den Bedarf der Familie bereits decken könnt, habt ihr evtl. Anspruch auf einen reduzierten Kinderzuschlag. Dann könnt ihr Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten und euch von den KiTa-Gebühren befreien lassen. Keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hat man, wenn man Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht.

Über unseren Autor

Christian Eder ist Dipl. Soziapäd. (FH) und war über neun Jahre in der Sozialberatung und im Entlassmanagement in verschiedenen Chiemgauer Kliniken (Psychosomatik, Orthopädie, Neurologie) tätig. Seit 2021 arbeitet er im Sozialdienst im Chiemseehospiz Bernau. 

Online-Lotse hilft bei Entscheidung

Wie kann ich schnell herausfinden, ob ich einen Anspruch habe? Eine erste Orientierung, ob sich eine Antragstellung lohnt, bekommt ihr online mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur. Dieser bietet aber nur eine grobe Orientierung. Die Berechnung des Kinderzuschlages ist insgesamt relativ kompliziert. Wenn ihr euch nicht ganz sicher seid, wendet euch bitte an die Familienkasse, die hier gerne Auskünfte erteilt.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse (siehe Infokasten) beantragt werden. Das ist in Papierform oder auch online möglich. Unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555530 gibt es auch weitere Informationen und Beratung. (Christian Eder)

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